Anwalts Kosten höher als Streitfall?

Vielleicht kennt sich jemand ja hier aus. Der Streitwert belaüft sich auf knapp 600 Euro. Anwalt hat aber eine Rechnung vonn 800 Euro ausgestellt. Wird das Honorar nicht Prozentual vom Streitwert ermittelt? Muß dazu sagen der der Anwalt lediglich 2 Briefe geschrieben und 2 Telefonate geführt hat? KAnn mir jemand helfen? Bzw an wen kann ich mich da wenden wenn ich meine das der ANwalt eine zu hohe Rechnung geschrieben hat?

Hi. Es gibt eine Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, zu finden unter bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bragebo/gesamt.pdf. Dort kann man nachlesen, welche anwaltlichen Leistungen nach Aufwand und welche nach Streitwert abgerechnet werden können.

Wenn jemandem eine erhaltene Rechnung zu hoch erscheint, dann bitte man doch zunächst den Aussteller der Rechnung um eine Erläuterung.

Gruß, Helmut

Hallo!

Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung gilt nicht mehr. An ihre Stelle ist am 1.7.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rvg/ge…) getreten.

Die Empfehlung, sich die Rechnung von dem Aussteller erläutern zu lassen, unterstütze ich nachdrücklich.

Als letzte Möglichkeit käme in Frage, die zuständige Rechtsanwaltskammer zu bitten, die Rechnung zu überprüfen.

Gruß, Franz

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Bei einem Gegenstandswert von 600 Euro betragen die vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren 83,54 Euro (1,3 Geschäfsgebühr, Auslagenpauschale und MWSt.).

Bitter Moon verkennt bei dieser Antwort völlig, dass hier 0,5 - 2,5 Gebühren anfallen können. Des Weiteren kann eine Einigungsgebühr hinzugekommen sein.
Nicht desto trotz erscheint diese Rechnung überhöht. Haben Sie evt. eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen?

Bei einem Gegenstandswert von 600 Euro betragen die
vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren 83,54 Euro (1,3
Geschäfsgebühr, Auslagenpauschale und MWSt.).

Vielleicht kennt sich jemand ja hier aus.

Jo! Aber manche wollen erst gegrüßt werden, bevor sie antworten.

Der Streitwert
belaüft sich auf knapp 600 Euro. Anwalt hat aber eine Rechnung
vonn 800 Euro ausgestellt. Wird das Honorar nicht Prozentual
vom Streitwert ermittelt?

Ja, wird es nicht. Es erhöht sich proportional zum Streitwert.

Muß dazu sagen der der Anwalt
lediglich 2 Briefe geschrieben und 2 Telefonate geführt hat?

Nein, muss der Anwalt nicht dazu sagen.

KAnn mir jemand helfen?

Kommt darauf an, was Du im einzelnen für Probleme hast.

Bzw an wen kann ich mich da wenden
wenn ich meine das der ANwalt eine zu hohe Rechnung
geschrieben hat?

In erster Linie an den Anwalt, der die Rechnung geschrieben hat, denn der muss das auch erläutern.