Angebliche Bestellung bei einem Versandhaus

Hallo!

Angenommener Fall:
Person x bekommt von Versandhaus y eine Mahnung mit Drohung eines Gerichtsvollziehers einen Betrag für Bestellungen, die 5 Jahre zurückliegen, zu bezahlen. Person x weiß aber genau, dass er noch nie bei einem Versandhaus, geschweigeden bei y etwas bestellt hat. Aus der Mahnung gehen auch nicht die bestellten Artikel hervor. X vermutet dass vielleicht eine Person z in seinem Namen bestellt hat und nicht dafür aufgekommen ist.
1.)Wie verhält sich x jetzt am besten? Als erstes wäre eine Auflistung der bestellten Artikel angebracht, was das Problem aber nicht löst.
2.)Wer steht in der Beweispflicht, dass x die Ware erhalten bzw nicht erhalten hat: das Versandhaus oder x?

Ich freue mich über Antworten

Antwortschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

abgesehen davon, dass eine offene Rechnung im Geschäftsverhältnis einer Unternehmung gegenüber einer Privatperson nach dieser Zeit im Allgemeinen verjährt ist, gehe ich davon aus, dass Sie bei Ihrer Recherche über das Einwohnermeldeamt bedauerlicherweise die namensgleiche, aber falsche Person ermittelt haben.

Bei Ihren weiteren Recherchen wünsche ich Ihnen viel Erfolg und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Was ich vergaß x vermutet nicht ohne Grund, dass z für die Bestellung verantwortlich ist. Laut Versandhaus wurde das Paket an die Adresse von z geschickt, wo x aber nie gewohnt hat, die Adresszeile also ein c/o oder ähnliches enthalten muss, was auf der Rechnung aber auch nicht ersichtlich ist. Gilt der falsche Adressat als Beweis nie bestellt zu haben? Recht haben und Recht bekommen sind ja leider immer zwei paar Schuhe.

mit freundlichem Gruß

Grüße zurück

Hallo,

bevor alle jetzt den Glauben an den Rechtsstaat verlieren:

Wer etwas will, muss seinen Anspruch beweisen. Wenn das Versandhaus irgendwann einen Mahnbescheid schickt bzw. nach dessen Widerspruch vor Gericht zieht, muss es spätestens dann seine angebliche Forderung beweisen und wird damit gnadenlos untergehen. Auch das mit der c/o-Adresse ist für mich ein klares Zeichen, dass die nicht wissen, wo der Besteller wohnt und sich einen Namensgleichen in diesem Ort gesucht haben.

X hat nun zwei Möglichkeiten:

  • er ärgert sich so über die Frechheit des Versandhauses, das unbeteiligte Leute mit reinzieht, weil es einen Fehler gemacht hat. Er reagiert auf keine Mahnung, wenn ein Mahnbescheid kommt, legt er Widerspruch ein. Wenn das Versandhaus vor Gericht zieht, geht er zur Verhandlung und freut sich, wie denen vo Richter der Kopf gewaschen wird (allerdings kommt es wahrscheinlich garnicht soweit)

  • er schreibt den Brief, den Stefan sehr schön (Stern) vorformuliert hat und hört von der Sache wahrscheinlich nie etwas mehr.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,
Nicht nur Sterne, sondern evtl gar einen Schlüssel oder Faq wert:wink:
Gruß
Susanne