Sittlichkeit und Phänomen - zwei Differenzpunkte
Hi Jana.
Ich habe bis jetzt erarbeitet, dass Hegel kritisiert, dass die
Freiheit des Willens als Sittengesetz definiert wird
(Autonomieformel?). Hegel meint nun, dass dies eine allgemeine
Voraussetzung ist, dass diese Tatsache also „abstrakt“, d.h.
inhaltsleer ist.
Die Freiheit des Willens ist bei Kant die Übereinstimmung des individuellen Willens mit dem Prinzip des kategorischen Imperativs. Dieses Prinzip (individueller Wille soll auch als allgemeines Gesetz fungieren können) ist inhaltlich abstrakt und leer. Das hat Hegel an Kant kritisiert. Denn für Hegel realisiert sich der wahre „freie Wille“ - und das kann nur der Wille des Weltgeistes sein - in den objektiven Strukturen der Sittlichkeit, also des Rechts innerhalb einer staatlichen Ordnung. Dieses objektive Gebilde ist die „Sphäre, worin die Freiheit ihre Objektivität ist und der Wille in seiner Wahrheit; und nur der Wille, der dem Gesetze gehorcht, ist frei; denn er gehorcht sich selbst und ist bei sich selbst und also frei.“
(Vorlesungen über die Philosophie der Weltgeschichte, S. 94)
Auch bei Kant stimmt wahre Willensfreiheit mit dem sittlichen Gesetz überein. Dieses ist aber rein formal bestimmt (der Imperativ), und nicht, wie bei Hegel, Teil der objektiven Wirklichkeit.
Die Übereinstimmung von individuellem Willen und Sittengesetz bzw. Sittlichkeit ist für beide, Kant und Hegel, die wahre Freiheit. Dieser Sittlichkeit zu folgen, ist zugleich Pflicht - und Freiheit.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich damit auf dem richtigen
Weg bin. Außerdem glaube ich, dass es noch mehr Kritikpunkte
gibt.
Allerdings, besonders bei der Frage des Kantischen Dings-an-sich. Kant hält dieses für unerkennbar und jenseits des Denkens, was Hegel - und anderen Kant-Kritikern - als seltsamer Widerspruch gilt, den Kant selbst nicht bemerkte. Denn der Begriff des Dings-an-sich ist bereits ein Gedankending, was zeigt, dass es so ganz außerhalb des Denkens nicht stehen kann. Hegel geht das Problem dialektisch an und sieht die Lösung darin, dass die Einheit des Subjekts und des Objekts, des Erkennenden und des Erkannten, die wahre Wirklichkeit ist. Kant sieht im Objekt nur das Phänomen, die „Erscheinung“, also etwas nicht wirklich Wahres. Hegel dagegen hält dieses Moment der Erscheinung für die eine Seite der Wahrheit und das subjektive Erkennen für die andere. Die Relation Subjekt / Objekt - das ist die Wahrheit.
Ich muss diese Materie erst wieder auffrischen, sorry also für die ungelenke Darstellung. Für Rückfragen usw. stehe ich gerne zur Verfügung.
Gruß
Horst