Attest vom Amtsarzt

Student X kann wegen Krankheit nicht an einer Prüfung teilnehmen. Dafür verlangt die Uni innerhlb von drei Tagen ein amtsärztliches Attest. Hat der Prüfungsausschuss das Recht, zu bestimmen, dass das Attest von dem Gesundheitsamt der Universitätsstadt stammt, auch wenn der Student keinen Wohnsitz in dieser Stadt angemeldet hat, sondern sogar in einem anderen Bundesland lebt? Sogar das Gesundheitsamt der Unistadt sagt, dass die Zuständigkeit beim Gesundheitsamt der Heimatstadt des Studenten liegt. Kann man von einem kranken Studenten verlangen, sehr weit zu fahren, um dann ein Attest von einem für ihn nicht zuständiges Gesundheitsamt zu beschaffen? Oder muss die Uni auch das Attest von dem für den Studenten eigentlich zuständigen Amt akzeptieren?

amtsärztliches Attest. Hat der Prüfungsausschuss das Recht, zu
bestimmen, dass das Attest von dem Gesundheitsamt der

Amtsarzt ist Amtsarzt, ich kann mir nicht vorstellen, dass der Prüfungsausschuss einen bestimmten Amtsarzt festlegen kann.

Hallo,

ich habe früher öfter als Aufsicht an den schriftlichen Prüfungen der Medizinstudenten teilgenommen. Da wurde vor Beginn der Arbeiten immer darauf hingewiesen, dass sich jemand, der sich krank fühlt oder dafür hält zum Gesundheitsamt in unserer Stadt (!) gehen muss, um sich dort untersuchen zu lassen.

Ich frage mich, warum das woanders nicht so gehandhabt wird.

Gruss

Andreas