Beitragsverrechnung bei separ. Versicherungsverträgen

Folgender Musterfall: Mit einer priv. Krankenversicherung bestehen zwei Verträge üb. ambulante/stationäre Leistungen und separat üb. zahnärztl. Leistungen. Die Versicherung verrechnet eindeutig zweckbestimmte Beitragszahlungen eigenmächtig mit strittigen Beitragsforderungen aus dem anderen separaten Vertrag, d. h. weisungswidrig.

Ist das zulässig? M. E. auf keinen Fall, wenn wie hier unterschiedliche Verträge vorliegen. Wäre für eine hilfreiche Bewertung mit Rechtshinweisen dankbar.