Ablaufende Garantie

Hallo,

falls ein Schaden innerhalb der Garantie-Frist gemeldet wird, aber diese im Verlauf des Schriftwechsels abläuft (noch vor dem Einschicken des Gerätes), ist dann der Hersteller trotzdem an die Garantie-Leistung gebunden oder nicht?

Danke für Tipps!

Gruß
Robs

Hallo,

falls ein Schaden innerhalb der Garantie-Frist gemeldet wird,
aber diese im Verlauf des Schriftwechsels abläuft (noch vor
dem Einschicken des Gerätes), ist dann der Hersteller trotzdem
an die Garantie-Leistung gebunden oder nicht?

Danke für Tipps!

das steht in der Garantieerklärung.

Gruß,
Christian

Hallo,

falls ein Schaden innerhalb der Garantie-Frist gemeldet wird,

Beachte den Unterschied zwischen gesetzlich vorgeschriebener
Gewährleistungspflicht und einer Herstellergarantie.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Alle bedingungen für letztere sind in den Garantiebestimmungen
des Herstellers nachzulesen.

Für die Gewährleistung gilt der Termin der Mängelanzeige,
nicht der Termin der Reparatur oder Zurücknahme oder sonstwas.
Gruß Uwi

aber diese im Verlauf des Schriftwechsels abläuft (noch vor
dem Einschicken des Gerätes), ist dann der Hersteller trotzdem
an die Garantie-Leistung gebunden oder nicht?

Danke für Tipps!

Gruß
Robs

Beachte den Unterschied zwischen gesetzlich vorgeschriebener
Gewährleistungspflicht und einer Herstellergarantie.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Und weil es so oft vorkommt: FAQ:1152

C.

Hallo,

Für die Gewährleistung gilt der Termin der Mängelanzeige,
nicht der Termin der Reparatur oder Zurücknahme oder sonstwas.
Gruß Uwi

Genau das war der Punkt, der mir nicht klar war, Danke! Diese Sachlage trifft hoffentlich auch auf den Fall zu, wenn man sich zunächst an den Hersteller wendet und dieser an einen Service-Partner verweist. Denn für Letzteren ist das wieder ein neuer Vorgang mit aktualisiertem Eingangsdatum. Es blieben nur die E-Mails mit dem Hersteller, um eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu belegen.

Dank & Gruß
Robs

Hallo,

Genau das war der Punkt, der mir nicht klar war, Danke! Diese
Sachlage trifft hoffentlich auch auf den Fall zu, wenn man
sich zunächst an den Hersteller wendet und dieser an einen
Service-Partner verweist. Denn für Letzteren ist das wieder
ein neuer Vorgang mit aktualisiertem Eingangsdatum. Es blieben
nur die E-Mails mit dem Hersteller, um eine frühzeitige
Kontaktaufnahme zu belegen.

da aber der Verkäufer und nicht der Hersteller der Adressat für Ansprüche aus der Sachmangelhaftung ist, möchte ich bezweifeln, daß der sich den Schuh anzieht, d.h. die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Hersteller als relevanten Zeitpunkt der Geltendmachung der Ansprüche akzeptiert.

Gruß
Christian