Zwangsversteigerung - Wohnrecht?

Hallo,

angenommen, eine vom bisherigen Eigentümer bewphnte Wohnung wird zwangsversteigert (warum auch immer, verm. Insolvenz) - was geschieht anschließend?
Da der Eigentümer keinen Mietvertrag hat, wohnt er quasi ab Versteigerung illegal, oder?
Kann mir jemand erläutern, wie das dann weitergeht?

Vielen Dank, Hovke

Hallo,

angenommen, eine vom bisherigen Eigentümer bewphnte Wohnung
wird zwangsversteigert (warum auch immer, verm. Insolvenz) -
was geschieht anschließend?

Da der Eigentümer keinen Mietvertrag hat, wohnt er quasi ab
Versteigerung illegal, oder?

Kann mir jemand erläutern, wie das dann weitergeht?

Wenn das Objekt vom neuen Erwerber als Renditeobjekt ersteigert wird, wird er ja da nicht selber wohnen wollen sondern vermieten,…evtl. kann der alte Eigentümer nunmehr Mieter werden.

wenn der neue Eigentümer das Objekt selber bewohnen will, muß der bisherige Eigentümer ausziehen,…schlimmstenfalls mit Räumungsklage.

Vielen Dank, Hovke

wenn der neue Eigentümer das Objekt selber bewohnen will, muß
der bisherige Eigentümer ausziehen,…schlimmstenfalls mit
Räumungsklage.

das ist doch Blödsinn, der Zuschlagsbeschluss ist ein Vollstreckungstitel. Kommen die Voreigentümer einer schriftlichen Aufforderung zur Räumung des Objektes nicht nach, so kann ein Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt werden. Also keine Räumungsklage erforderlich.

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Einen zwangsversteigerten Eigentümer als Mieter behalten? Du hast jetzt nicht wirklich Erfahrung in solchen Dingen von denen du redest?
Das wäre das letzte was ein Investor mit einem derartigen Objekt tun sollte.

vnA

Einen zwangsversteigerten Eigentümer als Mieter behalten? Du
hast jetzt nicht wirklich Erfahrung in solchen Dingen von
denen du redest?

Das wäre das letzte was ein Investor mit einem derartigen
Objekt tun sollte.

Wenn alle Investoren gleich ticken und denken könnten, hätten wir nicht so viele Ruinen,…und warum sollte ein Investor dies nicht tun??? _Auf Antwort wird verzichtet,…

vnA

Hallo,

vielen Dank für die bisherigen Tips. Leider sind sie ja nicht ganz einheitlich, so dass ich immernoch nicht recht sicher bin.
Den insolventen Eigentümer als Mieter übernehmen dürfte meist an der Insolvens scheitern.
Andernfalls ist das natürlich schon eine Möglichkeit, je nachdem, wie der ehemalige Eigentümer auf den Besitzerwechsel reagiert - eine gewisse Frustation oder Wut sind da ja durchaus verständlich.

Eher die Regel wird wohl eine Zwangsräumung sein, und da ist es schon wichtig, wie lange sich sowas hinzieht, ob bereits ein Räumungstitel besteht und was an Gerichts- und Anwaltskosten anfällt, wenn der ehem. Besitzer partout nicht ausziehen möchte (dass selbige eigentlich der Geräumte übernehmen müßte bleibt wohl eine theoretische Freude).
Also wenn noch jemand gute Tips oder eigene Erfahrungen hat, bin ich dankbar für weitere Hinweise oder Berichte.

Gruß, Hovke

Hallo Hovke,

was zum lesen:

http://www.zwangsversteigerungsrecht.com/12.html

Gruß

Joschi

…und warum sollte ein Investor dies nicht tun???

Da du ja keine Antwort haben möchtest, versuchst du sicherlich mal selbst darüber nachzudenken. :wink:

vnA

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Hallo,

um was geht es denn dabei genau ???

Eigentumswohnung oder Haus ???

Zunächst einmal ist in beiden Fällen durch die Zwangsversteigerung und den erfolgten Zuschlag im Versteigerungstermin ein sogenannter Räumungsbeschluß mit ergangen. Aus diesem kann der neue Eigentümer die Zwangsräumung des Hauses oder der Wohnung betreiben.Dieses wird jedoch einige Zeit benötigen,da der Gerichtsvollzieher eine Räumungsbeschluß nur dann durchführen wird,wenn sichergestellt ist,das für die bisherigen Eigentümer Ersatzwohnraum bereitsteht,wohin sie ziehen können.Wenn es sich um eine Großfamilie handelt zum B.,kann es einem passieren,das daß Ordnungsamt die Wohnung
beschlagnahmt,solange bis eine andere Unterkunft gefunden ist.

