Alleinerbe + Pflichtteil Verwandte-wie hoch?

Hallo,

Person A ist gestorben, einzige lebende Verwandte sind Tochter B +Enkelsohn.
Bekannte C laut Testament als Alleinerbe eingesetzt, Tochter B(eigentlicher Alleinerbe, wenn nicht Testament) soll nur Pflichtanteil erhalten, da verstritten seit Jahren.

Wie hoch ist dieser prozentual? 50% oder 25% des Nachlasswertes??

Gruß, Milena

.

Auch hallo.

Hallo,

Person A ist gestorben, einzige lebende Verwandte sind Tochter
B +Enkelsohn.
Bekannte C laut Testament als Alleinerbe eingesetzt, Tochter
B(eigentlicher Alleinerbe, wenn nicht Testament) soll nur
Pflichtanteil erhalten, da verstritten seit Jahren.

Wie hoch ist dieser prozentual? 50% oder 25% des
Nachlasswertes??

…und auch hier die Linksammlung (siehe Beitrag des Autors dieser Zeilen ein paar Threads tiefer):
http://www.ra-kotz.de/pflichtteil.htm
http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs200510… (obwohl…?)
http://www.gomoll.lawchannel.de/index_full.php?feed_…
http://www.dr-schroeder.com/Information/Erbrecht.pdf

HTH
mfg M.L.

Soweit mir bekannt, die Hälfte der Verteilungsmasse. In diesem Falle somit 50%.

Achtung: Der Pflichtteil kann 10 Jahre zurückgerechnet werden.
Das ist dann wichtig, wenn vor 10 Jahren noch 200.000E da waren, heute aber nurmehr 50.000.
Am besten ist es ans örtliche Amtsgericht zu gehen, dort bekommt man fundierte Auskunft.

Salute

Hallo erstmal,

Achtung: Der Pflichtteil kann 10 Jahre zurückgerechnet werden.
Das ist dann wichtig, wenn vor 10 Jahren noch 200.000E da
waren, heute aber nurmehr 50.000.

Diese Aussage ist so pauschal nicht richtig. Angerechnet werden lediglich Schenkungen des Erblassers, die über das Maß so genannter Anstandsschenkungen (Geburtstags-/Weihnachtsgeschenke, Geschenke an Pflegende in angemessener Höhe) hinausgehen. Hieraus ergibt sich dann ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten. Woher sollte der Erbe auch Geld nehmen, was ihm selbst überhaupt nicht zugeflossen ist?

Am besten ist es ans örtliche Amtsgericht zu gehen, dort
bekommt man fundierte Auskunft.

Nö, das Gericht darf nicht parteiisch beraten. Hierfür sind die Kollegen im Anwaltsstand zuständig.

Gruß vom Wiz