Hallo und Guten Abend!
Ich habe kürzlich meinen Wagen zu einer Vertragswerkstatt gebracht, weil er schlecht ansprang und beim Fahren stotterte. Dieser Fehler sollte u. a. behoben werden, so ist es auch als Auftrag dokumentiert. Man rief mich dann an, um mir mitzuteilen, daß der Impulsgeber defekt sei und ausgewechselt werden müsse. Zustimmung meinerseits. Ich habe die Reparatur dann bezahlt, den Wagen abgeholt, doch leider ist das Problem nicht behoben worden, sondern der Wagen fährt nun noch schlechter.
Meine Frage: Ich muß den Wagen ja nun wieder zur Werkstatt bringen. Muß ich eine erneute Reparatur, wobei ja der Fehler höchstwahrscheinlich doch woanders als am Impulsgeber liegt, nun wiederum bezahlen? Denn der Auftrag wurde doch gewissermaßen nicht (zufriedenstellend) ausgeführt. Und letztlich könnte ja dann jede Werkstatt erstmal einen Wagen ein paar Mal (erfolglos) reparieren, um z. B. ihren Gewinn zu erhöhen…
Wie ist die Rechtslage?
Gruß, Bea