Aussage als Zeugin

Hallo,

angenommen, Person A fährt Auto, Person B ist Beifahrer. Person A ist mitverschuldet an einem Unfall. Person B ist zur Zeugenaussage geladen. Darf Person B auch Aussagen verweigern oder ist dies Zeugen nicht gestattet?

Es dankt euch für eure Hilfe,
jeanne

Hallo,

angenommen, Person A fährt Auto, Person B ist Beifahrer.
Person A ist mitverschuldet an einem Unfall. Person B ist zur
Zeugenaussage geladen. Darf Person B auch Aussagen verweigern
oder ist dies Zeugen nicht gestattet?

Nur wenn sie verwand oder verschwägert ist, oder sich mit einer Aussage selbst oder Verwandte einer Straftat verdächtig macht.

Es dankt euch für eure Hilfe,

Grüße

jeanne

Peter

Aussage als Zeugin

Nur wenn sie verwand oder verschwägert ist, oder sich mit
einer Aussage selbst oder Verwandte einer Straftat verdächtig
macht.

…braucht man vor Gericht oder der Staatsanwaltschaft nicht aussagen. Vor der Polizei braucht keiner aussagen, egal wie dessen Status zum Beschuldigten (ich denke mal, dass es um ein Strafverfahren geht) ist. Selbst das unentschuldigte Nichterscheinen zu einer Zeugenvernehmung bleibt folgenlos (im strafrechtlichen Sinne). Eine Aussageverweigerung tangiert aber den Polizisten nur peripher; wenn er eine Zeugenaussage braucht, holt er sich sich über den Staatsanwalt. Deswegen ist es doch besser, bei der Polizei auszusagen, als dem Staatsanwalt oder Richter vorgeführt zu werden.

Gruss

Iru

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Nur wenn sie verwand oder verschwägert ist, oder sich mit
einer Aussage selbst oder Verwandte einer Straftat verdächtig
macht.

…braucht man vor Gericht oder der Staatsanwaltschaft nicht
aussagen. Vor der Polizei braucht keiner aussagen, egal wie
dessen Status zum Beschuldigten (ich denke mal, dass es um ein
Strafverfahren geht) ist.

Das ist klar, im Ausgangsposting steht aber was von einer Ladung. Die Polizei kann aber keine Ladung aussprechen. Daher bin ich von einer Ladung des Gerichts oder der SA ausgegangen.

Selbst das unentschuldigte
Nichterscheinen zu einer Zeugenvernehmung bleibt folgenlos (im
strafrechtlichen Sinne). Eine Aussageverweigerung tangiert
aber den Polizisten nur peripher; wenn er eine Zeugenaussage
braucht, holt er sich sich über den Staatsanwalt. Deswegen ist
es doch besser, bei der Polizei auszusagen, als dem
Staatsanwalt oder Richter vorgeführt zu werden.

Gruss

Iru

Peter

Daher
bin ich von einer Ladung des Gerichts oder der SA ausgegangen.

Holt letztere nicht die Leute zu Hause ab, die sie „vernehmen“ will?

scnr

Daher
bin ich von einer Ladung des Gerichts oder der SA ausgegangen.

Holt letztere nicht die Leute zu Hause ab, die sie „vernehmen“
will?

Nee, das war die Gestapo.