Autokauf unter Privatpersonen - Gewährleistung

Hallo!

A hat von B privat ein Auto gekauft. Dieses Auto hat eine Laufleistung von 220 tkm lt Tacho. Im (handschriftlichen) Kaufvertrag wurde nur der Kaufpreis, Hersteller, Modell, Laufleistung, Fahrgestellnummer, Verkäufer u Käufer aufgenommen. Es ist nichts von Gewährleistungsausschluss oder „gekauft wie besehen“ o.ä. geschrieben. Nun weist das Fahrzeug einen Schaden auf, der zwar in Fachkreisen für den Motortyp als „neuralgischer Punkt“ gilt, aber durch A nicht vorhersehbar war. Seit dem Kauf sind ca 3 tkm duch A zurückgelegt worden. Nach dem Kauf hat A als Erstes Zündkerzen und Öl gewechselt, was aber für den Schaden (Riss im Zylinderkopf) m. E. nicht ausschlaggebend ist, da dies ein langfristiger Schaden ist, der sich nicht erst nach relativ wenigen km zeigt. Das Öl hat schon beim Ölwechsel (ca 300 km nach dem Kauf) Spuren aufgewiesen, dass evtl ein Schaden vorliegt (graue Einfärbung, Hinweis auf Probleme mit [Kühl-]Wasser im Öl), desweiteren ist der Kühlflüssigkeitsverbrauch mittlerweile sehr stark angestiegen.

Muss nun A die Kosten für die Reparatur tragen oder B?

Gruss

Mutschy

Langer Rede, kurzer Sinn:

Wenn ein Sachmangel vorlag und zwar schon, als der Wagen übergeben wurde, dann - und nur dann - geht der Spaß auf Kosten des Verkäufers

Levay