Ärzte verklagen! Aussicht auf Erfolg? Fall!

Hallo,

ein Gutachter, der von der Gutachter- und Schlichtungsstelle beauftragt wurde, hat das Gutachten erstellt.

„Ein Fehlverhalten der Ärzte ist nicht ersichtlich.“

Der HWK-7 war aufgrund eines Vekehrsunfalls gebrochen.

Ärzte sollen bei einer Kopfverletzung (Patient trug ein Epiduralhämatom davon, welches operativ entfernt wurde) auch die HWS röntgen. So auch der Wortlaut des Gutachters!

Die Ärzte haben Röntgenbilder der HWS veranlasst. Die Bilder zeigen aber nicht den kompletten HWK 7, sondern das Bild zeigt nur die Oberkante des HWK 7, da die Schulter diesen verdeckt.

Der Patient hat immer über Schmerzen in dem Wirbelsäulenbereich und besonders im Bereich der linken Schulter geklagt. Lt. Gutachter ist dem aber nicht so.

Auch nach den Klagen des Patienten wurden keine weiteren Bilder der HWS veranlasst. Es wurden dem Patienten lediglich Schmerzmittel gereicht.

Haben die Ärzte ihrer Ärztepflicht genüge getan oder hätten sie auf jeden Fall die HWS erneut röntgen müssen oder vorher besser röntgen müssen, da der HWK 7 nicht vollständig sichtbar war?

Aufgrund des Unfalls wurde der Patient zwei Jahre nach dem Unfall zu einem Gutachter geschickt, der ihn im Auftrag der Unfallversicherung untersuchen sollte. Dieser Gutachter veranlasste, nachdem ihm der Patient von den ständigen Schmerzen schilderte, neue Röntgenbilder und auf denen konnte er, im Gegensatz zu den alten, erkennen, dass der HWK 7 eine Fraktur erlitten hatte.

Der Anwalt des Patienten beruft sich auf den Wortlaut des Gutachters, der angibt, dass Ärzte bei Kopfverletzungen auch die HWS röntgen sollen, und empfiehtl dem Patienten dennoch die Ärzte zu verklagen. Da dieser aber nicht komplett sichtbar war, haben die Ärzte nicht das getan, was sie hätten tun sollen!

Hierzu habe ich ein paar Fragen:

1.) Wie groß sind die Chancen des Patienten gegen die Klinik einen Prozess zu gewinnen? Frage, da man hin und wieder im TV Berichte über Geschädigte sehen kann, denen viel Schlimmeres ergangen ist und an denen schlimmere „Dinge“ von seiten der Ärzte angetan wurde, aber die jahrelang z. T. ohne Aussicht auf Erfolg Ärzte und Kliniken verklagt haben!

2.) Ist es entscheidend für die Richter, wie es dem Patienten zum heutigen Zeitpunkt gesundheitlich geht?

3.) Da der eine Gutachter ein negatives Gutachten erstellt hat, inwieweit hat es einen Nutzen, einen neuen Gutachter zu beauftragen? Wie teuer ist ein solches Gutachten? Muss dies alles der Patient bezahlen?

4.) Der Anwalt rät dem Patienten trotz des Gutachtens die Ärzte zu verklagen! Der Patient hat mir dem Anwalt telefoniert und ihn nach seiner ehrlichen Meinung gefragt und um eine ehrliche Antwort gebeten, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Antwort „Ja“. Zwar ist die Aussicht auf Erfolg größer, als auf Misserfolg, aber eine 100 %ige Zusicherung auf Erfolg kann auch der Anwalt nicht geben. Sind Anwälte in ihren Ratschlägen ehrlich und denken an das Wohl des Klienten oder sind die (nur) aufs Geld aus und evtl. auf Presse …?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo!

eine 100 %ige Zusicherung auf Erfolg kann
auch der Anwalt nicht geben.

Das ist schon mal goldrichtig und sollte nie vergessen werden!

Sind Anwälte in ihren Ratschlägen
ehrlich und denken an das Wohl des Klienten oder sind die
(nur) aufs Geld aus und evtl. auf Presse …?

Ganz ehrlich: Ich kenne solche und solche, aber dann doch mehr solche. Ex-Mandanten, die jahrelang rumerzählen, der Anwalt habe sie übers Ohr gehauen, kann niemand gebrauchen. Und grobe Falschberatung führt zu einer Schadensersatzpflicht, die will sich auch kein Anwalt ans Bein binden.

