BRD und seine Plichten im Bündnis vor 1990

Deutschland ist Mitglied der Nato. Die BRD war schon Mitglied der Nato, bevor es die Wiedervereinigung und den Friedensvertrag gab. Aber - und das ist es was ich nicht mehr so recht erinnere - welche Rechte und vor allem Pflichten hatte die BRD im Bündnispakt, bevor Deutschland durch den Friedensvertrag ein suveränes Mirglied wurde?
Es geht mir dabei gezielt um die Frage, ob unsere Soldaten auch damals schon so eingebunden waren, daß sie sich an ´Friedensmissionen´ und sonstigen Auslandseinsätzen, hätten beteiligen sollen, müssen, dürfen und auch taten?
Ich meine mich zu erinnern, daß diese Einsätze politisch damals (vor dem Friedensvertrag) kein Thema waren. Aber ich bin nicht sicher, ob dies daran lag, daß die BRD nicht durfte (mußte) oder andere Gründe hatte.

Wer kann mich aufklären?

Danke
M.

Deutschland musste schon damals bei Angriffen auf einen Bündnisstaat beistehen. Der Terroranschlag wird Völkerrechtlich so interpretiert.

Was die Friedensmissionen angeht, wurde dies erst später durch das Verfassungsgericht als Verfassungskonform bestätigt. Dies hat aber nichts mit dem Bündispflichten zu tun.
Hier wird nur gerne die NATO gerufen, da diese über eine entsprechende Logistik verfügt.

Soweit so klar. Ich bin da nur ein bischen von der Rolle, weil seit einigen Jahren, die Politik einen Aufstand macht, wenn unsere Jungs ‚Krieg spielen‘ müssen und ich mich nicht erinnere, das früher in diesem Maße erlebt zu haben. Auch ist mir im Gedächtnis, daß (um die Zeit der Jugoslawienfeldzüge?) unsere Wehrdienstler entsetzt waren, als sie feststellten, daß Dienst an der Waffe nicht nur rumrutschen im heimischen Matsch bedeutet und man ansonsten eine ruhige Kugel (bezüglich des Überlebens) schiebt.
Ich beziehe mich dabei nicht speziell auf den aktuellen Bündnisfall, sondern auch auf Einsätze in Jugoslawien, etc…
Bin ich jahrzehntelang politisch mit Scheuklappen herumgelaufen oder war da nicht viel was die Deutschen international beigetragen haben, im internationalen Kriegsgeschehen?

M.

Hi Mondbienchen
Die Verfassung ist in dieser Hinsicht vollkommen eindeutig.
Kampfeinsätze der BW waren und sind nur auf eigenem Territorium bzw bei einem Angriff auf ein verbündetes land zulässig, oder wenn die Vereinten Nationen als Weltorganisation sich entschliessen sollte…
(In dem Sinne war der Kosovo-Einsatz der BW als „Friedensschaffende Maßnahme“ tatsächlich mehr als grenzwertig… da wurde irgendeine Hilfkonstruktion zusammengezimmert mit dieser „Partnerschaft für den Frieden“)

Der bis jetzt einzige Krieg, für den diese Vorausetzungen zutrafen, war der Koreakrieg 1950-53… blos gabs da noch keine Bundeswehr.
Für alle weiteren Kriege traf das eben nicht zu… (auf die Art und Weise konnte sich die BRD Gottseidank aus dem Vietnamkrieg weitgehend heraushalten… bis auf ein unauffälliges Lazarettschiff.)

Nicht verfassungswidrig sind dagegen Friedenserhaltende Maßnahmen, wie z.B. Blauhelm-Missionen. Vor dem Ende des Kalten Krieges wurden die Blauhelm-Missionen der UN aber hauptsächlich von Soldaten neutraler Staaten durchgeführt, um Ärger zu vermeiden.

Allerdings waren im Rahmen der Hungehilfe einige Einheiten der Luftwaffentransportgeschwader auch schon vorher im Auslandseinsatz, vor allem in Afrika.

Der erste Auslandseinsatz (allerdings von BGS-leuten) war bei der ersten Freien Wahl in Namibia (ehemals Dt-Südwest) 1990. Der erste BW-Bodentruppeneinsatz ausserhalb des Bündnissgebietes war m.W. in Somalia… (1991?

Gruß
Mike