Aussage als Zeugin
Nur wenn sie verwand oder verschwägert ist, oder sich mit
einer Aussage selbst oder Verwandte einer Straftat verdächtig
macht.
…braucht man vor Gericht oder der Staatsanwaltschaft nicht aussagen. Vor der Polizei braucht keiner aussagen, egal wie dessen Status zum Beschuldigten (ich denke mal, dass es um ein Strafverfahren geht) ist. Selbst das unentschuldigte Nichterscheinen zu einer Zeugenvernehmung bleibt folgenlos (im strafrechtlichen Sinne). Eine Aussageverweigerung tangiert aber den Polizisten nur peripher; wenn er eine Zeugenaussage braucht, holt er sich sich über den Staatsanwalt. Deswegen ist es doch besser, bei der Polizei auszusagen, als dem Staatsanwalt oder Richter vorgeführt zu werden.
Gruss
Iru