Hallo,
ein Gutachter, der von der Gutachter- und Schlichtungsstelle beauftragt wurde, hat das Gutachten erstellt.
„Ein Fehlverhalten der Ärzte ist nicht ersichtlich.“
Der HWK-7 war aufgrund eines Vekehrsunfalls gebrochen.
Ärzte sollen bei einer Kopfverletzung (Patient trug ein Epiduralhämatom davon, welches operativ entfernt wurde) auch die HWS röntgen. So auch der Wortlaut des Gutachters!
Die Ärzte haben Röntgenbilder der HWS veranlasst. Die Bilder zeigen aber nicht den kompletten HWK 7, sondern das Bild zeigt nur die Oberkante des HWK 7, da die Schulter diesen verdeckt.
Der Patient hat immer über Schmerzen in dem Wirbelsäulenbereich und besonders im Bereich der linken Schulter geklagt. Lt. Gutachter ist dem aber nicht so.
Auch nach den Klagen des Patienten wurden keine weiteren Bilder der HWS veranlasst. Es wurden dem Patienten lediglich Schmerzmittel gereicht.
Haben die Ärzte ihrer Ärztepflicht genüge getan oder hätten sie auf jeden Fall die HWS erneut röntgen müssen oder vorher besser röntgen müssen, da der HWK 7 nicht vollständig sichtbar war?
Aufgrund des Unfalls wurde der Patient zwei Jahre nach dem Unfall zu einem Gutachter geschickt, der ihn im Auftrag der Unfallversicherung untersuchen sollte. Dieser Gutachter veranlasste, nachdem ihm der Patient von den ständigen Schmerzen schilderte, neue Röntgenbilder und auf denen konnte er, im Gegensatz zu den alten, erkennen, dass der HWK 7 eine Fraktur erlitten hatte.
Der Anwalt des Patienten beruft sich auf den Wortlaut des Gutachters, der angibt, dass Ärzte bei Kopfverletzungen auch die HWS röntgen sollen, und empfiehtl dem Patienten dennoch die Ärzte zu verklagen. Da dieser aber nicht komplett sichtbar war, haben die Ärzte nicht das getan, was sie hätten tun sollen!
Hierzu habe ich ein paar Fragen:
1.) Wie groß sind die Chancen des Patienten gegen die Klinik einen Prozess zu gewinnen? Frage, da man hin und wieder im TV Berichte über Geschädigte sehen kann, denen viel Schlimmeres ergangen ist und an denen schlimmere „Dinge“ von seiten der Ärzte angetan wurde, aber die jahrelang z. T. ohne Aussicht auf Erfolg Ärzte und Kliniken verklagt haben!
2.) Ist es entscheidend für die Richter, wie es dem Patienten zum heutigen Zeitpunkt gesundheitlich geht?
3.) Da der eine Gutachter ein negatives Gutachten erstellt hat, inwieweit hat es einen Nutzen, einen neuen Gutachter zu beauftragen? Wie teuer ist ein solches Gutachten? Muss dies alles der Patient bezahlen?
4.) Der Anwalt rät dem Patienten trotz des Gutachtens die Ärzte zu verklagen! Der Patient hat mir dem Anwalt telefoniert und ihn nach seiner ehrlichen Meinung gefragt und um eine ehrliche Antwort gebeten, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Antwort „Ja“. Zwar ist die Aussicht auf Erfolg größer, als auf Misserfolg, aber eine 100 %ige Zusicherung auf Erfolg kann auch der Anwalt nicht geben. Sind Anwälte in ihren Ratschlägen ehrlich und denken an das Wohl des Klienten oder sind die (nur) aufs Geld aus und evtl. auf Presse …?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße