Zustand der Wohnung bei Übergabe

Hallo zusammen,

was ich gern wissen würde:

Hintergrund meiner Fragen: Ein Mieter übernimmt eine Mietwohnung, die komplett mit Raufaser tapeziert war, aber bei Wohnungsübernahme nicht neu gestrichen wurde. Im Rahmen der Renovierung hat der Mieter alle Decken frisch weiß gestrichen, an allen Wänden die Raufasertapete entfernt und jeweils drei von vier Wänden pro Raum sehr aufwändig glatt gespachtelt und die jeweils verbleibenden Wand mit Mustertapete tapeziert.

So, nun zu meinen Fragen:
1.
Hat der Vermieter das Recht zu verlangen, dass die Wohnung in den Urzustand versetzt wird, d.h. dass alle Wände wieder mit Raufaser zu tapezieren werden müssen oder reicht es, dass die Wände ein „ansprechendes Äußeres“ haben?

Für zwei Fernseher sind aufwändig Kabel (STROM, HDMI etc.) unter Putz gelegt worden. Kann er verlangen, dass diese wieder zurückgebaut werden oder würde es schlimmstenfalls genügen, dass die Kabel abgeschnitten und die jeweiligen Enden in die Wände eingeputzt werden?

Ihr würdet mir echt helfen, wenn ich hierzu aussagekräftge Antworten bekäme! Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße
Michael

Ob der Mieter beim Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen hat, hängt maßgeblich von den mietvertraglichen Vereinbarungen ab. Es ist allerdings Vorsicht geboten. Über die Frage, wer welche Renovierungskosten zu tragen hat, musste das Amtsgericht Bergisch Gladbach kürzlich den Stand der Rechtsprechung reflektieren (AG Bergisch Gladbach, Beschl. v. 07.11.2011 - 68 C 2…).