Anzeige wegen heimlich aufgenommener Gespräche möglich?

Ist es möglich eine strafrechtliche Verfolgung einzuleiten, wenn Jobcenter-Gespräche unwissentlich (z.B. auf Handy) und gegen den Willen des Kunden von den Jobcenterangestellten aufgezeichnet wurden?
Wird diese strafrechtliche Verfolgung auch eingeleitet, wenn man keine Beweise hat?

Grundsätzlich muss jede Anzeige nachgegangen werden, egal wie, oder was, oder warum. Da sind fehlende Beweise das kleinste Übel. 

Normal kommt eine Bandansage wenn man selbst bei der Agentur für Arbeit anruft, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, man dieses aber der Angestellten mitteilen muss wenn dies nicht erwünscht ist. 

Gegen den Willen des Kunden gespräche aufzuzeichnen verstößt Grundsätzlich gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Möchte man ausdrücklich nicht gefilmt, fotografiert, oder anderweitig aufgenommen werden, muss sich der Besitzer des Aufnahmegerätes bzw. der Fotograf/ Kameramann, … sich dran halten. 

Darüber haben schon viele Autofahrer geklagt da sie von der Streife nicht gefilmt werden wollten. Und bekamen meistens recht.

Gegen den Willen des Kunden gespräche aufzuzeichnen verstößt
Grundsätzlich gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

???
Da lege ich mal einen oben drauf. http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

vdmaster

Grundsätzlich muss jede Anzeige nachgegangen werden, egal wie,
oder was, oder warum. Da sind fehlende Beweise das kleinste
Übel. 

Die Praxis sieht aber anders aus!
Aus eigener Erfahrung: Eine Anzeige gegen einen (unbekannten) Phishing-Mail-Absender wurde mit der Gegenfrage „Ist Ihnen ein Schaden entstanden?“ abgelehnt worden. Solange kein Schaden entstanden sei, könne man auch nichts unternehmen.

Gruß Michael

Solange kein Schaden

entstanden sei, könne man auch nichts unternehmen.

So, so.
Ein Bankräuber überfällt eine Bank und geht mit dem Geld stiften. Eine Stunde später bringt er das Geld wieder zurück, weil er es sich anders überlegt hat.
Es ist somit kein Schaden entstanden und man kann gegen den Räuber nichts unternehmen?

Hallo,

Solange kein Schaden

entstanden sei, könne man auch nichts unternehmen.

so ist es.

So, so.
Ein Bankräuber überfällt eine Bank und geht mit dem Geld
stiften. Eine Stunde später bringt er das Geld wieder zurück,
weil er es sich anders überlegt hat.
Es ist somit kein Schaden entstanden und man kann gegen den
Räuber nichts unternehmen?

Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Beim Banküberfall ist schon der Schaden entstanden, dass die Bankangestellten den Überfall psychisch zu verkraften haben, auch wenn es nicht ihr Geld war.

Ich wollte vor ein paar Monaten Anzeige gegen einen Onlineshop erstatten, weil ich mit PayPal bezahlt habe aber weder Ware noch Geld zurück bekam. Nur weil ich rechtzeitig den Käuferschutz in Anspruch genommen habe und PayPal mir das Geld zurückgezahlt hat, mir somit auch kein Schaden entstanden ist, war es NICHT möglich, Anzeige zu erstatten. Das konnten nur Leute, denen tatsächlich der Schaden entstanden ist. Es gab bei den Bewertungen welche, die zu lange für den Käuferschutz gewartet haben (länger als 45 Tage), die hätten Anzeige erstatten können, vielleicht haben sie es auch gemacht.

Gruß
Christa

Hallo Christa,

so ganz verstehe ich die Argumentation nicht!

Ich muss also dem Phishing-Mail-Schreiber erst ein paar Euro überweisen, damit mir ein Schaden entstanden ist?
Ich dachte eigentlich, dass man Straftaten immer anzeigen könnte. Phishing-Mails schreiben halte ich für eine Straftat!

