Wer zahlt die überzogenen Therapiestunden?

Hallo,

heute hat meine Psychotherapeutin festgestellt, dass die letzten drei Sitzungen nicht mehr von meiner Kasse bezahlt werden, da diese nur 25 Sitzungen zahlt und das schon die 28. Sitzung wäre.
Jetzt soll ich die drei Sitzungen nachzahlen. Ist das korrekt? Muss ich tatsächlich diesen Betrag aus der eigenen Tasche finanzieren?

Die Möglichkeit einer Therapieverlängerung über die Kasse habe ich abgelehnt.

Danke für Eure Rückmeldungen!

Hallo,

heute hat meine Psychotherapeutin festgestellt, dass die
letzten drei Sitzungen nicht mehr von meiner Kasse bezahlt
werden, da diese nur 25 Sitzungen zahlt und das schon die 28.
Sitzung wäre.
Jetzt soll ich die drei Sitzungen nachzahlen. Ist das korrekt?
Muss ich tatsächlich diesen Betrag aus der eigenen Tasche
finanzieren?

Die entscheidende Frage ist ja, ob Du von den 25 Stunden gewusst hattest, also durch einfaches Mitzählen auch selbst hättest feststellen können, dass die „rum“ waren, denn dann trügst Du natürlich eine „Mitschuld“ an dem Überziehen.

Ansonsten wäre wichtig, ob Du die Möglichkeit einer Therapieverlängerung schon in der Vergangenheit deutlich abgelehnt hattest, denn dann ginge das Überziehen natürlich „mehr“ zu Lasten der Therapeutin, die sonst ja auch rechtzeitig ein Gutachten hätte schreiben müssen für die Verlängerung.

.

Die Möglichkeit einer Therapieverlängerung über die Kasse habe
ich abgelehnt.

Danke für Eure Rückmeldungen!

Hallo,

da es die Option der Therapieverlängerung gibt und du diese ablehnst, ist es durchaus möglich, dass du das selbst zahlen musst.

Warum lehnst du das ab? Eine Verlängerung heißt ja nicht, dass du alle Stunden nutzen willst - wenn du sie nur nutzt um diese 3 Stunden noch zu kriegen oder vielleicht noch einen positiven Abschied zu gestalten - ist das doch ok.

Du musst ja nicht alle genehmigten Stunden nutzen.

Abhängig ist es meiner Meinung nach davon, wann du die Verlängerung abgelehnt hast, ob klar war, dass die 25 Stunden um sind (ihr beide wusstet ja dass ihr diese 25 genehmigt bekommen habt), ob 5 probatorische Sitzungen abgerechnet wurden zu Beginn usw usf.

Solltest du erst jetzt die Verlängerung abgelehnt haben, hätte sie davon ausgehen können, dass es darüber abgedeckt ist und dann ist es durchaus rechtens, dass du die Kosten tragen musst.

Allerdings sollte so was eben auch rechtzeitig vorher angesprochen und geklärt werden.

Im Zweifel: lass eine Verlängerung beantragen, zahl darüber die 3 Stunden und eine evt. weitere damit du alles mit der Therapeutin auch noch klären kannst und es nicht in diesem unguten Zustand endet. Dann braucht ihr eben nicht mehr und der Rest muss dann ja nicht übernommen werden.

Da du jederzeit das Recht hast die Therapie zu beenden verlierst du dadurch auch nichts. Auch das Beantragen von geringer Studenanzahl um einen „Abschluß“ zu finden ist möglich.

viele Grüße
Abira

Nach meinem Verständnis ist es für den Ausübenden eines jeden heilenden Berufes Pflicht bei Leistungen, die nicht von der Kasse bezahlt werden, hierauf vorher aufmerksam zu machen. Das hat sie nicht und damit ist der Fall geklärt: Sie hat den Fehler gemacht und dafür müssen nicht Sie zahlen. Der Zahnarzt sagt ihnen ja auch nicht erst nach der Zahn-OP dass diese leider nicht von der Kasse getragen wird. Das ist aber eigentlic allgemeines rechtliches Grundverständnis: wenn Sie etwas zahlen müsen werden, so muss dies stets vor der Erbringung der Leistung mit ihnen vereinbart werden. War es offenbar nicht und sie haben von nichts gewusst. oder?

(Aber wenn sie, von dieser Sache abgesehen, einen guten Job gemacht hat, wäre es ja evtl. eine Option, ihr netter Weise entgegenzukommen und, wen es Sie nicht zu viel Aufwand kostet, bei der Kasse eine Therapieverlängerung zu beantragen. Wobei ich mir jedoch nicht sicher bin ob die nachträglich, für bereits erbrachte Leistungen aufkommen werden - das müsste vorher erfragt werden)

Hallo,
ich kenne natürlich Deinen Therapievertrag nicht, nehme aber an, dass Du spätestens nach den probatorischen Sitzungen einen mit Deiner Therapeutin abgeschlossen hast. Da würde ich auf jeden Fall noch mal reinschauen und mich auch anwaltlich beraten lassen. Wenn von Anfang an aus der Kostenzusage der Krankenkasse klar war, dass nur 25 Sitzungen bezahlt werden, finde ich es allerdings dreist, Dich erst nach der 28. Sitzung darauf hinzuweisen - unabhängig von der rein juristischen Sachlage, die ich nicht so gut beurteilen kann.
Andererseits hast Du eine Leistung in Anspruch genommen und auch Dir hätte aus der Kostenzusage der Krankenkasse klar sein müssen, dass die letzten 3 Sitzungen von der Kasse nicht mehr bezahlt werden. Jetzt weiss ich eben nicht, ob in Eurem Therapievertrag dieser Fall explizit geregelt ist. Also genau kann ich es Dir nicht sagen, bin auch kein Anwalt :smile:
LG J.

