Abmahnung wegen Filesharing

Hallo,

Person A lebt in einer Wohngemeinschaft mit zwei weiteren Mitbewohnern und bekommt als Inhaber des Internetanschlusses zwei Abmahungen wg. illegalem Angebot zum Herunterladen zweier urheberrechtlich geschützter Dateien im Internet. Zwischen beiden Fällen liegt ein Zeitraum von einer Woche. In beiden Abmahungen wird eine identische IP-Adresse und Tauschbörse angegeben.
Kann man somit daraus schließen, dass beide Taten vom gleichen Rechner ausgingen? Oder wie funktioniert die Ermittlung der IP-Adresse in solchen Verfahren?

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Mfg

Hallo,

Person A lebt in einer Wohngemeinschaft mit zwei weiteren
Mitbewohnern und bekommt als Inhaber des Internetanschlusses
zwei Abmahungen wg. illegalem Angebot zum Herunterladen zweier
urheberrechtlich geschützter Dateien im Internet. Zwischen
beiden Fällen liegt ein Zeitraum von einer Woche. In beiden
Abmahungen wird eine identische IP-Adresse und Tauschbörse
angegeben.

Nach meinem techn. Verständnis (?) und meinen Informationen wird bei jedem neuen „Einwählen“ eine neue IP-Adresse vergeben,…deshalb könnten die IP-Adressen nicht identisch sein,. oder

Schönen Tag noch,

Kann man somit daraus schließen, dass beide Taten vom
gleichen Rechner ausgingen? Oder wie funktioniert die
Ermittlung der IP-Adresse in solchen Verfahren?

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Mfg

Hallo,

das ist ehr eine technische Frage, wie der Router oder sonstiges Gerät IP-Adressen bei der Benutzung durch mehrere Rechner vergibt. Vielleicht probierst du es mal in dem Computerforum? Rechtlich könnte man fragen, wer haftet für das benutzen eines fremden Anschlusses mit illegalen Inhalten?

Gruß
cosis

Auch hallo

Oder wie funktioniert die
Ermittlung der IP-Adresse in solchen Verfahren?

Ermittlungssoftware einer Zwischenfirma wird verwendet (sofern die SW funktioniert: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir…)
Wg. der Abmahnung an sich wendet man sich zur Schadensminimierung an einen Anwalt für Urheberrecht mit Erfahrung in FS-Angelegenheiten, z.B. http://www.internetrecht-nrw.de/filesharing-abmahnun…

mfg M.L.

Hallo,

Nach meinem techn. Verständnis (?) und meinen Informationen
wird bei jedem neuen „Einwählen“ eine neue IP-Adresse
vergeben,…deshalb könnten die IP-Adressen nicht identisch
sein,. oder

das kommt auf den Internetanschluss an. Bei DSL mag das im allgemeinen zutreffen, außer man hat „feste IP“ dazugebucht.

Bei Kabel-Internet hast du sehr lange Zeit die gleiche IP. Auch ein Trennen oder Reset des Modems ändert daran nichts

Gruß,
Woody

Hallo,

da es eigentlich nicht möglich ist, im Abstand von einer Woche die gleiche IP-Adresse zu erhalten, würde ich das als Beweis dafür ansehen, daß die Vorwürfe nicht haltbar sind. Damit kommt der Abmahner vor keinem Gericht durch, und deshalb würde ich überhaupt nicht reagieren. Mit jedem Schreiben gibt man der Abmahnfirma nur unnötige Informationen, die sie gegen einen verwenden kann. Einen Anwalt zum jetzigen Zeitpunkt einzuschalten, würde nur unnötiges Geld kosten, das niemand ersetzt. Ich denke, daß die Abmahnfirma irgendwann selbst die Widersprüche erkennt und das Verfahren fallen lassen wird. Sollte dagegen doch irgendwann einmal ein gerichtlicher Mahnbescheid eintreffen, muß man natürlich Widerspruch einlegen.

Gruß Ebi

und deshalb würde ich überhaupt nicht reagieren.

