Ich beschreibe hier mal folgende Situation:
Die Liebe des Lebens für eine Person - ihr Vater - hat durch Angriffe ohne Ankündigung (es besteht wegen körperlicher Gesungheitsprobleme und wegen einer Privatkrankenversicherung noch große Abhängigkeit) so sehr enttäuscht und Existenzängste gestürzt und durch jene Person auch noch mit einem Betreuungsverfahren angegriffen dass diese ein paar Monate - aber eben nicht länger - nervlich so sehr durch den Wind war, dass sie nicht wusste, wie sie sich beim Sozialpsychiatrischen Dienst verhalten sollte und wegen eines erlebten abschreckenden Beispiels bei Jemand anderem auch noch mit Angst usw. reagierte - schon bei der vom Gericht beauftragten Psychiaterin sah das Bild schon erheblich besser aus und sie war sehr diplomatisch geworden wenn auch immer noch nicht so ganz erholt, obwohl diese Person zu dem Zeitpunkt auch noch mit einer langwierigen Fußverletzung zu kämpfen hatte. Mit der Psychiaterin hat die Betroffene auf Anraten ihres Psychiaters, dass es bei einer Ablehnung Ärger geben könnte, nach ersten Beratungen, die aber offenbar nicht ausreichten, folgendes vereinbahrt: Nach eigenem Zweifeln bei der Psychiaterin und überlegen da im Grunde für Rechtsfragen die Öffentliche Rechtsauskunft zuständig ist, wurde aber doch vereinbahrt dass erstens ein Betreuuer nur helfen soll und kein Vormund sei, und zweitens dass nur für 1 Jahr lediglich ausprobiert werden sollte, wie das ist, mit einer juristischen Betreuerin die nur für Behördengänge zuständig sein sollte und nur zur Hilfe dienen sollte falls - ich betone falls - die Person sich gegen künftige mögliche Angriffe vom Vater sich doch noch nicht ausreichend wehren könnte - es lagen bereits noch nicht fertige Notfallpläne vor deren Ausaurbeitung aber nicht mehr llange dauern sollte und inzwischen sogar fertig gestellt sind und es wird nur noch überlegt ob der wahrscheinlichste Plan auch ausgeführt werden soll (mit dem keine Abhängigkeit vom Vater mehr vorläge und dieser ihr nur noch Helfen - nicht mehr angreifen kann).
Die Betroffene schlug vor dass die eigentlich grösste Vertrauensperson - ihre Lebengefährtin und nun größte Liebe ihres Lebens die auch auf Ehre schwört und diese auch bewiesen hat im Gegensatz zum Vater - ihre Betreuerin dann werden sollte was aber von der Psychiaterin abgelehnt wurde. Es wurde dann eine juristisch bewanderte Betreuerin, die auch schwierige Fälle versteht, gewünscht und dem sollte gefolgt werden - erst vor kurzem wurde klar dass die Betroffene nicht nur das Recht auf den Vorschlag ihrer Lebensgefährtin als Betreuerin sondern auch ein Anspruch darauf hat so heisst es doch: wenn eine vertraute Person als Betreuerin gewünscht wird, soll das Gericht dem folgen.
Der Richter beschwichtigte ebenfalls es sei nur ein Beistand, eine Hilfe die man in Anspruch nehmen könne, aber nicht nehmen muss, und dass die Betroffene nicht bevormunded werde und entschied aber wollkommen abweichend von der Vereinbahrung mit der Psychiaterin und trug harmlos klingende Dinge vor die Betreuerin würde nur auf Anfrage für Behördengänge, Vermögenverwaltung und Gesundheitsfürsorge zuständig sein.
Der Beschluss der eintraf bot die erste böse Überraschung (abgesehen davon dass eitentlich schon das Gespräch von den Vereinbahrungen mit der Psychiaterin bereits abwich) die Betreuung soll bis 26.05.2012 - also 3 Jahre statt einem Jahr lang stattfinden aber es steht wenigstens auch drin, das Gericht werde spätestens dann darüber entscheiden.
