Wie lautet Hegels Kritik an Kant?

Hallöchen,
ich befasse mich gerade mit Hegels Kritik an Kants Sittengesetz.

Ich habe bis jetzt erarbeitet, dass Hegel kritisiert, dass die Freiheit des Willens als Sittengesetz definiert wird (Autonomieformel?). Hegel meint nun, dass dies eine allgemeine Voraussetzung ist, dass diese Tatsache also „abstrakt“, d.h. inhaltsleer ist.
Desweiteren kritisiert er, dass sich der Wille des Menschen ohnehin nicht widersprechen kann; Kant allerdings nimmt das wieder als Bedingung, Hegel setzt dies voraus.
Laut Kant gibt es nur die Pflicht des freien Willens. Damit meint er, dass Pflicht nur selbstbestimmt ist. Hegel kritisiert, dass dies nicht gültig ist, sondern Pflicht eine allgemeine Pflicht ist. Habe ich damit Recht?

Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich damit auf dem richtigen Weg bin. Außerdem glaube ich, dass es noch mehr Kritikpunkte gibt.
Kann mit bitte jemand helfen?

Vielen Dank!

Hi

Desweiteren kritisiert er, dass sich der Wille des Menschen
ohnehin nicht widersprechen kann

Das ist ja nun spätestens seit Freud, eigentlich schon seit Nietzsche widerlegt, das ist sozusagen kalter Kaffee. Unbewusst wollen viele Menschen was ganz Anderes als bewusst. Damit kann man heutzutage also keine Provinzmauis mehr hinterm Ofen vorlocken.
Nun gut, dir geht es ja offenbar um Philosophie g e s c h i c h t e und nicht um gegenwärtiges Denken. Deshalb trifft mein Eimnwand nur peripher.
Es grüßt dich und nix für ungut -
Branden

Vielen Dank vanBranden für deinen äußerst hilfreichen Beitrag.
Mir geht es allerdings um Hegel, und ob Nietzsche oder Freud das widerlegt haben, interessiert mich herzlich wenig.

VlG

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Vielen Dank vanBranden für deinen äußerst hilfreichen Beitrag.

Den gabs umsonst.

Mir geht es allerdings um Hegel, und ob Nietzsche oder Freud
das widerlegt haben, interessiert mich herzlich wenig.

Ich schrieb ja schon, dass ich mir denken kann, dass du auf den Realitätsgehalt keinen Wert legst, sondern dich offenbar nur um die Denkfehler dieser alten Philosophen kümmerst. Bei Hegel ist die Dialektik ja bekanntlich das Wichtige und nicht seine naiven idealistischen Vorstellungen vom Willen des Menschen.

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Sittlichkeit und Phänomen - zwei Differenzpunkte
Hi Jana.

Ich habe bis jetzt erarbeitet, dass Hegel kritisiert, dass die
Freiheit des Willens als Sittengesetz definiert wird
(Autonomieformel?). Hegel meint nun, dass dies eine allgemeine
Voraussetzung ist, dass diese Tatsache also „abstrakt“, d.h.
inhaltsleer ist.

Die Freiheit des Willens ist bei Kant die Übereinstimmung des individuellen Willens mit dem Prinzip des kategorischen Imperativs. Dieses Prinzip (individueller Wille soll auch als allgemeines Gesetz fungieren können) ist inhaltlich abstrakt und leer. Das hat Hegel an Kant kritisiert. Denn für Hegel realisiert sich der wahre „freie Wille“ - und das kann nur der Wille des Weltgeistes sein - in den objektiven Strukturen der Sittlichkeit, also des Rechts innerhalb einer staatlichen Ordnung. Dieses objektive Gebilde ist die „Sphäre, worin die Freiheit ihre Objektivität ist und der Wille in seiner Wahrheit; und nur der Wille, der dem Gesetze gehorcht, ist frei; denn er gehorcht sich selbst und ist bei sich selbst und also frei.“

(Vorlesungen über die Philosophie der Weltgeschichte, S. 94)

Auch bei Kant stimmt wahre Willensfreiheit mit dem sittlichen Gesetz überein. Dieses ist aber rein formal bestimmt (der Imperativ), und nicht, wie bei Hegel, Teil der objektiven Wirklichkeit.

Die Übereinstimmung von individuellem Willen und Sittengesetz bzw. Sittlichkeit ist für beide, Kant und Hegel, die wahre Freiheit. Dieser Sittlichkeit zu folgen, ist zugleich Pflicht - und Freiheit.

Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich damit auf dem richtigen
Weg bin. Außerdem glaube ich, dass es noch mehr Kritikpunkte
gibt.

Allerdings, besonders bei der Frage des Kantischen Dings-an-sich. Kant hält dieses für unerkennbar und jenseits des Denkens, was Hegel - und anderen Kant-Kritikern - als seltsamer Widerspruch gilt, den Kant selbst nicht bemerkte. Denn der Begriff des Dings-an-sich ist bereits ein Gedankending, was zeigt, dass es so ganz außerhalb des Denkens nicht stehen kann. Hegel geht das Problem dialektisch an und sieht die Lösung darin, dass die Einheit des Subjekts und des Objekts, des Erkennenden und des Erkannten, die wahre Wirklichkeit ist. Kant sieht im Objekt nur das Phänomen, die „Erscheinung“, also etwas nicht wirklich Wahres. Hegel dagegen hält dieses Moment der Erscheinung für die eine Seite der Wahrheit und das subjektive Erkennen für die andere. Die Relation Subjekt / Objekt - das ist die Wahrheit.

Ich muss diese Materie erst wieder auffrischen, sorry also für die ungelenke Darstellung. Für Rückfragen usw. stehe ich gerne zur Verfügung.

Gruß

Horst