Beerdigungskosten für Geschwister zahlen (müssen)?

Hallo!

Mal angenommen, Lieschen Müller, alkoholkrank, würde mittellos versterben.

Lieschen hätte ein volljähriges Kind ohne eigenes Einkommen, das die Beerdigungskosten nicht zahlen könnte.

Lieschens Mutter hätte vor Jahren schon eine Lebensversicherung für Lieschen abgeschlossen und die Beiträge gezahlt.
Begünstigter wäre Bruder Otto, der das Guthaben der LV dafür hätte einsetzen sollen, Lieschen würdig unter die Erde zu bringen.

Des Weiteren angenommen, Lieschen hätte sich die LV kürzlich auszahlen lassen…und wie alles andere auch in Alkohol umgesetzt.

Lieschen hätte zwar noch Geschwister, aber zu denen keinen Kontakt mehr, weil Lieschen schon zu ihren Lebzeiten alle vergrault hätte.

Müssten Lieschens Geschwister tatsächlich für die Beisetzung aufkommen?

Danke schonmal für Eure Antworten,

Angelika

Hi, ja das kann passieren wenn sonst niemand näherstehendes da ist.
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1919
MfG ramses90

Hi, ja das kann passieren wenn sonst niemand näherstehendes da
ist.
… schnippselab

und die Erben die Erbschaft nicht ausschlagen.

LG
sine

Wenn keiner Zahlen will, dann übernimmt das Ordnungsamt die Beisetzungskosten nach dem Sozialsatz.
Dann wird später ermittelt, wer denn von der Verwandschaft Geld hat, und holt es sich dann von denjenigen wieder.

ganz so einfach scheint das nicht zu sein
Hallo zusammen und Dank für Eure Antworten.

Mal angenommen…

Bruder Otto hätte beim örtlichen Sozialamt angerufen und die Auskunft erhalten, dass er nur das Erbe ausschlagen müsse, um nicht zahlen zu müssen.

Aber!!
Nochmal angenommen Otto hätte einen Freund in einer anderen Stadt NRWs, dem exakt das beeits geschehen wäre, was Otto befürchtet.

Dieser Freund hätte das Erbe seines Bruders ebenfalls ausgechlagen, aber dennoch zahlen müssen.

Kann man das irgendwie nachvollziehbar erklären?

Angelika

Hi,

es gibt eine sog. Bestattungspflicht. Auch wenn man das Erbe ausgeschlagen hat, kann man bestattungspflichtig sein. Ebenso ist es mit den Kosten, auch wenn man das Erbe ausgeschlagen hat, bzw. keine Vermögenswerte da sind, kann man die Bestattungskosten auferlegt bekommen. Wer dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig gewesen wäre, muß jetzt die Kosten tragen. Allerdings ist die Bestattungspflicht von Bundesland zu Bundesland abweichend geregelt.

Genau erklärt wird das hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht#Best…

Gruß
Tina

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Hallo!

Super, vielen Dank für den Link. Genau sowas habe ich gesucht.

Angelika