Das kann man natürlich tun, aber davor sollte gewarnt werden: http://www.wbs-law.de/allgemein/was-ist-eine-abmahnu… (-> 1. Nichts tun)

Einen Anwalt zum jetzigen Zeitpunkt
einzuschalten, würde nur unnötiges Geld kosten,

Eine Honorarverhandlung dürfte wohl im Rahmen des Möglichen liegen…

mfg M.L.

Hai!

da es eigentlich nicht möglich ist, im Abstand von einer
Woche die gleiche IP-Adresse zu erhalten, würde ich das als
Beweis dafür ansehen, daß die Vorwürfe nicht haltbar sind.

Was ist das für eine unsinnige Aussage, kannst du das mal irgendwie
belegen?
Zumindest meiner Einer bekommt öfter mal über einen längeren Zeitraum
die gleiche IP Adresse.

Der Plem

1 Like

Hallo,

ich bin bei meiner Aussage davon ausgegangen, daß alle Provider einmal täglich die sogenannte Zwangstrennung durchführen, und damit der Rechner spätestens am nächsten Tag eine neue IP-Adresse erhält. Inzwischen weiß ich aber auch, daß das bei Kabel Deutschland nicht der Fall ist. Mein Posting gilt also nur, wenn der Anschluß nicht bei Kabel Deutschland ist.

Im Übrigen habe ich selbst so eine Abmahnung einmal ohne jede Reaktion (also auch ohne eine Unterlassungserklärung abzugeben) ausgesessen. Da die Forderung immer wieder an neue Inkassobüros weitergegeben wurde, haben sich die ganzen Mahnschreiben über 2 Jahre hingezogen und gipfelten dann in einem gerichtlichen Mahnbescheid. Erst als ich daraufhin Widerspruch eingelegt habe, hat die Gegenseite das Ganze ohne Gerichtsverhandlung einschlafen lassen. Mir sind also keinerlei Kosten entstanden.

Ich denke, wenn man keinerlei Schreiben zurückschickt, gibt man der Gegenseite auch keine Informationen für mögliche Ansatzpunkte. Das Risiko einer Klage steht dann für das Inkassobüro in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum Aufwand. Zumal sie ja auch damit rechnen müssen, daß bei geschickter Verteidigung der ihnen zugesprochenen Schadenersatz auf nur 100,- Euro festgesetzt wird. Das Risiko für den Abgemahnten dagegen beträgt selbst bei einer Verurteilung meist weniger als die geforderte Abmahngebühr.

In meinem Fall hatte diese Strategie jedenfalls Erfolg.

Gruß Ebi

Hallo,

Das Risiko
für den Abgemahnten dagegen beträgt selbst bei einer
Verurteilung meist weniger als die geforderte Abmahngebühr.

das glaube ich jetzt einfach mal nicht. Bei einer Verurteilung trägt der Verurteilte nämlich nicht einfach nur die Abmahnkosten, sondern zusätzlich auch noch die Gerichtskosten.
Gruß
loderunner (ianal)

Moin!

ich bin bei meiner Aussage davon ausgegangen

Ja, wenn man von falschen Dingen ausgeht, wird natürlich auch die Antwort falsch.

Inzwischen weiß ich aber auch,
daß das bei Kabel Deutschland nicht der Fall ist. Mein Posting
gilt also nur, wenn der Anschluß nicht bei Kabel Deutschland
ist.

Dein Posting gilt auch in den vielen anderen Fällen nicht, wo man eine feste IP-Adresse bekommt. Es ist auch nirgendwo vorgeschrieben, dass bei Wahlverbindungen bei Neueinwahl eine neue IP-Adresse vergeben werden muss. Wozu denn auch?

Liebe Grüße,
-Efchen

Moin!

Kann man somit daraus schließen, dass beide Taten vom
gleichen Rechner ausgingen?

Das kann man nie.
Hat der Anschluss in diesem Fall vom Provider eine feste IP# garantiert, dann ist das wohl so. Ist es eine Wählverbindung, bei der sich die IP# regelmäßig ändert, dann ist das nicht zwangsläufig so. Es gibt keinen Grund, warum der selbe Rechner nicht auch mal die selbe IP# bekommen soll.

Oder wie funktioniert die
Ermittlung der IP-Adresse in solchen Verfahren?

