Abmahnung und eidesstattliche Versicherung

Angenommen es gibt folgenden Fall:
A = abgemahnter
B = abmahnender Rechtsanwalt
C = herausgeber der Daten

A hat im letzten Jahr bei C für zwei Veranstaltungen Tickets versteigert, welche dann ca. 20% über den originalen Verkaufspreis lagen. Bei einer Auktion hatte A ein Bild eingesetzt(seinen eigenes, worauf nur er die Rechte hat), diese brach er aber ab.
Nach einiger Zeit bekam A von C eine Mitteilung, dass diese Auktion, welche er abbrach, gelöscht wurde Aufgrund des Verstoßes gegen das Urheberrecht.
B hatte bei C angemahnt, dass A ein geschütztes Bild verwendet hat.
A bekam aber von B eine Abmahnung über was ganz anderes und zwar wegen den Tickets, die er über Originalpreis versteigert hatte.
Auf Nachfrage von A bei C, wie B seine Daten erhalten hatte von C. Bekam er die Antwort:
B hatte per eidesstatt versichert, das A gegen das Urheberrecht verstößt und hat nach den Daten verlangt.

Die Frage: Hat B die Daten durch einen falschen Grund erhalten? Dürfen sie die Daten dann für was ganz anderes verwenden (es gab keine Abmahnung wegen eines Bildes)?
Kann B dadurch seine Zulassung verlieren, weil sie die EV unter Vorspielung falscher Tatsachen verwendet haben? Was ist mit der Abmahnung, ist die nun ungültig geworden?

Hallo,
das ist alles nicht ganz klar geschrieben, da gibt es zu viele Fragen.

Was war mit der Abmahnung, wurde hier eine Unterlassungserklärung mit Fristsetzung verlangt?
Falls keine Unterlasssungserklärung verlangt wurde, was war dann der Inhalt der Abmahnung?

Um welche Art von Bild handelt es sich?

Einmal die Fragen beantworten, dann kommt man den Ursprungsfragen näher.

lG