Begriff "Wohnung" in Verbindung mit der (alten) GEZ?

Hallo Forumsteilnehmer.
Wer kann den Begriff Wohnung genau beschreiben? So beschreiben, dass man es der GEZ auch vorlegen kann. Gibt es da eine „amtliche“ Aussage über den Begriff „Wohnung“?

Die Definition von der GEZ selbst reicht leider nicht aus.
In einem Wochenendhaus ist kein fließendes Wasser, kein Bad, keine Dusche, kein Spülklo…also zum Wohnen ungeeignet. Das Gebäude steht allerdings auch nicht in einer Kleingartensiedlung…und trotzdem soll gelöhnt werden.

Wer kann da weiterhelfen bzw. Links und Hinweise geben.

Danke auch.

MfG
Hans13

Hallo Forumsteilnehmer.
Wer kann den Begriff Wohnung genau beschreiben? So
beschreiben, dass man es der GEZ auch vorlegen kann. Gibt es
da eine „amtliche“ Aussage über den Begriff „Wohnung“?

Die Definition von der GEZ selbst reicht leider nicht aus.
In einem Wochenendhaus ist kein fließendes Wasser, kein Bad,
keine Dusche, kein Spülklo…also zum Wohnen ungeeignet.

Also mit anderen Worten, der Knabe um den es geht haust in einem Stall ?

Hallo!

Die Definition steht hier drin

http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/#buerg…

Und im Link kann man die Bestimmungen zu Gartenlauben und ähnlichen anschauen.

" Zum Wohnen ODER Schlafen geeignet oder genutzt "

Kann es noch klarer sein ? Nichts von Bad, nichts von Küche, nichts von fließendem Wasser.

Du übernachtest doch dort oder könntest es, weil es keine Nutzungseinschränkung der Gemeinde etwa gibt.

na gut,dann muss man eben bezahlen.

MfG
duck313

Hallo,

In einem Wochenendhaus ist kein fließendes Wasser, kein Bad,
keine Dusche, kein Spülklo…also zum Wohnen ungeeignet.

Meine Vorfahren lebten ihr ganzes Leben in einem Haus ohne dies alles. Ich durfte sie auch als Kind besuchen und war gerne dort. Es war lustig, mit einer Hummeltrage Trinkwasser von einem 500 m entfernten Brunnen zu holen. Ich selbst habe bis zur Bundeswehr ohne Dusche/Bad Spülklo überlebt.

Gruß
Otto