Auffahrunfall

letzten Samstag, unfall einer Freundin,

Die Ampel war rot, vor ihr steht ein Kleinwagen (beide stehen) Die Ampel wird grün sie fährt los. Der Wagen vor ihr nicht. Bumm… Es ist kein großer Unfall gewesen. (eher so wenn man beim Einparken gegen ein anderes auto fährt.)
Man hat sich darauf geeinigt, sich die Daten auszutauschen. (Versicherung, Adresse, Rückrufnummer…)

Wäre alles kein Problem gewesen. Schuld hatte sie, hat sie auch eingesehen.
nun das unfassbare
Am Montag kam es zur Anzeige gegen den Halter des Fahrzeugen wegen Körperverletzung. (Schleuderdrauma, Rückenschmerzen).
Laut Aussage der Polizei droht nun Führerscheinentzug und Geldstrafe.

Kann mir jemand ein Tip geben, wie sich meine Freundin jetzt am besten verhält. Sie hält die Anzeige für total unberechtigt und überzogen von dem Paar. Auch die anderen Insassen im Fahrzeug bei Ihr, sehen das so.

guter rat ist teuer, aber geld hat sie keins (Studentin)

danke für jeden tip

Hi!

ERstmal vorab ein kleiner Tip! Wenn deine Freunding unter einem bestimmten Satz liegt schießt der Staat das Geld für den Anwalt vor. Laut diversen Aussagen wird dies aber bei geringen Beträgen nicht zurückgefordert, sodaß es meist „geschenkt“ ist!

letzten Samstag, unfall einer Freundin,

Die Ampel war rot, vor ihr steht ein Kleinwagen (beide stehen)
Die Ampel wird grün sie fährt los. Der Wagen vor ihr nicht.
Bumm… Es ist kein großer Unfall gewesen. (eher so wenn man
beim Einparken gegen ein anderes auto fährt.)
Man hat sich darauf geeinigt, sich die Daten auszutauschen.
(Versicherung, Adresse, Rückrufnummer…)

Wäre alles kein Problem gewesen. Schuld hatte sie, hat sie
auch eingesehen.

In einem unteren Thread kamen diverse Aussagen, daß Sie nicht unbedingt alleine Schuld ist laut Gesetz (entspricht aber nicht meiner Meinung). Sieh mal im Archiv nach…

nun das unfassbare
Am Montag kam es zur Anzeige gegen den Halter des Fahrzeugen
wegen Körperverletzung. (Schleuderdrauma, Rückenschmerzen).
Laut Aussage der Polizei droht nun Führerscheinentzug und
Geldstrafe.

Naja…rein theoretisch wäre das möglich, aber dann müßte dies ja bei JEDEM Unfall passieren! Rein aus Trotz würde ich jetzt nicht die Schuld auf mich allein nehmen ;o))
Deine Freundin sollte erstmal ganz einfach Ihre Aussage machen! Sollte es (was natürlich lächerlich wäre und imho nie passieren wird) zu einer Verhandlung kommen, bekommt Deine Freundin einen Pflichtverteidiger und die sind vielfach genauso gut wie bezahlte!

Ich würde mir da aber keine Sorgen machen! Vermutlich ist der Sachverhalt so, daß die Staatsanwälte sich entweder über die Anzeige amüsieren oder stinksauer auf dei Gegenseite sind, daß sie wegen so einem Schwachsinn mehr Arbeit haben! Das Problem ist, daß Sie bei einer Strafanzeige ermitteln müßen, ob sie wollen oder net!!!

Ergo–net aufregen…Aussage machen … und warten bis die Anzeige mangels öffentlichen Interesses eingestellt wird und darauf kannst du getrost ein paar Monatslöhne verwetten ;o)))

Abgesehen davon machen diese Arschis dies nur, weil sie noch Schmerzensgeld wollen! Dies ist das eigentliche Problem und nicht die Strafanzeige! Allerdings müßten die Schmerzen und dsa Thrauma schon nachgewiesen werden, da diese Versuche auf betrügerische Weise an Geld zu kommen vor Gericht bekannt sind!

Da ich annehme, daß nicht Deine Freundin den Schaden zahlt, sondern Ihre Versicherung würde ich hier nichts unternehmen, denn dann wird die Versicherung schon wissen was zu tun ist ;o)))

Kann ja einfach mal da anrufen! Manche Versicherungen bieten für solche Fälle übrigens eine kostenlose Beratung an, die in diesem Falle sicher sehr nützlich wäre!!!

So…jetzt reichts aber…ist lang genug geworden, aber da ich schon selbst drei Mal Opfer von solchen Betrügern wurde (Schuld war net beweisbar und ich bekma mein Geld net ;o(())) helfe ich hier besonders gerne ;o)))

Hoffe, es hat euch geholfen…

Bernd

Wehr Dich !!
Kann mich den Argumenten von Bernd nur anschließen,
sollte der Rempler wirklich minimal sein, wird die Versicherung von alleine Versuchen die Schmerzensgeldforderung mit eigenen Anwälten abzublocken. Bei einem „Parkplatzrempler“ kann man bitte nicht von Schleudertrauma reden. Wenn einer ungebremst mit 30km/h oder mehr reinknallt ist es schon etwas anderes.

