Hallo,
wenn ich einen Paragraphen hier habe, wie z.B:
§ 1
Begriffsbestimmungen
(1) 1 Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. 2 Bankgeschäfte sind
- die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch …
Was bedeutet hier:
(1) = Absatz
und die 1
dahinter (manchmal steht da auch eine 2 , 3 usw.) ?
Danke und Gruß, Marsi