Gruß Michael

Hallo Michael,

Ich muss also dem Phishing-Mail-Schreiber erst ein paar Euro
überweisen, damit mir ein Schaden entstanden ist?

so einfach ist es nicht.

Ich dachte eigentlich, dass man Straftaten immer anzeigen
könnte. Phishing-Mails schreiben halte ich für eine Straftat!

Da bin ich mir nicht so sicher.

Hier sind ein paar Paragraphen angegeben:
https://www.a-i3.org/content/view/867/235/
Unter anderem § 263/§ 263 a StGB, wobei in § 263 steht, dass der Versuch schon strafbar ist.

Ich habe diese Seite neueren Datums gefunden (die erste ist von 2006):
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/10-02/index…

aber ich hatte nicht die Geduld, alles durchzulesen. Das hier habe ich allerdings gelesen:
" c) § 240 StGB

Eine Strafbarkeit nach § 240 StGB kommt nur dann in Betracht, wenn dem Opfer in der Phishing-E-Mail angedroht wird, dass sein Konto gesperrt werde, sollte es sich weigern, den Anweisungen zu folgen. Darin liegt eine tatbestandsmäßige Drohung mit einem empfindlichen (vorgetäuschten) Übel."

und solche E-Mails habe ich auch schon mal bekommen.

Was ich mir vorstellen könnte ist, dass diese Phishing-Mails oft aus dem Ausland kommen und schwer zu verfolgen sind. Wenn jemand darauf reingefallen ist, ist ihm ein Schaden entstanden und das würde sicherlich verfolgt werden, aber wenn nur der Erhalt solcher E-Mails ausreichen würde, hätten die Behörden den ganzen Tag nur damit zu tun, ich bekomme bestimmt jeden zweiten Tag eine Phishing-Mail …

Viele Grüße
Christa

Interessieren hier auch Fakten?

Solange kein Schaden

entstanden sei, könne man auch nichts unternehmen.

so ist es.

NICHT.

Wir reden über deutsches Recht, wir reden über Betrug (mal als Beispiel für das mit dem nicht liefernden Online-Shop).

Selbstverständlich ist allein schon der Versuch, einen Betrug zu begehen, strafbar. Zumindest in der mir bekannten Version des StGB.

Und selbstverständlich sind auch andere Taten, bei denen kein Schaden entstanden ist, strafbar, wenn sie denn unter Strafe stehen.

Zurück zur eigentlichen Frage:

Die Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes ist strafbar.
Ob ein materieller oder inmaterieller Schaden entstanden ist, mag für die Bemessung des Strafmaßes von Interesse sein - nicht aber relevant, ob die Tat strafbar ist oder nicht.

Ich wollte vor ein paar Monaten Anzeige gegen einen Onlineshop
erstatten, weil ich mit PayPal bezahlt habe aber weder Ware
noch Geld zurück bekam. Nur weil ich rechtzeitig den
Käuferschutz in Anspruch genommen habe und PayPal mir das Geld
zurückgezahlt hat, mir somit auch kein Schaden entstanden ist,
war es NICHT möglich, Anzeige zu erstatten.

Grimms Märchenstunde - oder du hast da den Beamten ganz massiv missverstanden.

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Hallo,

Solange kein Schaden

entstanden sei, könne man auch nichts unternehmen.

so ist es.

NICHT.

genau das hat mir aber der Polizist auf der Polizeiwache gesagt!

Wir reden über deutsches Recht, wir reden über Betrug (mal als
Beispiel für das mit dem nicht liefernden Online-Shop).
Selbstverständlich ist allein schon der Versuch, einen Betrug
zu begehen, strafbar. Zumindest in der mir bekannten Version
des StGB.

Der versuchte Betrug müsste aber erst nachgewiesen werden. Aber wenn der Polizist sich weigert, die Anzeige aufzunehmen, weil er sagt, dass mir kein Schaden entstanden ist (womit er genau genommen Recht hat - außer der Nerven, die mich die Geschichte gekostet hat), was kann man da tun?

