Angestelltengehalt kürzen weil Chef in Urlaub ?

Folgende fiktive Situation möcht ich gern diskutieren:
Ein Arbeitgeber (AG) hat einen Arbeitnehmer (AN) mit regulärem Arbeitsvertrag eingestellt - festgelegt sind die zu leistenden Stunden, das monatliche Gehalt, Aufgaben etc. Das übliche halt.

Nun geht der AG kurzfristig in Urlaub und lässt dem AN durch die Auszubildende ausrichten, der AN bräuchte den Rest der Woche (zum Beispiel 3 Tage) nicht kommen, es gäbe nichts zu tun.

AN denkt sich, dass ein Azubi nicht weisungsbefugt ist und geht trotzdem ins Büro, zumal der AN als Projektleiter seine eigenen Projekte koordinieren möchte.

Am zu Beispiel 2. Tag ruft der AG im Büro an und ist erstaunt + verärgert, dass der AN gekommen ist. Er sagt dem AN, dass er nicht gewillt ist, Gehalt für diese Tage zu zahlen.

Meine Diskussionsfragen zu diesem fiktiven Fall:

  1. dürfte der AN Anweisungen von einem Azubi annehmen und
  2. dürfte der AG einfach Gehalt kürzen, weil er in Urlaub geht und den AN in der Zeit nicht beschäftigen und somit nicht bezahlen möchte.

Gespannt auf die Diskussion,
Brigitte

Hallo Brigitte,

weil’s nur ne fiktive Diskussion ist, das was ich im Gedächtnis habe, ohne es zu belegen.

Meine Diskussionsfragen zu diesem fiktiven Fall:

  1. dürfte der AN Anweisungen von einem Azubi annehmen und

Die Anweisung kam ja nicht vom Azubi, der war nur der Bote, die Anweisung kam vom Chef. Ich hätte nachgefragt, falls möglich.
Wenn eine direkte Weisung und Nachfrage nicht möglich gewesen wäre, hätte ich mich nicht darauf verlassen, daß die Nachricht korrekt übermittelt wurde und wäre meiner Arbeitspflicht nachgekommen. der Chef hätte ja ein Schreiben übergeben lassen können um Irrtümer auszuschließen. Speziell weil …

  1. dürfte der AG einfach Gehalt kürzen, weil er in Urlaub geht
    und den AN in der Zeit nicht beschäftigen und somit nicht
    bezahlen möchte.

… das nicht geht. :wink:
Nach meiner unmaßgeblichen Meinung dfinitiv nein! Der Chef hat durch den Arbeitsvertrag eine Beschäftigungspflicht. Die Arbeit einfach ausfallen lassen und die Zeit nicht bezahlen geht in keinem Fall! Selbst die Zeit bezahlen und dem MA den zutritt zum Betrieb verwehren geht nicht.

Gruß, Rainer

Hi,

100% Zustimmung.

Es ist Aufgabe des AG, die Arbeit so zu steuern und zu planen, dass die Arbeit in ausreichender Menge da ist.
Wenn in meinem Vertrag steht, dass ich Freitags von 8-17 Uhr arbeite, muss der AG für Beschäftigung sorgen. Es reicht nicht, dass er Donnerstag abend anruft und absagt. Ich komme hin, stelle gemäss Vertrag meine Arbeitskraft zur Verfügung. Wenn sie nicht abgerufen wird, kann ich auch bezahlt aus dem Fenster gucken.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Minusstunden
Hallo,

ich kenne von mir früher ähnliche Situation.
Hab damals in einer kleinen Firma gearbeitet, die Aufträge gingen schlecht bis gar nicht, da haben wir AN oft Däumchen gedreht.

Und da kam es eben auch öfter vor, dass der Chef entweder aus dem Urlaub anrief oder auch, wenn er da war, dass er sagte, wir könnten die nächsten zwei, drei Tage zuhause bleiben, weil eh nichts da wäre.

