Beitragsbemessung

Hallo Forummitglied,

angenommen ein Ehepaar zieht in zwei getrennte Wohnungen und bei der Ehefrau leben die gemeinsamen Kinder. Das Ehepaar ist nur durch die Haushalte getrennt. Die Frau, die berufstätig ist, meldet die Kinder in den örtlichen Kindergarten an und bekommt einen Brief zur Beitragsbemessung. Dort stünde im Paragraph 2 (1)

„Beitragspflichtig sind die Eltern, Adoptiveltern oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen, mit denen das Kind zusammenlebt. LEBT DAS KIND NUR MIT EINEM ELTERNTEIL ZUSAMMEN, SO TRITT DIESER AN DIE STELLE DER ELTERN.“

Bedeutet dies, dass zur Beitragsbemessung nur das Gehalt der Ehefrau bemessen wird?

LG und vielen Dank

Hallo,

hier kann ich leider nicht helfen. Ich würde einfach einmal beim Träger des Kindergartens anrufen (Gemeindeverwaltung).
Gruß
augusta2

Kurz und bündig … ja, da die Kinder in dem Haushalt der Mutter leben.

gruß Andreas

Hallo anaid,
so wie ich diese Regelung verstehe würde die Mutter für die Beitragszahlung herangezogen werden, da sie mit den Kindern zusammen lebt. Sie würde als Alleinerziehende behandelt werden. Somit wäre auch nur ihr Einkommen für die KiTa relevant.
Der Kindesvater würde wohl nur herangezogen werden wenn er unterhaltspflichtig wär, aber das würde wohl nur ein getrenntes paar betreffen.

es wäre wohl anzuraten, dass zunächst allein die Mutter ihre Vermögensverhältnisse offen legt.

Ich hoffe ich konnte helfen
lg, Schlumpf

Halllo,
ich habe den Paragraßhen in der Elternbeitragssatzung gefunden und habe ihn auch so verstanden.

Betitragspflichtig sind Eltern. Ein Elternteil allein kann für die Beitragsbemessung an die Stelle der Eltern treten. Daher erscheint es plausibel, wenn nur das Gehalt der Mutter herangezogen werden würde.

Gruß
Asyanur