Allgemeine Frage zu Prozesskosten

Hallo,

da ich noch nie einen Anwalt nehmen musste und noch nie vor Gericht stand habe ich mal eine Frage:

Beispiel 1:
Wie ist das eigentlich mit den Anwaltskosten und Prozesskosten?
Angenommen Person A verklagt heute Person B (beides Privatpersonen). Person A nimmt sich einen Anwalt bespricht alles mit dem und es geht vor Gericht. Der Richter gibt Person A Recht und Person B muss Schadensersatz in Höhe von 1000 EURO zahlen. Muss dann Person A seine Anwaltskosten tragen?? Oder muss Perosn B seinen eigenen Anwalt und den Anwalt von Person A zahlen? Und wer muss die Gerichtskosten tragen?

Beispiel 2:
Gleiches wie oben, nur wird Person B diesmal freigesprochen. Wie schaut es jetzt aus mit den Kosten? Wer trägt welche Anwaltskosten und wer die Gerichtskosten?

Beispiel 3:
Was ist wenn eine Privatperson eine Firma/Geschäft verklagt? Wer trägt die Kosten wenn die Privatperson Recht bekommt, wer wenn die Firma Recht bekommt? Ist das dann wie bei Privatpersonen?

Beispiel 4:
Angenommen Person A (Privatperson) verklagt ein Amt. Wie schaut es da aus mit den Kosten? Kann es sein das die Privatperson nichts zahlen muss (keine Gerichts- und Anwaltskosten) wenn das Gerichts Ihr Recht gibt?

Und zu guter letzt:
Kann es vor Gericht eigentlich ein Unentschieden geben? Also das der Richter einem Recht gibt?? Wie nennt sich das dann und muss dann jeder seine Kosten alleine tragen?

Danke für die Aufklärung
Axl

Hallo,

zunächst einmal grundlegend: derjenige, der unterliegt, hat die Verfahrenskosten zu tragen (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

Beispiel 1:
Wie ist das eigentlich mit den Anwaltskosten und
Prozesskosten? Angenommen Person A verklagt heute Person B (beides
Privatpersonen). Person A nimmt sich einen Anwalt bespricht
alles mit dem und es geht vor Gericht. Der Richter gibt Person
A Recht und Person B muss Schadensersatz in Höhe von 1000 EURO
zahlen. Muss dann Person A seine Anwaltskosten tragen?? Oder
muss Perosn B seinen eigenen Anwalt und den Anwalt von Person
A zahlen? Und wer muss die Gerichtskosten tragen?

B hat den Schadensersatz zu zahlen, die Anwaltskosten des A und die Gerichtskosten.

Beispiel 2:
Gleiches wie oben, nur wird Person B diesmal freigesprochen.
Wie schaut es jetzt aus mit den Kosten? Wer trägt welche
Anwaltskosten und wer die Gerichtskosten?

Im Zivilverfahren findet kein „Freispruch“ statt, sondern eine Klageabweisung. In dem Fall zahlt A seine Anwaltskosten und die Gerichtskosten selbst.

Beispiel 3:
Was ist wenn eine Privatperson eine Firma/Geschäft verklagt?
Wer trägt die Kosten wenn die Privatperson Recht bekommt, wer
wenn die Firma Recht bekommt? Ist das dann wie bei
Privatpersonen?

Es ändert sich nichts daran, ob Privatperson oder juristische Person.

Beispiel 4:
Angenommen Person A (Privatperson) verklagt ein Amt. Wie
schaut es da aus mit den Kosten? Kann es sein das die
Privatperson nichts zahlen muss (keine Gerichts- und
Anwaltskosten) wenn das Gerichts Ihr Recht gibt?

Im verwaltungsgerichtlichen Verfahen zahlt die Privatperson ebenfalls keine Kosten, wenn sie obsiegt.

Und zu guter letzt:
Kann es vor Gericht eigentlich ein Unentschieden geben? Also
das der Richter einem Recht gibt?? Wie nennt sich das dann und
muss dann jeder seine Kosten alleine tragen?

Es gibt z. B. in Unfallsachen ein sog. Mitverschulden. Die Kosten werden dann von dem Gericht im Rahmen des Verschuldens gequotelt, also aufgeteilt.

