Alkoholkonsum im Alter von 14-16 Jahren?

Guten Tag,
Dürfte man wenn man eine Geburtstagsparty feiern will, bei einem Zuhause im Alter von 16-17 Jahren Alkohol trinken?? Wenn die Eltern nicht Zuhause wären, sondern nur oberhalb eine Schwester wohnen würde. Oder müsste man Angst haben aufgrund Polizei?
Danke euch im Vorraus!

Naja, wenn es keiner Mitkriegt kann auch keiner etwas bei der Polizei melden.

Es ist aber dringend zu überlegen, ob Personen von 14-16 ( wie in der Überschrift formuliert) Alkohol trinken sollen. Verkauft wird Alkohol an diese Personen so oder so nicht (und das ist auch gut so).

Es trinken sich schon genug Jugendliche die Grauen Zellen weg - da muss man diesen Trend doch nicht noch fortsetzen. Man kann auch ohne „Allehol“ Spass haben…

Hallo cat

Naja, wenn es keiner Mitkriegt kann auch keiner etwas bei der
Polizei melden.

die Eltern der Geburtstagsgäste, die von der Intensivstation angerufen werden, weil ihr 14jähriger Sprößling sich ins Koma gesoffen hat, kriegen es mit.

Ebenso werden sie wohl schnell rausfinden, wer der Gastgeber war und die Eltern jenes Geburtstagskindes werden sich verantworten dürfen, warum sie eine Party von Minderjährigen in ihrer Wohnung geduldet haben, bei der Alkohol ausgeschenkt wird.

Denen würd ich helfen, kann ich dir sagen.

Dies gebe ich zu bedenken.

Gruß

Annie

Ebenso werden sie wohl schnell rausfinden, wer der Gastgeber
war und die Eltern jenes Geburtstagskindes werden sich
verantworten dürfen, warum sie eine Party von Minderjährigen
in ihrer Wohnung geduldet haben, bei der Alkohol ausgeschenkt
wird.

Stimmt, das rechtliche.

Denen würd ich helfen, kann ich dir sagen.

Das Alkoholproblem ist aber damit nicht gelöst. Einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol lernt man dadurch aber nicht. Dies ist ein gesellschaftliches Problem, zwischen Kommerz und staatlichen Beschränkgungen. Die jugendlichen dürfen nirgends Erfahrungen mit Alkohol machen also machen sie es privat. Dann also ohne gesellschaftliche Kontrolle. Die Folgen davon kann man dann in der Zeitung lesen.

Die Welt wird eben nicht unbedingt klüger.

Gruss vonsales

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Hallo,

die Eltern der Geburtstagsgäste, die von der Intensivstation
angerufen werden, weil ihr 14jähriger Sprößling sich ins Koma
gesoffen hat, kriegen es mit.

stellt dir vor, es gibt auch Jugendliche die Alkohol in geringen Mengen konsumieren.

Du konsumierst wohl die falschen Medien, wenn du davon ausgehst, dass jeder Alkoholkonsum eines Jugendlichen zwangsweise in Koma und Intensivstation endet…

Ein generelles Unterbinden des Alkoholkonsums bei Jugendlichen ist bekanntermaßen auch nicht die Lösung.

Gruß

S.J.

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im fiktiven Fall geht es nicht um geringe Mengen…
Hallo Steve,
halt mich für besserwisserisch oder mit hellseherischen Fähigkeiten ausgestattet, bei der vorliegenden Frage geht es m.E. nicht um geringe Mengen fiktiven Alkohols.

Ich zitier nochmal die Frage, samt Betreffzeile:
„Alkoholkonsum im Alter von 14-16 Jahren?
Dürfte man wenn man eine Geburtstagsparty feiern will, bei einem Zuhause im Alter von 16-17 Jahren Alkohol trinken?? Wenn die Eltern nicht Zuhause wären, sondern nur oberhalb eine Schwester wohnen würde. Oder müsste man Angst haben aufgrund Polizei?“

die Eltern der Geburtstagsgäste, die von der Intensivstation angerufen werden, weil ihr 14jähriger Sprößling sich ins Koma gesoffen hat, kriegen es mit.

stellt dir vor, es gibt auch Jugendliche die Alkohol in geringen Mengen konsumieren.