P.S. …und davon abgesehen, würde ich die Möglichkeit der Therapieverlängerung über die Kasse noch mal als Option überprüfen, und wenn es nur ist, um die letzten drei Stunden abzudecken. Dann wird die Therapeutin für die erbrachte leistung bezahlt und Du bleibst nicht auf den Kosten sitzen. Wäre in beiderseitigem Interesse doch das Beste - oder?

Hallo,

normalerweise erfolgt eine vorherige Vereinbarung, wenn sich der Modus der Bezahlung ändert.
Da Sie eine Verlängerung über die Kasse ablehnen, ist das eine schwierige Situation. Ich denke, Sie sollten einen Kompromiss finden.
Allerdings stellt sich die (psychotherapeutische) Frage, was Sie so in Opposition zu Ihrer Therapeutin geht lässt??

Viel Glück!

Hallo, es spricht nicht gerade für deine Therapeutin, dass sie keinen Überblick über die Stunden hat. Sie muss sie doch dokumentieren?!
Wenn du eine Fortführung der Therapie durch die Kasse, d.h. einen Verlängerungsantrag abgelehnt hast,wird dir nichts anderes übrig bleiben als die Stunden zu zahlen. Du kannst versuchen mit ihr eine Einigung in Richtung Halbe/Halbe zu erzielen, mit dem Argument, dass es von dir als Patient nicht erwartet werden kann, dass du die Anzahl der Stunden im Griff hast.
Viel Erfolg

Hallo Ambrosius78,

da ich Heilpraktikerin für Psychotherapie bin und wir keine Kassen-Zulassung habe, kommt bei mir dieser Fall nie vor, meine Klienten bezahlen mich aus eigener Tasche als Selbstzahler.

Fakt ist aber, dass Sie diese Sitzungen natürlich selbst bezahlen müssen, die Sitzungen haben ja stattgefunden.
Ausserdem haben Sie selbst eine Therapieverlängerung über die Kasse abgelehnt.
Warum eigentlich?
Also müssen Sie die Sitzungen als Selbstzahler begleichen. Wer sonst sollte dafür aufkommen.
Ihre Psychotherapeutin müsste Sie aber doch spätestens in der 24. Sitzung darauf hingewiesen haben, dass bei der 25. Schluss ist bzw. dass Sie ab der 26. entweder eine Therapieverlängerung in Erwägung ziehen oder eben selbst zahlen müssen.

Hat Ihre Therapeutin das nicht getan? Wenn nicht, stellst sich die Frage, warum sie das nicht getan hat.
Wenn ja, wenn sie Ihnen vielleicht sogar zu einer Therapieverlängerung geraten hat, wird es dafür wohl Gründe geben.
Bedenken Sie bitte, dass eine längere Therapie manchmal einfach nötig sein kann und wichtig sein kann - schließlich soll es Ihnen ja besser gehen!

Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich einfach noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen,

M. Rapka

Hallo,

schwierige Frage

erstmal ganz Allgemein: wer eine Leistung erbracht hat, hat auch das Recht, diese bezahlt zu bekommen.

Bei einer Verlängerung der Therapie bezahlt die Kasse, wobei vorher die Verlängerung vorher zu beantragen ist.

Die Aufgabe, darauf zu achten, wie viele Termine vereinbart werden, fällt zu gleichen Teilen der Therapeutin als auch den Patienten.
Wenn also klar war, das keine Verlängerung geplant wurde, müssen beide Parteien sich die Frage stellen, warum Termine vereinbart wurden.

Einerseits hätte dich die Therapeutin vorab darauf hinweisen müssen, das die Stunden privat zu begleichen sind, auf der anderen Seite ist es auch an dir gewesen, darauf hinzuweisen, das die von der Kasse bewilligten Strunden abgelaufen sind.

Ich kenne nun die Details eurer Absprachen nicht - es kann also sehr wohl sein , das du die zusätzlichen 3 Stunden privat zahlen musst.

Sollte es wie von mir vermutet sein, dass auf beiden Seiten Fehler gemacht worden sind, würde ich versuchen einen Kompromiss auszuhandeln.

MfG

crystalspace

Hallo, das ist aus meiner Sicht keine fachliche Frage, sondern fällt in den Bereich der Rechtsprechung.
Bitte konsultieren Sie einen Rechtsanwalt/ Rechtsberatungstelle oder Ihre KAsse, wie Solche Fälle geregelt sind.
Es ist davon abhängig, ob Sie von Ihrem Therapeuten informiert worden sind vor Beginn der Sitzung, dass diese Sitzung nicht von der Kasse bezahlt wird (Fürsorgepflicht) und inwieweit Sie selber die Kostenfrage ab der 26. Sitzung hätten ansprechen müssen.
Viele grüße

Guten Tag
Krankenkassen verlangen nach einer gewissen Anzahl Therapiestunden einen Bericht des Therapeuten. Anschliessend ist die Kasse ev bereit, noch weitere Stunden zu bezahlen.
Viel Glück wünscht
K.duelli

leider lange keinen Zugang zum Emailkonto gehabt. weiß auch keine Antwort.