Daher sollte man wenn irgend möglich auf einen freiwilligen Auszug der Vorbesitzer hinarbeiten…hierbei kann es sich als sehr hilfreich erweisen, diesen eine andere Wohnung anzubieten bzw. zu beschaffen.

Oder im Falle einer ETW diese an die Vorbesitzer zu Vermieten.

Denn nicht immer liegt die Schuld für die Zwangsversteigerung bei den ehemaligen Eigentümern…
Als Stichworte nur mal auf
-Energiepreise
-unsinnige Verordnungen wie Kanaluntersuchungen
-Dachbodendämmungen
usw. hingewiesen…
Heutzutage können viele Leute nicht mehr einfach so 3000 € oder 5000 €
im Jahr locker aus der Tasche ziehen für solche anfallenden Kosten------

Auf dem Verhandlungswege eine Räumung zu erreichen ist mit Sicherheit der beste aller Wege.
Verhandlungen mit den ehemaligen Besitzern eines Hauses: Es ist darauf zu achten die (sehr kurzen) Fristen penibel einzuhalten. Wenn Unklarheit herrscht, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Wenn die gesetzliche Frist vorüber ist, ist der Räumungsbeschluss hinfällig und muss neu beantragt und durchgefochten werden.
Zum Thema ETW:
Hier gilt das gleiche.
Allgemein rate ich (aus schlechter Erfahrung) davon ab mit zwangsversteigerten Vorbesitzern irgendwelche Mietverträge abzuschließen:
der Vorbesitzer ist (mit ziemlicher Sicherheit) insolvent
der Vorbesitzer hat noch Unmengen Schulden aus dem Zwangsversteigerungsverfahren zu zahlen (Gebühren, Resthypotheken)
die professionellen Schuldeneintreiber der Banken haben in dem Fall bereits kapitulieren müssen. Zwangsversteigerungen gehören nicht zur Lieblingsbeschäftigung von Bankern.
Der Schuldner hat sich in der Vergangenheit durch Untätigkeit bzw. massiver Verweigerung ausgezeichnet. Da er sich (meistens seit Jahren) einer freihändigen Verwertung des Objekts verweigert hat.

Von den ersten Zahlungsschwierigkeiten bis zur vollzogenen Zwangsversteigerung ist es ein langer Weg. Dass der Alteigentümer diesen Weg gegangen wurde, obwohl es viele, viele Auswege gegeben hätte, spricht eine klare Sprache. Gegen ihn.
Das ehemalige eigene Eigentum gehört nun einem anderen. Man hat sich Jahre lang daran geklammert, nun ist es weg. Wie wird wohl das Verhältnis zu dem ‚Anderen‘ werden. Wer hier an das Gute im Menschen glaubt, ist für eine ‚profitable Immobilienbewirtschaftung‘ nicht wirklich geeignet.

Ich will hier nicht alle Zwangsversteigerten in einen Topf werfen, aber als aller erster Rat von mir: Finger weg von irgendwelchen Verträgen mit Zwangsversteigerten.

vnA

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Hallo,

dazu mal ein paar Anmerkungen…

In Punkto Einfamilienhaus stimme ich dir zu…

Aber was Eigentumswohnungen betrifft, würde ich das sehr viel differenzierter sehen…

Hier wurde (und wird) gerade von Banken als Finanzierern viel schöngerechnet (ebenso auch von vielen Verkäufern (Baugesellschaften).
Stichwort Hausgeld
Als Minimum muss man mit 1,5 € pro Quadratmeter WF/Monat rechnen…
denn nur so ist man vor plötzlichen Kostenexplosionen gefeit…
ansonsten steht man plötzlich vor 10 oder 20 Tausend-TEURO Forderung,weil Heizungsanlage oder Liftanlage auf den neuen Stand der
EU (Bürokratie-Schwachsinns) - Verordnung gebracht werden müssen…

Das nächste ist natürlich auch die Zweckbindung dieser Gelder…nicht selten sind Bauträger gleichzeitig auch Verwalter und nutzen diese Gelder anders…

Warum sollte ich es bei ETW’s differenzierter sehen?
Es geht doch nicht darum warum Schulden angefallen sind, sondern wie mit diesen umgegangen wird. ZV ist dabei der allerschlechteste, weil im allgemeinen, aller teuerste Weg. Wenn es der Schuldner also bis dahin kommen lässt, zeugt das von einer Einstellung, die nicht von kühlem, realitätsbezogenem Handeln zeugt. Ob das die richtige Grundlage für ein gedeihliches M-VM Verhältnis sein kann, wird nun mal von mir bezweifelt.
Bei (nicht an den ehem. Eigentümer vermieteten ETW’s sieht das natürlich anders aus. Wobei hier die genannten Faktoren auch in die wirtschaftliche Vorbetrachtung einfliesen müssen.

vnA