Auto kauf von privat, jetzt defekt

Hallo,

würde mich freuen auf unten gepostete Frage eine Antwort zu bekommen, mich interessiert ob der Verkäufer das Auto reparieren muss und zwar kostenlos. Ob sich das nun Garantie schimpft oder Gewehrleistung ist erstmal nebensache :smile:.
danke für eure Antworten
daniel

Habe vor 4 Wochen von einem Bekannten einen Opel gekauft, der angeblich technisch O.K. sei. Nun ist auf einmal (man höre und staune in 4 Wochen!!!) die Zylinderkopfdichtung hinüber (ich hatte meinen Bekannten vorher gefragt und er sagte das alles, auch die Zylinderkopfdichtung, in Ordnung sei. Meine Frage: Wer muß die Kosten für die Zylinderkopfdichtung bezahlen? Habe ich auch ohne Kaufvertrag ansprüche auf Garantie oder so? Der Bekannte sagte ich müßte die Materialkosten bezahlen und er würde ihn dafür kostenlos reparieren? Aber das kann es doch nicht sein oder? BITTE BITTE gebt mir schnell eine Antwort, bin ziemlich verzweifelt und pleite!

Hallo,

würde mich freuen auf unten gepostete Frage eine Antwort zu
bekommen, mich interessiert ob der Verkäufer das Auto
reparieren muss und zwar kostenlos. Ob sich das nun Garantie
schimpft oder Gewehrleistung ist erstmal nebensache :smile:.
danke für eure Antworten
daniel

Hallo!

Gehen wir mal davon aus, Dein Posting hätte hier geendet und Du hättest gefragt, wer einen nach vier Wochen bekannt gewordenen Mangel zu vertreten habe. Das hätte uns das Antworten leichter gemacht, denn wir hätten auf die Beweislastumkehr des § 476 BGB beim Verbrauchsgüterkauf hinweisen können. Schade.

öhhm
Hallo

wenn man aber davon ausgeht das der nachfolgende Text vielleicht etwas unklug formuliert wurde, und es nur im eigentlichen Sinn ums prinzip geht könnte man da nicht was machen?

Aber wenn du jetzt mal garnicht weist was ich hier will, dann habe ich deinen text fehl interpretiert.
Vielleicht kannste das dann nochmal übersetzen.

danke

daniel

Also lass mich mal nicht dumm sterben, wieso ist mein Posting zu lang?

Hallo,
zunächst mal würde ich Dir raten Deine Fragen etwas allgemeiner zu formulieren, denn bekanntlich darf hier keine Rechtsberatung zu einem konkreten Fall erfolgen! Bei Dir klingt das hier aber deutlich nach Rechtsberatung für Deinen Fall!
Jetzt zum Thema:
Also von privat kauft man in der Regel ohne Gewähr, gekauft wie gesehen! Zumindest wenn der Verkäufer nicht bekloppt ist!
Chancen hast Du nur wenn der Verkufer Dir was verschwiegen hat!
Das ist nunmal das Risiko beim kauf Privat, dafür sind die Preise auch niedriger als beim Händler! Dem könntest Du jetzt den Hobel auf den Hof rollen!
Außerdem ist der Zylinderkopfschaden vielleicht eben gerade in den vier Wochen entstanden! Der Verkäufer kann ja auch nicht reinschauen! Vielleicht hast Du einen Fahrstil der das begünstigt (z.B. kalte Maschine und ordentlich druff uffs Gas).
Tja, und wenn Du dann noch schreibst, daß Du pleite bist…
Also gerade junge Fahrer vergessen gerne, daß ein Auto eben nicht nur Versicherung Steuer und Sprit kostet. Da wird dann ne dolle Kiste (die 100000km schon gut überschritten) mit der letzten (und Omas letzter) Kohle gekauft, dicker Verstärker auf Pump hinten rein…
Und dann oh schreck, das Auto muß in die Werkstatt!
Ich weiß daß so gut, weil ich selber mal in einer ähnlichen Situation war! :wink:)))))
Ich hab damals den Schaden für kleines Geld selber behoben!
Wenn Du jemand hast der Dir hilft und Du keine 2 linken Hände hast, dann ist auch eine Zylinderkopfdichtung machbar!

Gruß,
Rudolf

Also lass mich mal nicht dumm sterben, wieso ist mein Posting
zu lang?

Weil hier keine Rechtsberatung für spezielle Fälle stattfinden darf.
Deine Einleitung ist dagegen eine allgemeine Anfrage, für einen vielleicht fiktiven Fall. Diese Dinge dürfen beantwortet werden.

Wenn DU allerdings konkret schreibst: ICH habe gekauft…
dann ist die Grenze zu einer (unzulässigen) Rechtsberatung erreicht.

SChau mal in die Brettbeschreibung!

Viel Erfolg!
Ulli, die bisher auch gelernt hat, dass Privatkäufe als „gekauft wie gesehen“ abgewickelt werden!

Hallo!

Jetzt zum Thema:
Also von privat kauft man in der Regel ohne Gewähr, gekauft
wie gesehen!

Das ist so nicht richtig. Siehe FAQ:1152

Gruß
Tom

Die Sache ist (rechtlich) so:

  1. Grundsätzlich hast du Gewährleistungsansprüche.

  2. Es ist zwar möglich, die Gewährleistungsansprüche auszuschließen; aber dies wäre nur der Fall, wenn du dem bei Vertragsschluss zugestimmt hast. Hast du? Hat er also etwas dergleichen gesagt? Und hast du zugestimmt? Oder wie genau war das?

  3. Wenn du Gewährleistungsansprüche hast, muss im ersten halben Jahr der Verkäufer beweisen, dass der Sachmangel noch nicht bestanden hat, als du das Auto bekommen hat. Danach erst bist du selbst beweispflichtig.

  4. Wenn ein Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigt, kann er sich auch auf einen Gewährleistungsausschluss nicht berufen (§ 444).

Levay

Ups
Blödsinn habe ich da erzählt. Vergiss das mit der Beweislastumkehr am besten gleich wieder.

Wie teuer war den das Auto?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also nun mal extra für Dich!
Zuerst solltest Du schreiben:
Nehmen wir mal an. (um das ganze ganz fiktiv zu beginnen)

Habe vor 4 Wochen von einem Bekannten einen Opel gekauft Jemand hat vor 4 Wochen einen Opel gekauft, der angeblich technisch O.K. sei. Nun ist auf einmal (man höre und staune in 4 Wochen!!!) die Zylinderkopfdichtung hinüber (ich hatte meinen Bekannten der Verkäufer wurde vorher gefragt und er sagte das alles, auch die Zylinderkopfdichtung, in Ordnung sei.
Meine Frage: Wer muß die Kosten für die Zylinderkopfdichtung bezahlen? Habe ichHat der Käufer auch ohne Kaufvertrag ansprüche auf Garantie oder so? Der Bekannte sagte ich der Käufer müßte die Materialkosten bezahlen und er würde ihn dafür kostenlos reparieren? Aber das kann es doch nicht sein oder? BITTE BITTE gebt mir schnell eine Antwort, bin ziemlich verzweifelt und pleite!
Wer das gelesen hat und Dir eine Antwort darauf geben möchte tut es auch so!

Gruß Armin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Stimmt!
Gleiches gilt für meinen Hinweis auf § 476 BGB, denn es handelt sich ja im Beispielfall nicht um einen Verbrauchsgüterkauf (kein Unternehmer).

Wie teuer war den das Auto?

Hallo,

was bitte hat das mit dem Sachverhalt zu tun ?

Gruß

Matthias