Alimentenzahlung

Hallo,
Wonach richtet sich der Betrag?
Ich weiß, daß es sich nach dem Einkommen des Vaters rechnet,
aber wieviel Prozent vom Netto/Brutto (?) Einkommen ist es
und gibt es eine Höchstgrenze?
Wielange muß man eigentlich Alimente zahlen?
Gruß

Hallo!

Bin zwar nicht wirklich Experte, aber da sich das Familienrecht geändert hat und bei mir auch jeden Tag mit dem unehelichen Kind gerechnet werden darf bin ich nicht ganz uninformiert:

Das zu zahlende Kindergeld richtet sich nach der sog. Düsseldorfer (oder Berliner) Tabelle. Die kannst Du Dir hier downloaden: http://www.zdf.de/ratgeber/WISO/Archiv/Tacker_2001/5…

Neuerdings „muß“ nicht nur für das Kind, sondern auch für die Mutter gezahlt werden, solange diese nicht arbeitet. Es gibt einen festgelegten „Selbstbehalt“, also ein Betrag, der dem Vater fürs „Überleben“ bleiben muß (der liegt IMHO bei ca. 1640,-). Natürlich gibt´s auch einen Höchstbetrag, den der Vater max. an Mutter und Kind zu zahlen hat; den kann ich Dir aber leider nicht genau sagen.

Sobald die Mutter dann wieder arbeitet zahlst Du Kindergeld, bis der Nachwuchs 18 ist oder aber selbst verdient (Lehre z.B.).

Auch während der Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) darf die Mutter arbeiten, ohne auf das Erziehungsgeld verzichten zu müssen. Max. darf sie 30 Std./Woche arbeiten. Wieviel sie dann netto verdienen darf ist auch festgelegt. Genauere Infos dazu findest Du hier (zum bestellen): http://www.bmfsfj.de/dokumente/Bestellservice/ix_273…

Hoffe, Dir geholfen zu haben. Auf jeden Fall solltest Du Dich beraten lassen. Hier in Hamburg gibt´s die Öra (Öffentliche Rechtsauskunft); vielleicht gibt´s sowas auch bei Dir in der Nähe. Andernfalls mal beim Jugendamt nachfragen. Die können das alles ganz genau auf Deine/Eure Bedürfnisse berechnen.

Gruß
Vince.

zur Ergänzung:

die alte Regelung, dass der Unterhaltspflichtige die Hälfte des Kindergeldes angerechnet bekommt gilt jetzt nur noch, wenn durch ein höheres Einkommen mehr als der Grundbedarf (Düsseldorfer/ Berliner Tabelle)als Unterhalt gezahlt wird - ab 135% des Regelbedarfs voll, darunter entsprechend weniger…

Gruss Annabell

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