Hallo!
Eine Erwerbsunfähigkeit wegen psychischen Problemen scheint eine schwierige Sache zu sein. Gibt es da ‚objektive‘ Kriterien? Was mich wundert ist folgendes:
Ich habe zwei Freundinnen (naja, eine Freundin und eine Bekannte) - die beide wegen ähnlicher Erlebnisse in der Kindheit an einer Posttraumatischen Belastungsstörung leiden. Beide sind seit Ewigkeiten krank geschrieben und haben beide eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit bei der BfA beantragt. Beide hatten Jahre davor in ähnlichen Jobs gearbeitet.
Freundin A studiert seit geraumer Zeit mehr oder weniger erfolgreich. Hat davor (und währenddessen die Verlängerung) eine EU-Rente durchgesetzt.
Freundin B kriegt nach eigenem bekunden gar nichts auf die Reihe und streitet sich seit langem mit der BfA rum und bekommt von den Gutachtern bescheinigt, dass sie mit zig Einschränkungen erwerbsfähig wäre.
Für mich ist der Unterschied nicht nachvollziehbar. Gibt es irgendwelche ‚Checklisten‘, bestimmte Kriterien, wonach die Gutachter sowas entscheiden oder ist das mehr oder weniger Glück mit dem Gutachter oder wie die Personen sich präsentiert haben? Nach meinem Gefühl fände ich es ja umgekehrt eher gerecht, von daher verstehe ich es nicht.
Da man ja liest, dass psychiche Erkrankungen und die Berentung derenthalben zunehmen, fände ich es spannend zu wissen, wie solche Berentungen denn zustande kommen. Weiß da jemand genaueres?
Viele Grüße,
Swantje