Viel Glück

Dennis

Es dürfte eine sog. ‚taktische Anzeige‘ vorliegen
Es gibt eine Menge Leute, die denken, sie kämen zu mehr oder zu schnellerem Geld, wenn sie neben der ZIVILrechtlichen Geltendmachung des Schadens noch eine STRAFanzeige stellen.

Vorschlag:

  1. Deine Freundin verweigert gegenüber der Polizei die Aussage. Sollte man als Beschuldigter immer tun, egal ob man „unschuldig“ ist oder nicht.
  2. Du sagst gegenüber der Polizei ausführlich aus, daß der Anzeigenerstatter nach dem Unfall ganz fidel war, daß er beim Austauschen der Adressen etc. keine Anzeichen von Schmerzen zeigte usw.
  3. Eventuell könnte Deine Freundin ihrerseits Strafanzeige gegen den Anzeigenerstatter erstatten wegen falscher Verdächtigung, § 164 StGB.
  4. Dadurch, daß Deine Freundin die Aussage verweigert, kommt die Sache ziemlich schnell zur Staatsanwaltschaft.
    4a) Ich würde den Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg verweisen, § 376, 380 StPO, und hätte das Problem vom Hals.
    4b) Ein besonders diensteifrigen StA könnte Dir „anbieten“, das Verfahren nach § 153a StPO gegen Zahlung einer bestimmten Geldsumme einzustellen. LAß DICH DARAUF NICHT EIN! Soll er doch die öffentliche Klage erheben.
    4c) Sollte Anklage erhoben werden, such Dir einen Verteidiger - aber erst dann. Vorher bezahlst Du ihn immer selber.

Django

Am Montag kam es zur Anzeige gegen den Halter des Fahrzeugen
wegen Körperverletzung. (Schleuderdrauma, Rückenschmerzen).
Laut Aussage der Polizei droht nun Führerscheinentzug und
Geldstrafe.

Bloß keine Panik, da hier kein Vorsatz zu erkennen ist, dürfte es, wenn überhaupt zu einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen, selbst dies halte ich für unwahrscheinlich.

Einen Führerscheinentzug halte ich für ebenso unwahrscheinlich, wie eine Geldstrafe. Wenn es überhaupt zur Anklage kommt, ist, sofern Sie bisher nicht auffällig geworden ist, mit einer Verwarnung zu rechnen.

In Bayern kann es allerdings anders aussehen :frowning:
(Scherz-Scherz-Scherz-Scherz-Scherz-Scherz-Scherz-)

Gruß

Matthias

Es gibt eine Menge Leute, die denken, sie kämen zu mehr oder
zu schnellerem Geld, wenn sie neben der ZIVILrechtlichen
Geltendmachung des Schadens noch eine STRAFanzeige stellen.

Vorschlag:

  1. Deine Freundin verweigert gegenüber der Polizei die
    Aussage. Sollte man als Beschuldigter immer tun, egal ob man
    „unschuldig“ ist oder nicht.

Nana…da erzählt Dir ein Anwalt aber was anderes ;o))) man sollte nur nie direkt nach einem Unfall oder sonstigem aussagen, ansonsten aber im normalfale ja.

  1. Du sagst gegenüber der Polizei ausführlich aus, daß der
    Anzeigenerstatter nach dem Unfall ganz fidel war, daß er beim
    Austauschen der Adressen etc. keine Anzeichen von Schmerzen
    zeigte usw.

hihi…wie denn wenn sie die Aussage verweigert ;o))

  1. Eventuell könnte Deine Freundin ihrerseits Strafanzeige
    gegen den Anzeigenerstatter erstatten wegen falscher
    Verdächtigung, § 164 StGB.

An sich wäre es der richtige Weg, zumal die wenigstens berechtigt wäre, aaaaber… auch diese wird eingestellt werden mangels öffentlichen Interesses…

  1. Dadurch, daß Deine Freundin die Aussage verweigert, kommt
    die Sache ziemlich schnell zur Staatsanwaltschaft.
    4a) Ich würde den Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg
    verweisen, § 376, 380 StPO, und hätte das Problem vom Hals.

ist dsa der Paragraph mit dem öffentlichem Interesse?!?

4b) Ein besonders diensteifrigen StA könnte Dir „anbieten“,
das Verfahren nach § 153a StPO gegen Zahlung einer bestimmten
Geldsumme einzustellen. LAß DICH DARAUF NICHT EIN! Soll er
doch die öffentliche Klage erheben.

Meinst du es gibt einen, der sich so lächerlich machen möchte?!?

4c) Sollte Anklage erhoben werden, such Dir einen Verteidiger

  • aber erst dann. Vorher bezahlst Du ihn immer selber.

