Auszahlung Versicherungssumme

Ein Ehepaar setzt sich gegenseitig bei Abschluß einer Lebensversicherung als Bezugsberechtigte ein. Sie lassen sich scheiden und der Ehemann, bei dem die Police aufbewahrt wurde, hat vergessen, seine inzwischen zweite Ehefrau als Bezugsberechtigte anzugeben. Nun verstirbt der Mann und die Exfrau bekommt die Versicherungssumme bei Todesfall überwiesen. Seine Witwe klagt diese Summe ein. Bekommt diese Recht? Vielen Dank im Voraus für eine Antwort, LG Perle

Hallo,

kommt darauf an in welchem Land alles stattfand.

In Deutschland geht „Bezugsrecht vor Erbrecht“.
Klagen kann man, jedoch wird das Finanzielle nicht besser, sonder schlechter!

16BIT

Hallo Perle,

Bekommt diese Recht?

Nein.

Was sollte die Witwe dann deiner Meinung nach an Recht bekommen?

Die Bezugsperson bei Todesfall wurde in der Versicherungspolice festgelegt,könnte soweit vorhanden ja auch die Tochter oder der Sohn aus erster Ehe,oder aber
eine Entschädigung an die „Exfrau“ für die vergangenen Ehejahre sein.

LG Bollfried

Ich schliess mich an

„bekommt die Witwe Recht?“
Nein - der Versicherungsnehmer kann jeden als Bezugsberechtigten eintragen lassen, den er möchte. Das hat mit Erben/Erbrecht nichts zu tun. Daher gibt es keinen Rechtsgrund, warum die Witwe nun das Geld bekommen sollte, das der Bezugsberechtigten vertragsgemäß ausgezahlt wurde.