Zu bemerken ist dass die Betroffene sonst sehr gut im Leben zurechtkam vor allem in Finanz und Geldanlagefragen und sich bereits einen sehr guten Ruf in der Finanzwelt verdient hat ohne da einen Job zu haben. Sie weiß außerdem inzwischen nicht nur genau wie ihre Gesundheitsprobleme über die Private Krankenversicherung geregelt werden können, sondern auch wie das über die Krankenkasse geht.
Und inzwischen ist die Betroffene schon wieder fleißig dabei ihre Verträge so anzupassen dass viele Einsparungen vorgenommen werden und sie trotzdem noch viel geboten bekommt.
Dann ist was wirklich schlimmes passiert was auch einen Vertrauensbruch darstellte und Texte aus den Juraportalen verheissen da bislang auch nichts gutes:
Die Betreuerin hat ohne Unterschrift, ohne Absprache und überhaupt ohne jede Zustimmung einfach ihr eigenes Konto in ein betreutes Konto umgewandelt - weitaus schlimmer als wenn sich jemand eine Vollmacht besorgt da künftige Post dann auch nicht mehr an die Betroffene geht - eine Riesenblamage bei der Bank zumal die Finanzen bereits wieder recht gut aussahen. Das gibt doch einen Eintrag bei der Schufa (Bei Kontoeröffnungsanträgen und eröffnungen und dann wohl auch hier wird das doch bestimmt dort vermerkt) - die Betroffene musste ihre bisherige finanzielle Absicherung nun ganz anders regeln (Kredite ausschöpfen damit darüber nicht mehr fremdverfügt werden kann).
Stimmt es dass die Betreuerin dann auch wirklich uneingeschränkt Konten abräumen kann oder gibt es dagegen ein Gesetz?
Und wie sieht es dann mit der Gesundheitsversorgung aus?
Es liegen noch lebenswichtige Dinge an für die eine Selbstbestimmung sehr wichtig ist.
Wie schlimm sieht das ganze wirklich aus?
Bis jetzt hat die Betreuung nicht nur keine Hilfe dargestellt, da sie immer noch nicht gebraucht wurde sondern hierdurch sogar Steine in den Weg gelegt.
Aber schliesslich wurde ja auch ein Widerrufungsformular mitgeschickt.
Bei der Anwaltshotline hiess es sie solle sich nochmal mit der Psychiaterin zusammensetzen und dann wahrscheinlich den Widerspruch abschicken. Es war allerdings kein richtiger Experte sondern jemand der sich zwar etwas auskannte jedoch auf einen anderen Experten bei der Anwaltshotline verwies. Allerdings kostete bereits dieses Gespräch über 40 Euro.
Insgesamt bietet sich auch das Bild dass viel zu schnell und viel zu voreilig und vor allem unangemessen geurteilt wurde - hat die Betroffene sich doch inzwischen für solche Schicksalsschläge sich schon erstaunlich gut erholt und ist inzwischen sehr wohl in der Lage ihre eigenen Angelegenheiten selber zu regeln.
Aber wie sieht das jetzt mit dem Betreuungsproblem aus?
Wie löst man es am besten?
Es muss schnell gelöst werden denn je länger das dauert des do größer ist vermutlich der Schaden.
Und wieso wird bei so einschneidenden Entscheidungen nicht zu allererst mal eine juristische Aufklärung mitgeschickt wie das sonst auch bei jeder Firma, die halbwegs seriös sein will, Pflicht ist um nicht zu sagen dass das ja eigentlich sowieso Gesetz ist?
Ich weiß es können nur allgemeine Auskünfte hier gegeben werden aber da die Situation so schwierig ist, habe ich sie mal dargestellt damit wenigstens die allgemeinen Auskünfte auch einigermassen passen und helfen können.