Hallo!
Angenommener Fall:
Person x bekommt von Versandhaus y eine Mahnung mit Drohung eines Gerichtsvollziehers einen Betrag für Bestellungen, die 5 Jahre zurückliegen, zu bezahlen. Person x weiß aber genau, dass er noch nie bei einem Versandhaus, geschweigeden bei y etwas bestellt hat. Aus der Mahnung gehen auch nicht die bestellten Artikel hervor. X vermutet dass vielleicht eine Person z in seinem Namen bestellt hat und nicht dafür aufgekommen ist.
1.)Wie verhält sich x jetzt am besten? Als erstes wäre eine Auflistung der bestellten Artikel angebracht, was das Problem aber nicht löst.
2.)Wer steht in der Beweispflicht, dass x die Ware erhalten bzw nicht erhalten hat: das Versandhaus oder x?
Ich freue mich über Antworten