Ja, die gibt es sicherlich…
Aber mit 14?
*14jährige Jugendliche an sich* konsumieren entweder gar keinen Alkohol oder trinken hin und wieder ein Gläschen Sekt zu Weihnachten oder zum Geburtstag oder dürfen auch mal ein Glas Bowle trinken oder bei nem Grillabend ein Mixbier,
weil ihre Eltern darauf Acht geben oder sie selbst pfiffig genug sind, es zu lassen, weil sie es schlicht nicht nötig haben
oder aber
sie saufen sich die Hucke voll.

Wenn Eltern ihrem jugendlichen Kind erlauben, eine Geburtstagsparty ohne ihre Anwesenheit ( im Haus) zu starten, dann wird der Alkohol in Strömen fließen, wenn man diesbezüglich eine Frage im Rechtsbrett stellt…
da bin ich mir leider sehr sicher.

…wenn du davon ausgehst, dass jeder Alkoholkonsum eines Jugendlichen zwangsweise in Koma und Intensivstation endet…

Nein, nicht jeder und nicht zwangsweise.
Aber eine Party von 14-17jährigen, wo die Eltern nicht zu Hause sind, niemand aufpasst, was denkst Du, was da geplant ist, wenn man vorab fragt, ob das rechtliche Probleme geben könnte?
Und da ist es m.E. der Hinweis von A. absolut passend.

Wo kein Kläger, da kein Richter…
Aber was ist, wenn der 14jährige oder 15jährige genau das macht? Sich nämlich bewusst oder unbewusst komatös säuft oder auch nur angeschickert sich das Bein bricht?
Dann stehen die Eltern des Betroffenen bei den Eltern, die den Alkoholkonsum während ihrerAbwesenheit bei 14-17jährigen gestatteten, auf der Matte.

Bei der fiktiven Party es m.E. nicht um ein Glas Sekt oder 2 Mixbier…
Da hätte nämlich *hoff* jeder Jugendliche genug Verstand, dass das kein größeres Problem wäre, da es
a.)niemand mitbekäme,
und es b.) in einem gesellschaftlich akzeptierten, vertretbaren Rahmen wäre.

Ein generelles Unterbinden des Alkoholkonsums bei Jugendlichen ist bekanntermaßen auch nicht die Lösung.

Natürlich nicht.
Aber es geht ja um diesen fiktiven Einzelfall.

Und der ist nach meiner Lesart so formuliert, das ich besagte Warnung da absolut richtig finde.
Grüße,
Finjen

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Mit dem falschen Fuß aufgestanden?
Hallo S.J.,

aber das Wetter ist doch so schön, hey.

stellt dir vor, es gibt auch Jugendliche die Alkohol in
geringen Mengen konsumieren.

weder stellte ich dieses irgendwo in Abrede noch verstehe ich, wieso du mich in dieser Art und Weise meinst, angehen zu müssen.

Lediglich antwortete ich auf den Einwurf, es würde ja keiner mitkriegen, mit dem worst case scenario sozusagen.

Minderjährige (aber nicht nur diese gottseisgeklagt) haben nicht immer und überall den Überblick, ab wann ihr Konsum kritisch wird und es braucht nur einer ne Pulle Wodka mitbringen.

Kenne ich leider aus 17 Jahren Jugendarbeit.

Du konsumierst wohl die falschen Medien, wenn du davon
ausgehst, dass jeder Alkoholkonsum eines Jugendlichen
zwangsweise in Koma und Intensivstation endet…

Schrub ich mitnichten. Keine Ahnung, wieso jetzt dieser doofe Anwurf.

Ein generelles Unterbinden des Alkoholkonsums bei Jugendlichen
ist bekanntermaßen auch nicht die Lösung.

Ohne den kleinsten Anflug von Sorge, ohne den kleinsten Anflug von Bauchschmerzen um das Kind dieses auf eine Party ohne Eltern oder andere Aufsichtspersonen zu schicken und zu wissen, dass dort getrunken wird, ebensowenig. Zeugt eher von allgemeinem Desinteresse.

So. Und nu geh ich dem Fragesteller ein Sternchen geben. Da hast du wieder was zum ernsthaft Männchen bauen *g*.