Grimms Märchenstunde - oder du hast da den Beamten ganz massiv
missverstanden.

Ich habe ihn absolut nicht missverstanden. Ich war bestimmt eine geschlagene Stunde da, es ist auch nicht so, dass er mich zwischen Tür und Angel abgekanzelt hat, aber mit der Begründung, dass durch die PayPal-Rückzahlung mir kein Schaden entstanden ist, hat er meinen Wunsch, Anzeige zu erstatten, doch abgewiesen.

So nebenbei: Den Onlineshop gibt’s übrigens nach wie vor, mittlerweile haben sie aber wohl dafür gesorgt, dass es wieder genug positive Bewertungen gibt, wobei die neueste negative Bewertung vom 22.05. aussagt, dass wieder mal Ware nicht lieferbar ist. Man kann immer noch per Vorkasse und komischerweise auch PayPal bezahlen (die Dame bei PayPal sagte mir, als ich da angerufen habe, dass der Händler unter Beobachtung steht, weil er schon negativ aufgefallen ist), außerdem per Kreditkarte. Nachnahme ist auch möglich, kostet aber 4,60 extra, das wollte ich nicht, weil ich aus Prinzip nichts per Nachnahme bestelle (einfach wegen der Zusatzkosten).

Also, believe it or not, es war keine Anzeige möglich, und genau mit der Begründung, dass mir kein Schaden entstanden ist.

Viele Grüße
Christa

Das passiert, wenn Laien ins Gesetz gucken.

  1. Nicht jeder nichterfüllung aus einem zivilrechtlichen Geschäft ist ein Betrug. ( gerade wenn dem Käufer durch ein Service wie Paypal kein Schaden entstehen kann
  2. Nicht jeder Versuch ist strafbar
  3. Es gibt sogar noch die tätige Reue ( bezogen auf den Banküberfall, siehe oben)
1 Like

Hallo,

Solange kein Schaden

entstanden sei, könne man auch nichts unternehmen.

so ist es.

NICHT.

genau das hat mir aber der Polizist auf der Polizeiwache
gesagt!

es kommt drauf an, wenn kein schaden entstehen konnte, kann es kein betrug sein

Wir reden über deutsches Recht, wir reden über Betrug (mal als
Beispiel für das mit dem nicht liefernden Online-Shop).
Selbstverständlich ist allein schon der Versuch, einen Betrug
zu begehen, strafbar. Zumindest in der mir bekannten Version
des StGB.

Der versuchte Betrug müsste aber erst nachgewiesen werden.
Aber wenn der Polizist sich weigert, die Anzeige aufzunehmen,
weil er sagt, dass mir kein Schaden entstanden ist (womit er
genau genommen Recht hat - außer der Nerven, die mich die
Geschichte gekostet hat), was kann man da tun?

privatklageweg. aber wie es so schön heißt, ohne schaden kein betrug

Grimms Märchenstunde - oder du hast da den Beamten ganz massiv
missverstanden.

Also, believe it or not, es war keine Anzeige möglich, und
genau mit der Begründung, dass mir kein Schaden entstanden
ist.

und auch nicht entstehen konnte. das ist der schlüssel. Ein Händler der dich betrügen will, wird kaum eine Zahlungsart annehmen, die er nicht bekommt, wenn er nicht liefert. s omit liegt kein vorsatz vor und auch kein versuch

Hallo!

Hat aber mit dem Recht nichts zu tun und ist eine (je nach Situation) leichte bis schwere Rechtsverletzung eines Polizisten. Kommt in der Praxis aber immer wieder vor, ich weiß.

Gruß
Tom

Hallo!

Polizisten reden leider manchmal viel wenn der Tag lang ist und keine Lust besteht etwas aufzuschreiben…

Die Frage, ob eine Anzeige zulässig ist oder nicht, ist eine andere Frage als die, ob etwas strafbar ist oder nicht oder welcher Sachverhalt nun vorliegt. Wenn eine Anzeige erstattet wird, dann ist diese auch aufzunehmen.

Gruß
Tom