Person A lebt in einer Wohngemeinschaft mit zwei weiteren
Mitbewohnern und bekommt als Inhaber des Internetanschlusses
zwei Abmahungen wg. illegalem Angebot zum Herunterladen zweier
urheberrechtlich geschützter Dateien im Internet. Zwischen
beiden Fällen liegt ein Zeitraum von einer Woche. In beiden
Abmahungen wird eine identische IP-Adresse und Tauschbörse
angegeben.
Die IP Adresse ist die Adresse, unter der die Dateien vom Internet aus sichtbar waren.
Diese IP Adresse wird dem Gerät zugewiesen, welches den Internetzugang bereitstellt.
Das wird bei Mehrfachnutzern ein Router sein.
Man weiß also dann mit Sicherheit:
Die Datei befindet sich in einem Gerät, welches sich über diesen Router Zugang zum Internet beschaffte.
Kann man somit daraus schließen, dass beide Taten vom gleichen
Rechner ausgingen?
Nein.
Hängen an dem Router 10 Rechner, dann kann jeder dieser Rechner der Ursprung der Datei sein. Es ist unmöglich, von außen (also vom Internet aus) zu sehen, wieviele PC angeschlossen sind, wem die gehören oder von welchem nun genau die Datei stammt.
Oder wie funktioniert die Ermittlung der
IP-Adresse in solchen Verfahren?
Die IP Adresse zu ermitteln, ist recht einfach.
Klicke mal auf http://www.wieistmeineip.de - schwupps, da ist deine (nein, nicht deine, sondern die deines Routers).
Etwas umständlicher ist die Ermittlung des Anschlussnutzers.
Die Anbieter haben sich bestimmte Bereiche von IPs reserviert.
93.233.17.124 ist zum Beispiel eine IP, die der Deutschen Telekom gehört. Momentan wurde sie meinem Router zugeteilt.
Sie ist aber nicht fix. Es könnte sein, dass beim nächsten Start des Routers ihm eine ganz andere IP zugewiesen wird. Halt irgendeine aus dem Vorrat meines Providers, die gerade frei ist.
Stell es dir mal ganz einfach mit Telefonnumern vor, aber etwas komplizierter.
Man steckt das Telefon ein und bekommt die Nummer 02345-67890.
Jeder, den du anrufst, sieht diese Nummer. So etwas wie Rufnummernunterdrückung gibt es nicht im Netz (na ja, man kann sie aber „fälschen“).
So, jetzt belästigt einer deiner Mitbewohner jemand anderen und ruft von deinem Telefon aus an. Der Belästigte wird nun aktiv und sieht als erstes:
Alle Nummern, die mit 02345-678 anfangen, gehören der „marsianischen Fernruf AG“. Die rückt dann auf Anfrage heraus, dass zur Zeit der Anrufe diese Nummer dem „r.ramirez“ zugeteilt war. Und DU bekommst dann den bösen Brief.
Was nun?
Bewiesen ist nur, dass dein Anschluss genutzt wurde.
DU kannst der böse Anrufer gewesen sein, einer deiner Mitbewohner, oder gar derjenige, der sich dein Telefon geliehen hat, weil du es nicht verschlossen hast.
Nun wird von den Rechteinhabern illegal verbreiteter Daten gerne die „Störerhaftung“ angenommen.
Und nun wird es wieder juristisch
Mein laienhafter Rat wäre:
- Keinesfalls blind Abmahnungen unterschreiben, aber auch nichts auf die lange Bank schieben.
- Sich mal kurz einlesen, ein meines Erachtens (bin kein Anwalt!) guter Text zum Anfang wäre der hier:
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/stoererhaftung…
- Sich einen qulifizierten Anwalt suchen. Es ginge in einem solchen Fall ja sicher um einige hunderte Euro.