Hallo,
schon mal bei der Krankenkasse vorgesprochen - vielleicht können die
weiterhelfen bzw. eine Einschätzung geben - die waren ja schliesslich
beteiligt.
Gruss
Czauderna

schon mal bei der Krankenkasse vorgesprochen - vielleicht
können die
weiterhelfen bzw. eine Einschätzung geben - die waren ja
schliesslich
beteiligt.

Der Patient hat an diese Möglichkeit noch gar nicht gedacht! Er hat auch in der Zwischenzeit die KK gewechselt! Ergo müsste er bei der alten KK nachfragen oder doch bei der Neuen oder bei Beiden?

Gibts bei der KK spezielle Abteilungen, die sich mit solchen Fragen beschäftigen?

ICH kann mir im Moment nicht vorstellen, inwieweit eine KK da weiterhelfen kann!?

Die KK unterliegt auch der Schweigepflicht und der Patient muss keine Angste haben, dass die KK Informationen an Ärzte und/oder Krankenhäuser weitergibt!?

Hallo,

Hierzu habe ich ein paar Fragen:

1.) Wie groß sind die Chancen des Patienten gegen die Klinik
einen Prozess zu gewinnen? Frage, da man hin und wieder im TV
Berichte über Geschädigte sehen kann, denen viel Schlimmeres
ergangen ist und an denen schlimmere „Dinge“ von seiten der
Ärzte angetan wurde, aber die jahrelang z. T. ohne Aussicht
auf Erfolg Ärzte und Kliniken verklagt haben!

Zunächst: es geht in einem Prozess nicht darum, was „anderen von Ärzten angetan wurde“, sondern immer nur um den ganz konkreten Fall.

In dem von Dir geschilderten Fall stellt sich wohl zuallererst die Frage, ob sich durch eine sachgerechte und unfassende Röntgenaufnahme ein Schaden hätte vermeiden lassen. Das ist nicht der Fall, denn der Schaden selbst stammt von einem Unfall. Nächste Frage ist, ob bei der Art des Schadens ganz andere Behandlungsmaßnahmen notwendig gewesen wären und ob diese nur deswegen unterblieben sind, weil er unentdeckt blieb.

2.) Ist es entscheidend für die Richter, wie es dem Patienten
zum heutigen Zeitpunkt gesundheitlich geht?

Ja sicher, darum geht es ja gerade.
Es wird zu klären sein, welcher Schaden momentan vorhanden ist und ob dieser eventuell auch dann noch vorhanden sein könnte, wenn die Röntgenaufnahme aussagefähig und eine fachgerechte Behandlung erfolgt wäre, bzw. welcher Teil des heutigen Schadens ganz konkret auf eine Unterlassung zurückzuführen ist.

3.) Da der eine Gutachter ein negatives Gutachten erstellt
hat, inwieweit hat es einen Nutzen, einen neuen Gutachter zu
beauftragen? Wie teuer ist ein solches Gutachten? Muss dies
alles der Patient bezahlen?

Zusammenfassend kurz und knapp:
Die Frage, was die angemessene Behandlung nach einer Fraktur HWK 7 ist, kann Dir am besten ein Facharzt beantworten. Er wird die Frage, ob Du dann heute beschwerdefrei wärest, ganz sicher nicht beantworten können, denn das ist individuell verschieden. Ein Facharzt kann evtl. auch einschätzen, ob die Behandlung, die Du in Unkenntnis der HWK-Fraktur erhalten hast, dennoch weitestgehend richtig oder ganz falsch war, was zusätzliche Schäden nach sich zog. In diesem Fall kann er die Einholung eines Gutachtens vermitteln. Wenn das Gutachten eindeutig zu der Feststellung kommt, dass ein Schaden durch ein Versäumnis entstanden ist, hätte die Sache Aussicht auf Erfolg und Dein Anwalt wird Dich gern beraten, welche rechtlichen Schritte zu tun sind.

Die Beratung beim Facharzt und das Gutachten muss der Auftraggeber (Du) bezahlen, die Kosten können - falls ein Verfahren gewonnen wird, anschließend bei der Gegenseite geltend gemacht werden. Kosten Für Beratung und Gutachten um die 500 €.

Viele Grüße
Mara

zuständig: Regressabteilung der Krankenkasse.

