Hallo Max,
Es ist einfach, zu belegen, daß der Wal ein Säugetier ist, als
zu beweisen, daß er kein Fisch ist.
Also sprachphilosophisch kommen wir nicht auf einen grünen Zweig.
Sobald ich belegt habe, dass der Wal ein Säugetier ist, habe ich zugleich bewiesen, dass er KEIN Fisch ist (sofern ich mich der Prämisse anschließe, dass X nie Säugetier und Fisch zugleich sein kann).
es keine Schenkung sein?" Und in meinem Posting bitte ich
darum, doch das Ganze bitte mal andersrum zu begründen,
nämlich warum es deiner Meinung nach eine Schenkung ist.
Okay, dann versuche ich es noch einmal.
Es geht nicht um das Verhältnis Versicherungsnehmer - Versicherung.
Ich schaue mir nur das Verhältnis Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter an. Und dann müssen wir uns fragen, WARUM (was ist die causa) trägt jemand einen anderen als Bezugsberechtigten für seine Lebensversicherung ein.
Ich gebe Dir Recht - dafür mag es tausend verschiedene Gründe geben, vielleicht liegt dem ganzen ein Leasing-Vertrag über einen Privat-Jet zugrunde - das KANN alles sein.
Ich überlege mir nur, wie das typischerweise läuft: Die Versicherung fragt nach dem Bezugsberechtigten und X setzt Y ein, OHNE dafür von Y ein Entgelt zu bekommen - und genau DAS ist eine Schenkung!
Du hast völlig recht, das ist nicht juristisch präzise, ich glaube nur, dass das der Regelfall ist. Wenn Du zum Bäcker gehst und siehst, dass Kunde A gerade Brötchen überreicht bekommt, gehst Du ja vermutlich auch davon aus, dass er die für Geld gekauft hat. Das muss nicht sein - es kann auch die erste Natural-Anzahlung für das Leasing eines Privat-Jets sein.
Und hier bei Ehegatten kommt eben noch der Punkt hinzu, dass man im Familienrecht die sog. „unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten“ regelmäßig NICHT als Schenkung betrachtet, sondern - um es salopp zu formulieren - als Investition in die Zukunft der Ehe. Das Entgelt liegt dann gewissermaßen darin, dass der Ehegatte weiter Tisch und Bett mit einem teilt, wovon man(n) ja auch irgendwie profitiert.
Und genau diese Vermutung gilt bei Zuwendungen auf den Todesfall (wie eben die Einsetzung als Bezugsberechtigter) NICHT. Bei § 2325 BGB sagt der BGH, dass auch die „unbenannte Zuwendung“ eine Schenkung in diesem Sinne ist.
So, mehr habe ich dazu nicht mehr zu sagen.
Mein Anliegen war eigentlich nur klarzustellen, dass die o.g. Behauptung „ja, die Kinder gucken in die Röhre“ so pauschal einfach nicht stimmt.
Viele Grüße,
trobi.