Anfangsvermögen im Scheidungsfall Auslandsbezug

Hallo :smile:

Mal angenommen, folgender fiktiver Sachverhalt läge vor:

Im März 2007 trennt sich die F (Griechin) von M (Deutscher)in Deutschland. F und M haben zwei gemeinsame Kinder, für die M aufkommen soll, d.h. F will Unterhalt.

Die F besitzt eine Immobilie (Wohnung) in Griechenland, die sie vor dem Zeitpunkt der Eheschließung erbte und vermietet.

Könnte F trotzdem Unterhalt verlangen? Es ist anzunehmen, dass das Ehepaar bereits einige Jahre getrennt lebend, aber noch nicht geschieden ist.

Zugewinn: Wären die objektiven Werte (notarielle?) vom Gericht zu verlangen oder könnte man auch mit den Handelswerten hantieren?

Zweite Alternative bezieht sich darauf, dass sich Griechenland in einer aktuell schlechten wirtschaftlichen Lage befindet (Inflation).

Danke schon mal im Voraus für Denkanstöße und möglicherweise interessante Literaturhinweise zu Kommentaren, Aufsätzen oder Urteilen.