Gruß

Annie

Hallo GrandHustler,

über den moralischen Aspekt wurde ja schon genug geschrieben. Deswegen versuche ich jetzt, einfach deine Frage zu beantworten ohne noch mal auf die Moral einzugehen.

In deiner Betreffzeile sprichst du von 14 – 16 jährigen. Im Text dagegen von 16 – 17 jährigen. Da gibt es schon unterschiedliche Bestimmungen. Deswegen bezieht sich meine Antwort nun auf 14 – 17 jährige.

Jugendliche im Alter bis einschließlich 15 Jahren dürfen keinen Alkohol trinken.

Jugendliche im von 16 bis einschließlich 17 Jahren dürfen z.B. Bier, Wein, Sekt, Bowle usw. trinken, aber keine Branntweinhaltige Getränke. Das bedeutet z.B. Schnaps, Rum, Whisky, Likör usw. sind für Jugendliche in diesem Alter nicht erlaubt.

Wie gesagt, meine Antwort bezieht sich ohne jede moralische Bewertung nur auf deine Frage. Die Moralische Seite wurde ja schon von anderen genügend erörtert.

Gruß Horst

Hallo,

Jugendliche im Alter bis einschließlich 15 Jahren dürfen
keinen Alkohol trinken.
Jugendliche im von 16 bis einschließlich 17 Jahren dürfen z.B.
Bier, Wein, Sekt, Bowle usw. trinken, aber keine
Branntweinhaltige Getränke. Das bedeutet z.B. Schnaps, Rum,
Whisky, Likör usw. sind für Jugendliche in diesem Alter nicht
erlaubt.

Wenn Du das aus dem Jugendschutzgesetz entnimmst: das gilt nur für „Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit“(§9 JuSchG, http://dejure.org/gesetze/JuSchG/9.html). Woher hast Du die Bestimmungen für eine private(?) Feier? Da kann ich gar nichts finden.
Gruß
loderunner (ianal)

Ich denke mal zuhause kann einem der KONSUM schonmal gar nicht verboten werden. Der verkauf an nicht 16 jährige ist natürlich untersagt.

aber auch nicht um große
Aber es hat sich ja hier eingebürgert wild zu spekulieren und aus jeder Mücke gleich einen Elefanten zu machen.

Da wird aus „Alkohol trinken“ gleich Komasaufen und Intensivstation.

Ich konnte keinen auch nur noch so geringen Hinweis darauf finden, dass es hier um große oder extreme Mengen von Alk geht.

Gruß

S.J.

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Hallo

Um mal auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen:

  1. Klar ist, wo kein Kläger, da kein Richter.

  2. Fakt ist aber auch, sollte die Polizei aus welchen Gründen auch immer in der Wohnung auftauchen (z.B. Ruhestörung), und minderjährige Jugendliche mit dem Alkohol, egal in welchen Mengen, erwischen, dann wird dieser mit Sicherheit beschlagnahmt. Es wird ermittelt werden woher dieser Alkohol kommt, den selber kaufen hätten sie es ja eigentlich nicht können. Derjenige kann sich auf ein saftiges Bußgeld freuen. Ausserdem werden selbstverständlich die Eltern der Jugendlichen verständigt. Sollten die Eltern denen die Wohung gehört von der Aktion gewusst haben oder zeigen sich diesbezüglich uneinsichtig, dann gibt es noch eine Meldung ans Jugendamt. Und jeder weiß, dass die manchmal nicht zimperlich sind.

Also, Alkohol + Jugendliche + alleine Zuhause = möglicher Ärger vorprogrammiert.

Gruß

Hallo,

  1. Fakt ist aber auch, sollte die Polizei aus welchen Gründen
    auch immer in der Wohnung auftauchen (z.B. Ruhestörung), und
    minderjährige Jugendliche mit dem Alkohol, egal in welchen
    Mengen, erwischen, dann wird dieser mit Sicherheit
    beschlagnahmt. Es wird ermittelt werden woher dieser Alkohol
    kommt, den selber kaufen hätten sie es ja eigentlich nicht
    können. Derjenige kann sich auf ein saftiges Bußgeld freuen.

kannst Du mir mal die Rechtsgrundlage für deine Behauptungen nennen?

Da bin ich ja echt gespannt …

Gruß

S.J.