Hallo zusammen,
folgende Situation:
Zwei Personen erben ein Haus zu verschiedenen Teilen und werden dadurch gemeinsam Eigentümer.
Eine dieser Personen stirbt und vererbt ihren Teil noch einmal an drei Personen weiter. Inzwischen gibt es also vier Eigentümer (mit den Anteilen 1/3, 2/9, 2/9, 2/9).
Der Eigentümer mit 1/3 möchte seinen Anteil zu Geld machen. Er schlägt den anderen Eigentümern vor, entweder ihn auszuzahlen oder das Haus zu verkaufen und den Erlös gemäß den Anteilen aufzuteilen.
Nun die Frage: Falls die anderen das ablehnen, kann die Auflösung der Eigentümergemeinschaft bzw. hier der Erbengemeinschaft dann erzwungen werden? Durch Zwangsversteigerung? Oder wie sonst?
Ich meine nämlich schon gelesen zu haben „Zwangsversteigerung wegen Auflösung der Erbengemeinschaft“, sicher bin ich mir aber nicht.
Vielen Dank schonmal …
Grüße
Sebastian