Angenommen es gibt folgenden Fall:
A = abgemahnter
B = abmahnender Rechtsanwalt
C = herausgeber der Daten
A hat im letzten Jahr bei C für zwei Veranstaltungen Tickets versteigert, welche dann ca. 20% über den originalen Verkaufspreis lagen. Bei einer Auktion hatte A ein Bild eingesetzt(seinen eigenes, worauf nur er die Rechte hat), diese brach er aber ab.
Nach einiger Zeit bekam A von C eine Mitteilung, dass diese Auktion, welche er abbrach, gelöscht wurde Aufgrund des Verstoßes gegen das Urheberrecht.
B hatte bei C angemahnt, dass A ein geschütztes Bild verwendet hat.
A bekam aber von B eine Abmahnung über was ganz anderes und zwar wegen den Tickets, die er über Originalpreis versteigert hatte.
Auf Nachfrage von A bei C, wie B seine Daten erhalten hatte von C. Bekam er die Antwort:
B hatte per eidesstatt versichert, das A gegen das Urheberrecht verstößt und hat nach den Daten verlangt.
Die Frage: Hat B die Daten durch einen falschen Grund erhalten? Dürfen sie die Daten dann für was ganz anderes verwenden (es gab keine Abmahnung wegen eines Bildes)?
Kann B dadurch seine Zulassung verlieren, weil sie die EV unter Vorspielung falscher Tatsachen verwendet haben? Was ist mit der Abmahnung, ist die nun ungültig geworden?