Handyrechnung zu hoch!

Was kann man tun wenn einem auffällt, das bei der Handyrechnung, Telefongebühren berechnet wurden, obwohl keine Verbindung zustande gekommen ist?
Es wurde mehrmals im 1-10 Minuten Rythmus versucht eine Telefonnummer zu erreichen. Verbindungsdauer ist mit 00:01 angegeben. Kosten jedesmal ca. 0,50 Euro.
Hat es Zweck beim Provider zu reklamieren, da solche Verbindungen ziemlich oft in der Rechnung vorkommen?
Oder kann der sich irgendwie da raus reden?

Hallo,

erst einmal die Rechnung nur anteilig bezahlen, also abzueglich der von dir beanstandeten Posten. Auf gar keinen Fall komplett bezahlen, da du damit die Rechnung anerkennst.

Dann deine Beschwerde der Rechnungsabteilung deines Provider mitteilen (Einschreiben) und abwarten. Normalerweise sind die jetzt am Zug zu beweisen, dass die Gespraeche gefuehrt wurden, dazu kan dir ein Rechtsexperte aber sicher mehr erzaehlen.

Ciao! Bjoern

Hi

es wär interesannt welche Nummer dort versucht wurde anzuwählen.
Der Anbieter könnte sich u.U. damit „rausreden“, dass die Tastensperre vergessen wurde.
Wenn es eine Internet-Einwahl ist, kann es sein, das ein autom. EmailAbrufdienst aktiviert wurde.

Generell würd ich tendieren dazu, dass es nicht möglich ist wie Du es beschreibst- Hätte ich Dich als Kunde am Telefon würd ich Dir - je nachdem wie das Gespräch ist - die Kosten auf kulanz rausnehmen oder bitten eine Reklamation zu senden. Bei ner Rechnungsrekla wird sich der Anbieter ( vorrausgesetzt es is ein Provider ) mti dem Netzanbieter in verbindung setzen und die genauen verbindungsdaten einholen & Dir bereitstellen.

Ach ja, schau mal ob die Nummer schoneinmal auf der Rechnung war !

Grüße

Georg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

es wär interesannt welche Nummer dort versucht wurde
anzuwählen.
Der Anbieter könnte sich u.U. damit „rausreden“, dass die
Tastensperre vergessen wurde.
Wenn es eine Internet-Einwahl ist, kann es sein, das ein
autom. EmailAbrufdienst aktiviert wurde.

Ach ja, schau mal ob die Nummer schon einmal auf der Rechnung
war !

Also, es handelt sich um meine Handynummer, die mein Sohn mehrmals versucht hat anzurufen. Nur war ich leider nicht in der Nähe meines Handys. Also habe ich auch deffinitiv nicht abgehoben. Übrigens das Handy meines Sohnes läuft auch über mich.

erst einmal die Rechnung nur anteilig bezahlen, also
abzueglich der von dir beanstandeten Posten. Auf gar keinen
Fall komplett bezahlen, da du damit die Rechnung anerkennst.

Bei mir wird das Geld immer von meinem Konto abgebucht.
Wie kann ich darauf Einfluss nehmen, das weniger abgebucht wird?
Ich könnte ja höchstens den zuviel gezahlten Betrag zurückbuchen oder?

Hallo Hkle,

ich war auch schon einige Male mit meiner Rechunug nicht zufrieden.
Ich hoffe, dass du einen Vertrag direkt bei einem der 4 Großen hast.
Ich habe einen bei E-Plus: ein Anruf schafft meist schon Klarheit. Die sind sehr kulant und ich war mit jedem Anruf bis jetzt sehr zufrieden.
Ergo: Rufe doch deine Hotline erst einmal an. Vielleicht sind sie sofort einsichtig und du bekommst, so wie ich, den Betrag bei der nächsten Rechnung direkt gutgeschrieben.
MFG
Henning

Hi,

Bei mir wird das Geld immer von meinem Konto abgebucht.
Wie kann ich darauf Einfluss nehmen, das weniger abgebucht
wird?
Ich könnte ja höchstens den zuviel gezahlten Betrag
zurückbuchen oder?

Du läßt erst die komplette Summe zurückbuchen, nachdem der Lastschrift-Einzug erfolgt ist. Danach mußt Du den unstrittigen Rechnungsbetrag aber sofort an den Netzbetreiber überweisen, und parallel setzt Du dich mit dem Netzbetreiber in Verbindung und reklamierst die Deiner Meinung nach falsche Rechnung.

Gruß,

MecFleih

1 Like

Hi,

die Frage ist wie diese Verbindung zustande kam. Hat Dein Sohne Deine Nummer vielleicht auf eine Kurzwahl-Taste gelegt, an die er versehentlich gekommen ist? Oder hat das Handy ein Branding, bei dem nur ein einzelner Tastendruck eine Verbindung ins mobile Internet aufbaut - ohne Sicherheitsabfrage?

Dagegen würde zwar sprechen daß Deine Telefonnummer gewählt wurde und keine Internetverbindung aufgebaut wurde, außerdem ist es komisch daß die Verbindungen immer nur 1 Sek. gedauert haben.

