Vertrag ohne Unterschrift zustandegekommen?

Hi,

mal angenommen, jemand geht in einen Handyladen und möchte 2 Prepayed-Handys kaufen, weil er überhaupt nicht viel telefoniert - und wenn, dann nur mit dem Partner.
Sucht sich 2 aus, gibt dem Verkäufer Ausweis + Bankkarte zum kopieren.
Während der Verkäufer beim Kopierer ist, schlendert die Person an den tollen Handys mit Vertrag vorbei… :o)

Die Person sieht die schönen Handys und lässt sich vom Verkäufer aufschwatzen, doch 2 Verträge abzuschließen.
Doch die Handys sind nicht in der Farbe vorrätig, die müssen erst bestellt werden.
Der Verkäufer sagt, dass er die tollen Handys bestellt und dass er die beiden Verträge in 2 Werktagen fertig hat. Der „Käufer“ hat es nicht so eilig, aber der Verkäufer, da ja „nur noch diesen Monat die Grundgebühr und auch nur bei D1 frei sei“.

Der Käufer geht nach Hause, surft im Internet und findet für ihn bessere Tarife (anderer Netzanbieter).
Ruft am nächsten Werktag beim Handyladen an und sagt, dass er lieber 2 O2 Cards möchte, nicht D1 (O2 Karten ohne Grundgebühr und Mindestumsatz, nur die Handys müssen vorhanden sein/gekauft werden).
Der Verkäufer sagt, dass das nicht mehr ginge, da er die Rufnummern bei D1 bereits aktiviert habe :o(.

Frage: Der Käufer ist sehr blöd, das sieht er ein.
Aber gilt ein Handyvertrag OHNE Unterschrift? (wobei auch abgemacht war, dass der Vertrag erst 2 Werktage später zur Unterschrift bereit liegen soll).

Was tun?

Grüße Netti

Hallo Netti,

sowas ist wohl eher eine Frage für Juristen und nicht für Leute die dir erklären wollen warum das eine Handy/der eine Vertrag besser ist als das/der andere.

Gruss x303

Danke. Ich schreibs mal in „Recht“ rein.

Tschuldigung fürs stören…
Grüße Netti

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