Hallo,
Genau das war der Punkt, der mir nicht klar war, Danke! Diese
Sachlage trifft hoffentlich auch auf den Fall zu, wenn man
sich zunächst an den Hersteller wendet und dieser an einen
Service-Partner verweist. Denn für Letzteren ist das wieder
ein neuer Vorgang mit aktualisiertem Eingangsdatum. Es blieben
nur die E-Mails mit dem Hersteller, um eine frühzeitige
Kontaktaufnahme zu belegen.
da aber der Verkäufer und nicht der Hersteller der Adressat für Ansprüche aus der Sachmangelhaftung ist, möchte ich bezweifeln, daß der sich den Schuh anzieht, d.h. die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Hersteller als relevanten Zeitpunkt der Geltendmachung der Ansprüche akzeptiert.
Gruß
Christian