Hallo Forummitglied,
angenommen ein Ehepaar zieht in zwei getrennte Wohnungen und bei der Ehefrau leben die gemeinsamen Kinder. Das Ehepaar ist nur durch die Haushalte getrennt. Die Frau, die berufstätig ist, meldet die Kinder in den örtlichen Kindergarten an und bekommt einen Brief zur Beitragsbemessung. Dort stünde im Paragraph 2 (1)
„Beitragspflichtig sind die Eltern, Adoptiveltern oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen, mit denen das Kind zusammenlebt. LEBT DAS KIND NUR MIT EINEM ELTERNTEIL ZUSAMMEN, SO TRITT DIESER AN DIE STELLE DER ELTERN.“
Bedeutet dies, dass zur Beitragsbemessung nur das Gehalt der Ehefrau bemessen wird?
LG und vielen Dank