Allerdings war da nie ein Thema, dass das nicht bezahlt würde, sondern die Stunden, die ich dann zuhause war, wo ich eigentlich hätte arbeiten sollen, wurden mit dem Zeitkonto verrechnet, sprich, waren Minusstunden genauso, wie wenn ich sage, muss morgen Termine wahrnehmen und komme vier Stunden später.

So ließe ich es mir gerade noch eingehen, gegen Gehaltskürzungen würde ich schleunigst vorgehen. Gibts einen Betriebsrat? Wenn ja, nix wie hin.

mipiace

Hallo mipiace,

ich kenne von mir früher ähnliche Situation.
Hab damals in einer kleinen Firma gearbeitet, die Aufträge
gingen schlecht bis gar nicht, da haben wir AN oft Däumchen
gedreht.

Und da kam es eben auch öfter vor, dass der Chef entweder aus
dem Urlaub anrief oder auch, wenn er da war, dass er sagte,
wir könnten die nächsten zwei, drei Tage zuhause bleiben, weil
eh nichts da wäre.

Allerdings war da nie ein Thema, dass das nicht bezahlt würde,
sondern die Stunden, die ich dann zuhause war, wo ich
eigentlich hätte arbeiten sollen, wurden mit dem Zeitkonto
verrechnet, sprich, waren Minusstunden genauso, wie wenn ich
sage, muss morgen Termine wahrnehmen und komme vier Stunden
später.

Wenn das üblich ist und die Notlage einzusehen, hat man ja auch verständnis und Interesse, die Firma, von/mit der man lebt nicht kaputt zu machen. Aber überraschend? Durch den Azubi ausgerichtet? …

So ließe ich es mir gerade noch eingehen, gegen
Gehaltskürzungen würde ich schleunigst vorgehen. Gibts einen
Betriebsrat? Wenn ja, nix wie hin.

Deiner Meinung! Einen BR wird es bei dem Krauter wohl nicht geben, sonst hätte der sich das schon abgewöhnt. :wink:
So muß man sich leider fragen, was einem sein Recht wert ist, denn Konfrontationskurs endet da meist auf der Straße. So sieht Deutschland 2004 leider aus.

Gruß, Rainer

Hi,

zum Verständnis für die anderen :

Wenn keine Arbeit da ist, kann der Arbeitnehmer aus dem Fenster gucken oder in der Nase bohren. Er darf NICHT nach Hause gehen, denn das sind dann Minusstunden. Er muss seine Arbeitskraft weiter anbieten, auch, wenn das nicht abgenommen wird.

Gruss Hans-Jürgen
***

Meine Diskussionsfragen zu diesem fiktiven Fall:

  1. dürfte der AN Anweisungen von einem Azubi annehmen und

Im Prinzip ja, wenn klar ist, dass es „echt“ ist.

  1. dürfte der AG einfach Gehalt kürzen, weil er in Urlaub geht und den AN in der Zeit nicht beschäftigen und somit nicht bezahlen möchte.

Nein ! Er könnte ne Teil- oder Änderungskündigung schreiben,
damit der AN zum Arbeitsamt / Sozialamt kann.

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Deiner Meinung! Einen BR wird es bei dem Krauter wohl nicht geben, sonst hätte der sich das schon abgewöhnt. :wink:
So muß man sich leider fragen, was einem sein Recht wert ist, denn Konfrontationskurs endet da meist auf der Straße. So sieht Deutschland 2004 leider aus.

Ja, aber unter diesen Umständen ist ja Hartz17 noch
besser, weil ne Grundversorgung…

Hallo mipiace,

ich kenne von mir früher ähnliche Situation.
Hab damals in einer kleinen Firma gearbeitet, die Aufträge
gingen schlecht bis gar nicht, da haben wir AN oft Däumchen
gedreht.

