Autounfall und Vorgehensweise?

Am letzten Sonntag ist der Unfallverursacher der Unfallopfer in die Seite gefahren.
Am Mittwoch war das Opfer bei der Werkstatt. Die Werkstatt sagt auf jeden Fall ein Gutachten (Schaden mindestens 2500 Euro, vorderer Kotflügel, Stoßstange, Scheinwerfer, Felge muss mindestens alles getauscht werden, Spurvermessung). Rücksprache mit Versicherung, Gutachten ist OK.
Donnerstag läßt Opfer ein Gutachten machen und am Montag oder Dienstag wird es bei der Versicherung sein. Und wie es dann weiter geht weiß das Opfer noch nicht. Das Auto ist nur bedingt fahrbereit, da das Opfer nicht genau weiß, ob noch weitere Strecken zurückgelegt werden können, da auch Unwucht am Lenkrad und ggf. Reifen beschädigt.
Was kann das Opfer jetzt vom Unfallverursacher alles verlangen? Leihwagen für die Zeit der tatsächlichen Reparaturdauer, oder der gesamten Zeit, die das Auto nur eingeschränkt genutzt wird. Glücklicherweise hat Opfer noch Auto der Frau zur Verfügung.
Opfer ist bisher zur Werkstatt gefahren, zum Gutachter gefahren und
mußte von X nach Y telefonieren. Was steht dem Opfer da zu? Nach der Reparatur wird es ein Unfallwagen sein. Der Wagen ist 6 Jahre alt, war aber tipp top! Gibt es hierfür eine Wertminderungszahlung?

Wer kennt sich mit einer solchen ärgerlichen Situation aus undkann hier weiterhelfen?

Dafür bedanken wir uns recht herzlich!!!

Viele Grüße
Sebastian

Anwalt nehmen - Gegner zahlt
Das Opfer sollte isch einfach an einen Anwalt wenden. Der sagt einem schon, was in dem jeweiligen speziellen Fall noch alles für Ansprüche geltend gemacht werden können.

  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Nutzungsausfall

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