Hallo,
man möchte, dass ihm Dienste aus dem Ausland (Mitarbeiter von derausländischen Firma kommen nach DE und leiste etwas und dann zurückfliegen) geleistet werden.
Es ist aber abgesprochen, dass man das pro Bono macht, also unentgeltlich.
Was für ein Vertrag braucht man dafür? Ist ja kein Dienstleistungsvertrag, da ohne Bezahlung…
Was müsste man da noch beachten? gibt es irgend wo musste dafür?..
Servus,
das würde ich - ohne es aber zu wissen - als Sonderfall eines Dienstvertrags gem. § 611 BGB mit einer mit Null vereinbarten Vergütung ansehen, wenn alles übrige dem Wesen eines Dienstvertrags entspricht. Wenn sich ein „vereinbartes Werk“ konkret definieren lässt, spricht auch nichts gegen einen Werkvertrag gem. § 631 BGB, ebenfalls mit dem Sonderfall „Vergütung = Null“.
In beiden Fällen glaube ich übrigens nur bedingt an eine Vergütung von Null: Vergütungen müssen nicht in Geld vereinbart werden - denke an die vielen „Spezialitätenköche“, die für eine Tasse Reis am Tag oder ganz ohne Lohn arbeiten, und die einzige Vergütung, die sie erhalten, ist die Beschaffung eines Aufenthaltstitels mit Arbeitserlaubnis.
Schöne Grüße
MM