Und da kam es eben auch öfter vor, dass der Chef entweder aus
dem Urlaub anrief oder auch, wenn er da war, dass er sagte,
wir könnten die nächsten zwei, drei Tage zuhause bleiben, weil
eh nichts da wäre.

Allerdings war da nie ein Thema, dass das nicht bezahlt würde,
sondern die Stunden, die ich dann zuhause war, wo ich
eigentlich hätte arbeiten sollen, wurden mit dem Zeitkonto
verrechnet, sprich, waren Minusstunden genauso, wie wenn ich
sage, muss morgen Termine wahrnehmen und komme vier Stunden
später.

Wenn das üblich ist und die Notlage einzusehen, hat man ja
auch verständnis und Interesse, die Firma, von/mit der man
lebt nicht kaputt zu machen. Aber überraschend? Durch den
Azubi ausgerichtet? …

So ließe ich es mir gerade noch eingehen, gegen
Gehaltskürzungen würde ich schleunigst vorgehen. Gibts einen
Betriebsrat? Wenn ja, nix wie hin.

Deiner Meinung! Einen BR wird es bei dem Krauter wohl nicht
geben, sonst hätte der sich das schon abgewöhnt. :wink:
So muß man sich leider fragen, was einem sein Recht wert ist,
denn Konfrontationskurs endet da meist auf der Straße. So
sieht Deutschland 2004 leider aus.

Gruß, Rainer

Danke und wie´s weitergeht
Hallo,
Danke für die Diskussion. Das Ergebnis ist beruhigend.

In meinem fiktiven Fall sieht es so aus, dass der AN trotz der Info vom Azubi (per SMS) am 1. Tag zur Arbeit geht. Allerdings nicht die volle Zeit, sondern nur ca. 40 % der üblichen Arbeitszeit (weil unsicher, welche Reaktion richtig ist, aber wenigstens anwesend gewesen sein möchte und Projekte weiter anstoßen möchte). Der AN hätte nichts dagegen, wenn die fehlenden Stunden von den Überstunden als Minuszeit abgezogen werden, da eh Überstunden in Massen vorhanden sind und diese sonst eh nicht anerkannt werden und verfallen müssten).

Am 2. Tag ist der AN wieder im Büro. Dort gibt es ein Telefonat zwischen AG und AN. AG ist verärgert, dass AN gekommen ist und sagt, AN soll am folgenden Mo. erst kommen. AG würde die Stunden dieser 3 Tage auf keinen Fall zahlen. AN bringt daraufhin seine Arbeit zuende und geht nachhause.

Am 3. Tag bleibt AN zuhause. Die folgenden beiden Tage sind Wochenende, wo AN sich Gedanken um die Zukunft macht.

Und der folgenschwere Montag steht nun an. AN hofft, dass er Mut zur Kündigung hat. Zumal AG im letzten Monat Gehalt eh schon eigenwillig, ohne schriftliche Unterlagen od. Unterschriften gekürzt hat und sich sonst noch so ein paar Dinger geleistet hat.
(Übrigens beißt sich AN in den Allerwertesten, da AN vor nicht allzulanger Zeit seine Arbeitsrechtsschutz gekündigt hat…)

Dank euch, Brigitte

Hi,

zum Thema Lohnkürzung…

der AN kann jederzeit den AG mahnen, den Lohn vollständig auszuzahlen und ggf. vor dem Arbeitsgericht klagen.

was mit dem 3. Tag nur wird, weiß ich nicht.
Wäre denn wer da gewesen, der unterschrieben hätte, daß man Überstunden abfeiert, ansonsten kann man ja sagen, daß man das Telefonat so verstanden hat, daß man Überstunden abfeiern sollte, falls der Chef einem einen Strick drehen wollte.

Zum Thema Rechtsschutz:
Du kannst doch jederzeit zu Deiner passenden Gewerkschaft gehen und mal fragen, ob die Dich unterstützen können. Bei dem Nachwuchsmangel werden die schon sich um den AN bemühen…

Alles Gute

Winni

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