Allerdings „kümmerts“ die KK nicht sonderlich, wenn es einen haftplichtigen Unfallverursacher gibt :wink:

Grüße
Mara

zuständig: Regressabteilung der Krankenkasse.

Allerdings „kümmerts“ die KK nicht sonderlich, wenn es einen
haftplichtigen Unfallverursacher gibt :wink:

Aber eine Antwort erhält man auf jeden Fall von der KK?

Der Patient hat einen selbstverschuldeten Unfall verursacht. Was dann?

Zunächst: es geht in einem Prozess nicht darum, was „anderen
von Ärzten angetan wurde“, sondern immer nur um den ganz
konkreten Fall.

Wenn ich richtig informiert bin, dann ist ein Gutachten vor Gericht auch nicht sooo wichtig, da ein Gutachten die ärztliche, gesunheitliche Seite betrifft, es aber in einem Prozess primär um die juristische Seite geht. D. h., der Richter muss überprüfen, ob die Ärzte ihrer Ärztepflicht gegenüber gerecht geworden sind. Erst nach der Überprüfung ist doch das Gutachten von Bedeutung. Zumal, mit einiger Sicherheit, im Laufe des Prozesses ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben wird! In Bezug auf die juristische Seite spricht das Gutachten sogar für den Patienten! „Bei Kopfverletzungen sollte die HWS geröntgt werden.“ Vom betroffenen HWK 7 ist aber nur die Oberkante sichtbar. Also hätten die Ärzte den HWK 7 neu röntgen müssen.

In dem von Dir geschilderten Fall stellt sich wohl zuallererst
die Frage, ob sich durch eine sachgerechte und unfassende
Röntgenaufnahme ein Schaden hätte vermeiden lassen. Das ist
nicht der Fall, denn der Schaden selbst stammt von einem
Unfall. Nächste Frage ist, ob bei der Art des Schadens ganz
andere Behandlungsmaßnahmen notwendig gewesen wären und ob
diese nur deswegen unterblieben sind, weil er unentdeckt
blieb.

Der Schaden selbst stammt von einem Unfall. Richtig! Aber Ärzte sind doch dafür da, Schäden jeglicher Art so gut wies eben geht zu beheben. Egal, ob die Schäden durch einen selbstverschuldetem Unfall herrühren oder nicht! Hätte eine sachgerechte und umfassende Röntgenaufnahme stattgefunden, hätten die Ärzte die Fraktur erkennen können. Mit diesem Wissen hätten sie den HWK operieren müssen (Wirbelkörpertausch mit Titan - so hat ein Neurochirurg nach Bekanntwerden der Fraktur diagnostiziert - der Patient hat mehrere ärztliche Meinungen eingeholt!) oder sie hätten dem Patienten mind. eine Halskrause zur Versteifung zum Tragen geben müssen, damit der HWK besser verheilt. Durch die Fraktur ist eine Verringerung des Rückenmarks an dieser Stelle entstanden. Somit ist die Gefahr erhöht, dass der Patient an einer Arthrose erleidet oder wenn sich das Rückenmark weiter verringert würde das neurologische Ausfälle nach sich ziehen und könnte in einer Lähmung enden.

Ja sicher, darum geht es ja gerade.
Es wird zu klären sein, welcher Schaden momentan vorhanden ist
und ob dieser eventuell auch dann noch vorhanden sein könnte,
wenn die Röntgenaufnahme aussagefähig und eine fachgerechte
Behandlung erfolgt wäre, bzw. welcher Teil des heutigen
Schadens ganz konkret auf eine Unterlassung zurückzuführen
ist.

Der Patient hat nach wie vor Rückenschmerzen. Diese halten sich aber in Grenzen, da er in Absprache mit den (anderen) Ärzten Muskelaufbautraining betreibt (Absprache insoweit, welche Übungen gemacht werden dürfen - Überkopfübungen wie z. B. Front- oder Nackendrücken sollten nicht ausgeführt werden und werden auch nicht vom Patienten gemacht!). Der Patient hat sich u. a. durch die „Teilnahme“ an zwei Rehamaßnahmen und durch das Lesen von Fachliteratur über Muskeltraining Wissen angeeignet. Wenn er nicht trainieren würde, könnte er es vor Schmerzen kaum aushalten. Das erste Jahr nach dem Unfall war das Schlimmste. Der Patient klagte andauernd über Schmerzen, konnte kaum die Arme für längere Zeit über den Kopf halten. Erst als er begann regelmäßig zu trainieren, ließen die Schmerzen nach. Der Patient war bis zur Diagnose der Fraktur aktiver Fußballer. Ihm wurde gesagt, dass er besser kein Fußball mehr spielen sollte, da die Gefahr erheblich höher ist, nach einem Foulspiel oder bei einem Kopfball sich den Hals zu brechen. Außerdem birgt jede Art von Sturz für ihn ein höheres Risiko sich den Hals zu brechen bzw. „im Rollstuhl zu landen“.