Über die IP# kann man auf den Provider Rückschlüsse ziehen. Da kann dann abgefragt werden, welcher Anschlussinhaber zum betroffenen Zeitpunkt diese IP# zugewiesen bekommen hat. Natürlich kann das ein Privatmann nicht.

Liebe Grüße,
-Efchen

Person A lebt in einer Wohngemeinschaft mit zwei weiteren
Mitbewohnern und bekommt als Inhaber des Internetanschlusses
zwei Abmahungen wg. illegalem Angebot zum Herunterladen zweier
urheberrechtlich geschützter Dateien im Internet. Zwischen
beiden Fällen liegt ein Zeitraum von einer Woche. In beiden
Abmahungen wird eine identische IP-Adresse und Tauschbörse
angegeben.

Die IP Adresse ist die Adresse, unter der die Dateien vom Internet aus sichtbar waren.
Diese IP Adresse wird dem Gerät zugewiesen, welches den Internetzugang bereitstellt.
Das wird bei Mehrfachnutzern ein Router sein.
Man weiß also dann mit Sicherheit:
Die Datei befindet sich in einem Gerät, welches sich über diesen Router Zugang zum Internet beschaffte.

Kann man somit daraus schließen, dass beide Taten vom gleichen
Rechner ausgingen?

Nein.
Hängen an dem Router 10 Rechner, dann kann jeder dieser Rechner der Ursprung der Datei sein. Es ist unmöglich, von außen (also vom Internet aus) zu sehen, wieviele PC angeschlossen sind, wem die gehören oder von welchem nun genau die Datei stammt.

Oder wie funktioniert die Ermittlung der
IP-Adresse in solchen Verfahren?

Die IP Adresse zu ermitteln, ist recht einfach.
Klicke mal auf http://www.wieistmeineip.de - schwupps, da ist deine (nein, nicht deine, sondern die deines Routers).
Etwas umständlicher ist die Ermittlung des Anschlussnutzers.
Die Anbieter haben sich bestimmte Bereiche von IPs reserviert.
93.233.17.124 ist zum Beispiel eine IP, die der Deutschen Telekom gehört. Momentan wurde sie meinem Router zugeteilt.
Sie ist aber nicht fix. Es könnte sein, dass beim nächsten Start des Routers ihm eine ganz andere IP zugewiesen wird. Halt irgendeine aus dem Vorrat meines Providers, die gerade frei ist.

Stell es dir mal ganz einfach mit Telefonnumern vor, aber etwas komplizierter.

Man steckt das Telefon ein und bekommt die Nummer 02345-67890.
Jeder, den du anrufst, sieht diese Nummer. So etwas wie Rufnummernunterdrückung gibt es nicht im Netz (na ja, man kann sie aber „fälschen“).
So, jetzt belästigt einer deiner Mitbewohner jemand anderen und ruft von deinem Telefon aus an. Der Belästigte wird nun aktiv und sieht als erstes:
Alle Nummern, die mit 02345-678 anfangen, gehören der „marsianischen Fernruf AG“. Die rückt dann auf Anfrage heraus, dass zur Zeit der Anrufe diese Nummer dem „r.ramirez“ zugeteilt war. Und DU bekommst dann den bösen Brief.

Was nun?
Bewiesen ist nur, dass dein Anschluss genutzt wurde.
DU kannst der böse Anrufer gewesen sein, einer deiner Mitbewohner, oder gar derjenige, der sich dein Telefon geliehen hat, weil du es nicht verschlossen hast.

Nun wird von den Rechteinhabern illegal verbreiteter Daten gerne die „Störerhaftung“ angenommen.
Und nun wird es wieder juristisch :frowning:

Mein laienhafter Rat wäre:

  1. Keinesfalls blind Abmahnungen unterschreiben, aber auch nichts auf die lange Bank schieben.
  2. Sich mal kurz einlesen, ein meines Erachtens (bin kein Anwalt!) guter Text zum Anfang wäre der hier:
    http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/stoererhaftung…
  3. Sich einen qulifizierten Anwalt suchen. Es ginge in einem solchen Fall ja sicher um einige hunderte Euro.