Hallo erstmal,
Achtung: Der Pflichtteil kann 10 Jahre zurückgerechnet werden.
Das ist dann wichtig, wenn vor 10 Jahren noch 200.000E da
waren, heute aber nurmehr 50.000.
Diese Aussage ist so pauschal nicht richtig. Angerechnet werden lediglich Schenkungen des Erblassers, die über das Maß so genannter Anstandsschenkungen (Geburtstags-/Weihnachtsgeschenke, Geschenke an Pflegende in angemessener Höhe) hinausgehen. Hieraus ergibt sich dann ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten. Woher sollte der Erbe auch Geld nehmen, was ihm selbst überhaupt nicht zugeflossen ist?
Am besten ist es ans örtliche Amtsgericht zu gehen, dort
bekommt man fundierte Auskunft.
Nö, das Gericht darf nicht parteiisch beraten. Hierfür sind die Kollegen im Anwaltsstand zuständig.
Gruß vom Wiz