Ich würde deswegen vorschlagen eine Reklamation an den Netzbetreiber zu senden und zu begründen daß es nicht sein kann daß diese Verbindungen seitens Deines Sohnes gewählt wurden - weder bewußt noch unbewußt.
Gleichzeitig buchst Du, wie unten schon beschrieben, nach dem Lastschrifteinzug der Rechnung den kompletten Betrag zurück, überweist aber direkt den unstrittigen Rechnungsbetrag an Deinen Anbieter. Dann hast Du die unstrittigen Summen korrekt bezahlt und gerätst nicht in Verzug, hast aber nicht die umstrittenen Verbindungen bezahlt.

Gruß,

MecFleih

Mh manche Provider wollen auch Geld haben, auch wenn ne Nummer nur versucht wurde anzuwählen.Sobald das Netz mitteilt, das ne Verbindung zustande kam, wird abgerechnet - der Minutenpreis.

Mach ne Rückbuchung aufgrund von Widerspruch & überweis erstmal den Restbetrag, mach nebenher noch ne Rekla, das DU genau wissen willst, was passiert ist!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

vielleicht Erklärung
habe gerade die Funky Handy 05/2005 gelesen. Seite 28 ist
ein Beitrag über scheinbar genau Dein Problem… also
auf zur nächsten Tanke und nachschauen… ich gehe davon
aus, dass Du entweder Vodafone oder O2 Kunde bist…

da wird unter anderem beschrieben, dass bei Nichterreichbarkeit
oder gar bei Besetztzeichen Kosten für den Anrufer entstehen,
solange bestimmte Rufumleitungen nicht ausgeschaltet sind, die
man wohl bei O2 auch nur über die Hotline abstellen kann.

Alex

Prüfbericht anfordern…
Hallo nochmal,

dieses hier dürfte Dich interessieren:

"Telefonkunden können bei fehlendem Prüfbericht Zahlung verweigern
Sobald ein Kunde Zweifel an der Richtigkeit seiner Telefonrechnung hat, kann er vom Anbieter einen entsprechenden Prüfbericht verlangen. Wird der Bericht nicht vorgelegt, darf der Kunde die Zahlung verweigern. Dies hat das Amtsgericht (AG) München nunmehr entschieden (Az. 163 C 40564/04). Auch aufgelaufene Kosten durch unbemerkte Dialer müssen in bestimmten Fällen nicht beglichen werden.

Geklagt hatte ein Kunde von O2 auf Rückzahlung von 70,21 Euro, die von seinem Konto abgebucht wurden. Da er sich die Kosten nicht erklären konnte, forderte er vom Unternehmen einen Prüfbericht an, der Auskunft über die technische Korrektheit der einzelnen Verbindungen geben sollte. Nachdem O2 der Aufforderung nicht nachkam, erhob der Kunde erfolgreich Klage auf Rückerstattung. Zur Begründung verwies der Amtsrichter in einem einzigen Satz auf Paragraf 16 Absatz 1 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV), wonach der Kunde bei Einwendungen gegen Verbindungsentgelte einen technischen Prüfbericht über die Korrektheit der Abrechnung verlangen kann. Werde der angeforderte Bericht nicht vorgelegt, müsse der Kunde nicht zahlen. Ebenso wie der Münchner Richter sieht es auch das Amtsgericht Hannover (Az. 551 C 15010/04) und lehnt gleichfalls eine Zahlungspflicht bei fehlendem Prüfbericht ab.

Hintergrund beider Entscheidungen ist der Verbraucherschutz in Paragraf 16 TKV. Dessen Absatz 1 gibt dem Kunden einerseits das Recht auf eine detaillierte Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis. Andererseits ist der Telekommunikationsanbieter auf Verlangen zur Durchführung einer technischen Prüfung hinsichtlich der Richtigkeit der in Rechnung gestellten Verbindungen verpflichtet und muss den Prüfbericht anschließend aushändigen. Kein Ersatz für den Bericht ist nach Auffassung des Landgerichts (LG) München I die Zeugenaussage eines Sachverständigen, dass die Telekommunikationsanlage ordnungsgemäß funktioniert habe. Auch reiche das jährlich gesetzlich vorgeschriebene Gutachten einer Zertifizierungsstelle oder eines öffentlich bestellten Sachverständigen über die Korrektheit der technischen Einrichtungen nicht aus, da der Kunde ein Recht auf eine Einzelfallprüfung seiner Rechnung habe. Nach Auffassung des LG bedeutet dies zwar für den Telefonanbieter einen erheblichen Aufwand an Zeit und Geld; dies habe der Gesetzgeber aber in Kauf genommen, und daran könne das Gericht nichts ändern.

Neben dem Prüfbericht hatten deutsche Gerichte bereits früher auch darüber zu entscheiden, wie lange der Kunde Einwendungen gegen seine Telefonrechnung erheben kann. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jedenfalls dann null und nichtig, wenn dort eine Frist von nur acht Wochen für Einwendungen ab Rechnungserhalt statuiert wird. Begründung: Derartige Klauseln widersprechen dem Schutzgedanken von Paragraf 16 TKV, der auch nicht durch ABG umgangen werden kann. Wieweit die Verbraucherrechte nach der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung gehen, zeigte bereits ein früheres Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Die dortigen Richter entschieden in einem Dialer-Fall, dass der Telefonkunde trotz tatsächlicher 0190er-Verbindungen dann nicht zahlen muss, wenn er entsprechende Rufnummersperren installiert hat. (Noogie C. Kaufmann) / (jk/c’t)"

Quelle: Heise online, http://www.heise.de/newsticker/meldung/58059