Hallo,
da ich noch nie einen Anwalt nehmen musste und noch nie vor Gericht stand habe ich mal eine Frage:
Beispiel 1:
Wie ist das eigentlich mit den Anwaltskosten und Prozesskosten?
Angenommen Person A verklagt heute Person B (beides Privatpersonen). Person A nimmt sich einen Anwalt bespricht alles mit dem und es geht vor Gericht. Der Richter gibt Person A Recht und Person B muss Schadensersatz in Höhe von 1000 EURO zahlen. Muss dann Person A seine Anwaltskosten tragen?? Oder muss Perosn B seinen eigenen Anwalt und den Anwalt von Person A zahlen? Und wer muss die Gerichtskosten tragen?
Beispiel 2:
Gleiches wie oben, nur wird Person B diesmal freigesprochen. Wie schaut es jetzt aus mit den Kosten? Wer trägt welche Anwaltskosten und wer die Gerichtskosten?
Beispiel 3:
Was ist wenn eine Privatperson eine Firma/Geschäft verklagt? Wer trägt die Kosten wenn die Privatperson Recht bekommt, wer wenn die Firma Recht bekommt? Ist das dann wie bei Privatpersonen?
Beispiel 4:
Angenommen Person A (Privatperson) verklagt ein Amt. Wie schaut es da aus mit den Kosten? Kann es sein das die Privatperson nichts zahlen muss (keine Gerichts- und Anwaltskosten) wenn das Gerichts Ihr Recht gibt?
Und zu guter letzt:
Kann es vor Gericht eigentlich ein Unentschieden geben? Also das der Richter einem Recht gibt?? Wie nennt sich das dann und muss dann jeder seine Kosten alleine tragen?
Danke für die Aufklärung
Axl