Zusammenfassend kurz und knapp:
Die Frage, was die angemessene Behandlung nach einer Fraktur
HWK 7 ist, kann Dir am besten ein Facharzt beantworten. Er
wird die Frage, ob Du dann heute beschwerdefrei wärest, ganz
sicher nicht beantworten können, denn das ist individuell
verschieden. Ein Facharzt kann evtl. auch einschätzen, ob die
Behandlung, die Du in Unkenntnis der HWK-Fraktur erhalten
hast, dennoch weitestgehend richtig oder ganz falsch war, was
zusätzliche Schäden nach sich zog. In diesem Fall kann er die
Einholung eines Gutachtens vermitteln. Wenn das Gutachten
eindeutig zu der Feststellung kommt, dass ein Schaden durch
ein Versäumnis entstanden ist, hätte die Sache Aussicht auf
Erfolg und Dein Anwalt wird Dich gern beraten, welche
rechtlichen Schritte zu tun sind.

Was wäre gewesen, wenn der Patient bei einem Fußballspiel unglücklich gefallen wäre (durch Foulspiel z. B.), er sich wegen der Unkenntnis der HWK-Fraktur einem solchen erhöhten Risiko ausgesetzt hätte und er sich dabei den Hals gebrochen hätte?

Hallo!

Wenn ich richtig informiert bin, dann ist ein Gutachten vor
Gericht auch nicht sooo wichtig, da ein Gutachten die
ärztliche, gesunheitliche Seite betrifft, es aber in einem
Prozess primär um die juristische Seite geht.

Da besteht ein Irrtum :wink:
Das Gutachten ist ein Beweismittel. Bei Beweismitteln geht es nicht um juristische Erwägungen (es sei denn, Gegenstand des Gutachtens ist etwa das Portugiesische Eherecht), sondern es geht darum, die Tatsachen zu ermitteln, die eine Entschiedungsfindung ermöglichen. Meist ist es viel schwieriger, die Tatsachen zu ermitteln, als eine rechtliche Würdigung anzustellen.
Im Kern heißt das, dass das Gutachten im Zweifel über Gewinnen oder Verlieren entscheidet, wenn man beweispflichtig ist und das Gutachten die entscheidende Frage nicht im Sinne der eigenen Partei beantwortet.

Gruß,

Florian.

Hallo

Aber eine Antwort erhält man auf jeden Fall von der KK?

Davon gehe ich aus.

Der Patient hat einen selbstverschuldeten Unfall verursacht.
Was dann?

Sofern es jemand gibt, der einen Schaden oder einen Teil davon verursacht hat, wird die KK versuchen, die ihr entstandenen Kosten vom Verursacher zu fordern. Verursacher eines Schadens kann z.B. auch ein Arzt sein, dem ein Behandlungsfehler (mit Folgeschäden und finanziellen Auswirkungen für die Kasse)unterlaufen ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine KK in dem von Dir geschilderten Fall einen derartigen Behandlungsfehler mit Folgeschäden vermuten und daher irgendwelche Kostenübernahmen (Anwalt, Gutachten usw.)zugegestehen würde. Ich sehe weit und breit keinen Vermögensschaden für die KK, der von ihr gefordert werden könnte. Aber der von Dir beschriebe Patient möge doch seine KK selbst befragen, wie sie das sieht.

Diese Einschätzung treffe ich ohne Kenntnis der Akten und ausschließlich aus Sicht der KK für die ich arbeite. Die Frage, ob eine zivilrechtliche Klage - wie von dem Anwalt des Patienten eingeschätzt wurde - Aussicht auf Erfolg haben könnte, ist ein ganz anderer Sachverhalt, zu dem ich mich ausdrücklich nicht äußere.

Grüße
Mara