Danke für die Aufklärung
Axl

Hallo,

Und zu guter letzt:
Kann es vor Gericht eigentlich ein Unentschieden geben? Also
das der Richter einem Recht gibt?? Wie nennt sich das dann und
muss dann jeder seine Kosten alleine tragen?

Es gibt z. B. in Unfallsachen ein sog. Mitverschulden. Die
Kosten werden dann von dem Gericht im Rahmen des Verschuldens
gequotelt, also aufgeteilt.

Das kann nicht nur bei Mitverschulden passieren, sondern auch dann, wenn z.B. nur ein Teil der beanspruchten Summe zugesprochen wird. A verklagt B auf 1.000 EUR Schadenersatz, B wird zur Zahlung von 600 EUR verurteilt, weil der Richter die Höhe des Schadens anders sieht (z.B. weil Teilpositionen der Schadensrechnung nicht mit einfließen), dann ergeht auch der Kostenentscheid anteilig 40% (A) zu 60% (B).

Das ist auch der Grund dafür, dass es unklug ist, vor Gericht den größtmöglichen Betrag zu fordern, um dann wenigstens einen Teil zu bekommen. Man sollte immer nur das einklagen, von dem man einigermaßen sicher ist, dass man wirklich Anspruch darauf hat.

Umgekehrt als Schuldner sollte man von einer in Teilen für unberechtigt gehaltenen Forderung den zugestandenen Teil begleichen, um den Streitwert und das Kostenrisiko auf den streitigen Teil zu begrenzen. Beispiel: Rechnung 1.000 EUR, aus meiner Sicht berechtigt 800 EUR, die zahle ich dann auch. Die Klage kann dann nur noch um die 200 EUR gehen, nicht um 1.000 EUR. Würde ich nicht zahlen, der Anspruchsteller würde die 1.000 EUR einklagen und bekäme 800 zugesprochen (genau so, wie ich es von Anfang an gesehen habe), dann hätte ich 80% der Kosten am Bein.

Grüße
Sebastian

Hallo Axl,

und hier kannst Du nachrechnen wie hoch die Kosten sind.
http://www.hmdj.justiz.hessen.de/C1256BA6002C4581/Cu…

Gruß
schnorz

Kann es vor Gericht eigentlich ein Unentschieden geben?

Es gibt z. B. in Unfallsachen ein sog. Mitverschulden.

Das kann nicht nur bei Mitverschulden passieren, sondern auch
dann, wenn z.B. nur ein Teil der beanspruchten Summe
zugesprochen wird.

Hallo,

dumme Leserfrage: Wäre es dann das, was man als „Vergleich“ bezeichnet?

Gruß
Renate

Hallo Renate,

bei einem „Vergleich“ einigen sich die Parteien auf einen bestimmten Betrag.

Spricht das Gericht dem Kläger nur einen reduzierten Betrag zu, ist das kein Vergleich. In einem solchen Fall unterliegt der Kläger teilweise.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Renate,

Das kann nicht nur bei Mitverschulden passieren, sondern auch
dann, wenn z.B. nur ein Teil der beanspruchten Summe
zugesprochen wird.

dumme Leserfrage: Wäre es dann das, was man als „Vergleich“
bezeichnet?

Wie Bitter Moon schon geschrieben hat: Vergleich ist eine Einigung. Diese erfolgt ohne Urteil. Die Parteien einigen sich auf eine Lösung, so dass ein Urteil nicht mehr erforderlich ist. Gegen einen Vergleich ist keine Berufung möglich, da ja beide Seiten daran mitgewirkt und zugestimmt haben. Der Vergleichsvorschlag kann natürlich vom Richter kommen.

Ein Vergleich kann, soweit ich weiß, auch Vereinbarungen über die Kosten enthalten, d.h. man einigt sich nicht nur über den Anspruch selbst, sondern auch über die Verteilung (oder Nicht-Verteilung) der Kosten.

Wenn nur ein Teil des Anspruchs zugesprochen wird, der Kläger also teilweise unterliegt, handelt es sich um ein Urteil , gegen das beide Parteien Rechtsmittel einlegen können (von den Streitwertgrenzen mal abgesehen).

Grüße
Sebastian