Ich wette nen tausender, daß es dazu eh nie kommt…naja…aber das weißt du ja auch ;o)))

Django

Bernd

Es gibt eine Menge Leute, die denken, sie kämen zu mehr oder
zu schnellerem Geld, wenn sie neben der ZIVILrechtlichen
Geltendmachung des Schadens noch eine STRAFanzeige stellen.

Vorschlag:

  1. Deine Freundin verweigert gegenüber der Polizei die
    Aussage. Sollte man als Beschuldigter immer tun, egal ob man
    „unschuldig“ ist oder nicht.

Nana…da erzählt Dir ein Anwalt aber was anderes ;o))) man
sollte nur nie direkt nach einem Unfall oder sonstigem
aussagen, ansonsten aber im normalfale ja.

Ich bin Rechtsanwalt und erzähle jedem, daß man von der ersten Aussage, die man zur Sache macht, nicht mehr herunterkommt. Zur Not kann man sich ja in der Hauptverhandlung noch zur Sache einlassen. Aber wenn mit den Beweismitteln, über welche die Staatsanwaltschaft verfügt, der Schuldbeweis nicht zu führen ist - warum sollte man sich da in Gefahr bringen und „plaudern“?

Django

Ich bin Rechtsanwalt und erzähle jedem, daß man von der ersten
Aussage, die man zur Sache macht, nicht mehr herunterkommt.
Zur Not kann man sich ja in der Hauptverhandlung noch zur
Sache einlassen. Aber wenn mit den Beweismitteln, über welche
die Staatsanwaltschaft verfügt, der Schuldbeweis nicht zu
führen ist - warum sollte man sich da in Gefahr bringen und
„plaudern“?

Hi!

Wie heißt es doch so schön… stecke 10 Anwälte in einen Raum und du hörst 10 verschiedene Meinungen ;o))))

Ich kenne/kannte einige Anwälte und auch zwei Richter, davon einen voll auf der Karriereleiter! Die sagten es halt anders und im Prinzip klingt es auch logisch! Wer unschuldig ist hat nichts zu verbergen!

Man sollte es halt nur nicht direkt machen, weil dann oft bewußt oder unbewußt „falsche“ Aussagen gemacht werden ;o)

Bernd

Warnung vor einfältigem Denken
Es ist einfältig zu glauben, wer „unschuldig“ ist, habe nichts zu befürchten. Allerdings kann solches schlichte Denken förderlich für das Erklimmen der Karriereleiter sein, das stimmt.

Meine Erfahrungen sind: In 80% der Fälle wären die Strafverfolgungsbehörden hilflos, wenn der Beschuldigte den Mund halten würde. Wer dagegen denkt, er könne mit seiner Aussage „alles aufklären“, sitzt schneller im Gefängnis, als er sich träumen läßt. Die Leute reden sich selbst um Kopf und Kragen.

Im übrigen denke ich, man könnte den Disput hier beenden. Zumindest bin ich nicht darauf versessen, Recht zu haben. Mir macht es Spaß, auf die Anfragen hier kurz zu antworten.

Django

Im übrigen denke ich, man könnte den Disput hier beenden.
Zumindest bin ich nicht darauf versessen, Recht zu haben. Mir
macht es Spaß, auf die Anfragen hier kurz zu antworten.

Nein…natürlich überhaupt nicht… deswegen heißt es dann auch einfältiges Denken, wenn man Dir widerspricht und so…

Dein Benimm ist einfältig, wie man es allerdings bei Anwälten kennt! Frei nach dem Startrek-Motto „Widerspruch ist sinnlos“, denn dann wird´s beleidigend!

Na… da hör ich lieber auf meinen Richter mit Benimm und wesentlich mehr Erfahrung und Erfolg…

ES REICHT!!
Ist das hier eigentlich ein Diskussionsforum oder eine Plattform, um sich wichtig zu machen und andere nieder zu machen? Ich finde Dein Niveau sehr bedauernswert! Norbert

Im übrigen denke ich, man könnte den Disput hier beenden.
Zumindest bin ich nicht darauf versessen, Recht zu haben. Mir
macht es Spaß, auf die Anfragen hier kurz zu antworten.

Django

Bitte lasse Dir den Spaß, die Mühe und Deine gute Darstellungsweise nicht von so niveaulosen Anmerkungen verderben!
Norbert

Ist das hier eigentlich ein Diskussionsforum oder eine
Plattform, um sich wichtig zu machen und andere nieder zu
machen? Ich finde Dein Niveau sehr bedauernswert! Norbert

Sorry…aber du fingst an zu beleidigen, gelle…

Abgesehen davon ist es ja wohl nur natürlich,daß mich eine Meinung eines sehr hoch angesehenen Richters mehr interessiert als die eines Anwaltes, der beleidigend wird, sobald man ihm widerspricht?"?

Eine Entschuldigung Deinerseits wäre angemessen, aber die werde ich wohl nie erhalten, gelle…