Hi!
ERstmal vorab ein kleiner Tip! Wenn deine Freunding unter einem bestimmten Satz liegt schießt der Staat das Geld für den Anwalt vor. Laut diversen Aussagen wird dies aber bei geringen Beträgen nicht zurückgefordert, sodaß es meist „geschenkt“ ist!
letzten Samstag, unfall einer Freundin,
Die Ampel war rot, vor ihr steht ein Kleinwagen (beide stehen)
Die Ampel wird grün sie fährt los. Der Wagen vor ihr nicht.
Bumm… Es ist kein großer Unfall gewesen. (eher so wenn man
beim Einparken gegen ein anderes auto fährt.)
Man hat sich darauf geeinigt, sich die Daten auszutauschen.
(Versicherung, Adresse, Rückrufnummer…)
Wäre alles kein Problem gewesen. Schuld hatte sie, hat sie
auch eingesehen.
In einem unteren Thread kamen diverse Aussagen, daß Sie nicht unbedingt alleine Schuld ist laut Gesetz (entspricht aber nicht meiner Meinung). Sieh mal im Archiv nach…
nun das unfassbare
Am Montag kam es zur Anzeige gegen den Halter des Fahrzeugen
wegen Körperverletzung. (Schleuderdrauma, Rückenschmerzen).
Laut Aussage der Polizei droht nun Führerscheinentzug und
Geldstrafe.
Naja…rein theoretisch wäre das möglich, aber dann müßte dies ja bei JEDEM Unfall passieren! Rein aus Trotz würde ich jetzt nicht die Schuld auf mich allein nehmen ;o))
Deine Freundin sollte erstmal ganz einfach Ihre Aussage machen! Sollte es (was natürlich lächerlich wäre und imho nie passieren wird) zu einer Verhandlung kommen, bekommt Deine Freundin einen Pflichtverteidiger und die sind vielfach genauso gut wie bezahlte!
Ich würde mir da aber keine Sorgen machen! Vermutlich ist der Sachverhalt so, daß die Staatsanwälte sich entweder über die Anzeige amüsieren oder stinksauer auf dei Gegenseite sind, daß sie wegen so einem Schwachsinn mehr Arbeit haben! Das Problem ist, daß Sie bei einer Strafanzeige ermitteln müßen, ob sie wollen oder net!!!
Ergo–net aufregen…Aussage machen … und warten bis die Anzeige mangels öffentlichen Interesses eingestellt wird und darauf kannst du getrost ein paar Monatslöhne verwetten ;o)))
Abgesehen davon machen diese Arschis dies nur, weil sie noch Schmerzensgeld wollen! Dies ist das eigentliche Problem und nicht die Strafanzeige! Allerdings müßten die Schmerzen und dsa Thrauma schon nachgewiesen werden, da diese Versuche auf betrügerische Weise an Geld zu kommen vor Gericht bekannt sind!
Da ich annehme, daß nicht Deine Freundin den Schaden zahlt, sondern Ihre Versicherung würde ich hier nichts unternehmen, denn dann wird die Versicherung schon wissen was zu tun ist ;o)))
Kann ja einfach mal da anrufen! Manche Versicherungen bieten für solche Fälle übrigens eine kostenlose Beratung an, die in diesem Falle sicher sehr nützlich wäre!!!
So…jetzt reichts aber…ist lang genug geworden, aber da ich schon selbst drei Mal Opfer von solchen Betrügern wurde (Schuld war net beweisbar und ich bekma mein Geld net ;o(())) helfe ich hier besonders gerne ;o)))
Hoffe, es hat euch geholfen…
Bernd