Alles nur geträumt? Zwangsräumung! Achtg.lang

Hallo liebe www.ler,

folgender faktischer Fall einmal angenommen:

Person A und B haben gemeinsam eine Wohnung von Person C angemietet. Der Mietvertrag lautete auf Person A+B und wurde auch gemeinsam unterschrieben.

Person A muß aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes während der Mietzeit aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Sie geht in ein Pflegeheim. Person B schildert diese Situation dem Vermieter Person C. Person C unternimmt alles mit Schikanen, um Person B nun aus dem angemieteten Wohnung zu vertreiben.

Person B hat die Faxen dicke und hält die Miete zurück. Person C, sehr gesetzeskundig, da selbst Richterin hat einen guten Anwalt an der Hand, der Bestens Ihre Interessen vertritt.

Ein Gerichtstermin soll Klärung davon bringen, wann B ausziehen will.
Im Gerichtstermin einigt man sich auf den 31. 12. d. J. Am 18. 12. d. J. erhält B einen Brief eines Gerichtsvollziehers, der mit der Räumung der Wohnung zum 27. 12. d. J. beauftragt wurde.

Person B, nicht so gesetzeskundig, schickt dem Gerichtsvollzieher ein Fax mit der Bitte, mit der Räumung sich noch ein paar Tage zu gedulden, Person B hat bereits 70 % seiner Habe aus der Wohnung entfernt und bittet den Räumungstermin wie gerichtlich besprochen und fixiert beim 31. 12. d. J. zu belassen.

Wie der Teuefel es will, erkrankt Person B schwer, direkt an Weihnachten und kann nicht am 27. 12. d. J. persönlich an seiner 250 km entfernten alten Wohnung sein.

Ein Arbeitskollege von B erscheint an dessen Wohnung am 27. 12. d. J. um diesen zur gemeinsamen Fahrt zur Arbeit abzuholen. B ist mittlerweile so schwer erkrankt, daß er sich noch nicht einmal mit seinem Arbeitskollegen über seinen Gesundheitszustand verständigen konnte.

Der Arbeitskollege ruft B auf seinem Handy an und erzählt ihm, daß seine Wohnung gerade zwangsgeräumt würde und die Vermieterin stände gerade mit dem Schlosser in der Tür, wo gerade ein neues Schloß eingesetzt wurde.

Da Person B wußte, daß er zum 31. 12. d. J. ausziehen mußte, hat er dem Vermieter für die Monate November und Dezember d. J. keine Miete mehr gezahlt. B vermutete, daß der Vermieter ihm die eingezahlte Mietkaution von 2 Monatsmieten nicht zurückzahlen wolle. Somit bestanden zum Ende des Jahres und damit auch zum Ende des Mietverhältnisses keinerlei Mietforderungen von Person C an B.

Person B sein Gesundheitszustand verschlechterte sich zusehends. Er konnte nicht mehr arbeiten, nach Absprache mit seinem Hausarzt und aufgrund seines schlechten Allgemeinzustandes ging B ins Krankenhaus.

Mehrere Herzoperationen kamen auf B zu, 7 Wochen Intensivstation, 5 Wochen normale Krankenstation, 3 Wochen Reha standen an.

Anfang Mai, sein Gesundheitszustand hatte sich wieder etwas gefangen, rief B aus dem Krankenhaus den Gerichtsvollzieher an, der Ende des Jahres die Zwangsräumung seiner Wohnung beauftragt war, um diesen nach dem Verbleib seiner restlichen Habe zu befragen.
Dieser erklärte ihm dann, dass man Person A angeschrieben habe um auf einer Gerichtsverhandlung den Eigentümer der restlichen Habe festzustellen. Da Person A mittlerweile selbst in einem Pflegeheim lebte, wo Sie auch nur ein bescheidenes Maß an Platz hatte, konnte diese von den ausgeräumten Sachen nichts annehmen. Das Gericht teilte ihr dann mit, daß dann alles vernichtet würde. A stimmte aufgrund Ihrer eingeschränkten Möglichkeit zu.

Da B sich aus bekannten Krankheitsgründen nicht direkt am Jahresanfang persönlich beim Einwohnermeldeamt seines neuen Wohnortes ummelden konnte, wurde an ihm gerichtete Post nicht und ist auch nicht zugestellt worden.

Die Frage die nun auftauchte war die: Hat B einen Anspruch auf eventuellen finanziellen Ausgleich? Oder welche Möglichkeiten gibt es noch, ohne das dieser Vorfall verjährt.

Danke für Eure Anworten, B ist mehr als verzweifelt.

Grüße von

Roger61267

Hallo,
grds. gilt nunmal:
wenn man längere Zeit krank wird, muss man einen Dritten damit beauftragen, sich um seine Geschäfte zu kümmern.
Ein „einfach abwarten - Tee trinken - irgendwann gesund sein“ gilt leider nicht.
Das Versäumnis ist IMHO dem B selbst zuzurechnen.

Gruß

HaWeThie