Hallo,
um was geht es denn dabei genau ???
Eigentumswohnung oder Haus ???
Zunächst einmal ist in beiden Fällen durch die Zwangsversteigerung und den erfolgten Zuschlag im Versteigerungstermin ein sogenannter Räumungsbeschluß mit ergangen. Aus diesem kann der neue Eigentümer die Zwangsräumung des Hauses oder der Wohnung betreiben.Dieses wird jedoch einige Zeit benötigen,da der Gerichtsvollzieher eine Räumungsbeschluß nur dann durchführen wird,wenn sichergestellt ist,das für die bisherigen Eigentümer Ersatzwohnraum bereitsteht,wohin sie ziehen können.Wenn es sich um eine Großfamilie handelt zum B.,kann es einem passieren,das daß Ordnungsamt die Wohnung
beschlagnahmt,solange bis eine andere Unterkunft gefunden ist.
Daher sollte man wenn irgend möglich auf einen freiwilligen Auszug der Vorbesitzer hinarbeiten…hierbei kann es sich als sehr hilfreich erweisen, diesen eine andere Wohnung anzubieten bzw. zu beschaffen.
Oder im Falle einer ETW diese an die Vorbesitzer zu Vermieten.
Denn nicht immer liegt die Schuld für die Zwangsversteigerung bei den ehemaligen Eigentümern…
Als Stichworte nur mal auf
-Energiepreise
-unsinnige Verordnungen wie Kanaluntersuchungen
-Dachbodendämmungen
usw. hingewiesen…
Heutzutage können viele Leute nicht mehr einfach so 3000 € oder 5000 €
im Jahr locker aus der Tasche ziehen für solche anfallenden Kosten------