Beweise vor Gericht

Hallo liebe Experten,
genügen Fotobeweise, die von einem Nicht-Anwalt auf CD-ROM gespeichert werden, vor Gericht, wenn jemand eine Forderung durchsetzen will, und zählen die dann mehr als das Wort des gegnerischen Anwalts?
Grüße
Franz

Hallo,

genügen Fotobeweise, die von einem Nicht-Anwalt auf CD-ROM
gespeichert werden, vor Gericht, wenn jemand eine Forderung
durchsetzen will, und zählen die dann mehr als das Wort des
gegnerischen Anwalts?

nein. Solche Fotos müßten mind. durch einen Gutachter als echt befunden werden. Man kann mit jeden mittelmäßigen PC gute Fakes produzieren und das ist mittlerweise auch der Justiz bekannt.

Gruss
Enno

Fotos

nein. Solche Fotos müßten mind. durch einen Gutachter als echt
befunden werden. Man kann mit jeden mittelmäßigen PC gute
Fakes produzieren und das ist mittlerweise auch der Justiz
bekannt.

Guten Morgen Enno,
bei diesen Fotos ist vor allem das Erstellungsdatum wichtig, wie es nur von Digicams wiedergegeben wird. Ist für das richtige Datum auch ein Gutachter notwendig? Die Bildqualität spielt eher eine Nebenrolle.
Gruß
Franz

Hallo!

Ich glaube da geht es immer noch um das selbe Thema, wie vorher. Nur eines zur Klarstellung: das Wort des Anwaltes als Parteienvertreter ist überhaupt kein Beweis. Es stimmt daher die Fragestellung von vornherein nicht.

Gruß
Tom

Fotos

Hallo!

Ich glaube da geht es immer noch um das selbe Thema, wie
vorher. Nur eines zur Klarstellung: das Wort des Anwaltes als
Parteienvertreter ist überhaupt kein Beweis. Es stimmt daher
die Fragestellung von vornherein nicht.

Gruß

Good morning Tom!
It’s something different now.
Es geht darum, dass ein Treppenhaus nicht richtig geputzt wird. Der angeblich Reinigende fotografiert ja nicht das schmutzige Treppenhaus, sondern die Hausbewohner. Hier müssten doch Fotos mehr Beweiskraft haben als Worte des „Saubermachers“.
Gruß
Franz

Hallo,
das Erstellungsdatum könnte max. ein vorzugsweise neutraler Zeuge bestätigen.

Gruss
Enno

Als Bestätigung könnten doch auch Fotos vom Stromzählerstand dienen, deren Zähler ja geeicht sind. Das Datum muss nämlich nur taggenau sein.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ja das stimmt. An sich alles, womit sich auf das Datum rückschließen läßt. Dann verbleibt halt nur die Echtheit der Bilder zu belegen. BTW ein Zeuge der dies bestätigen könnte, würde evtl. reichen, d.h. ein Gutachter (den man vermutlich erst mal selbst löhnen müßte) wäre dann nicht notwendig.

Gruss
Enno

Thanx so far

ja das stimmt. An sich alles, womit sich auf das Datum
rückschließen läßt. Dann verbleibt halt nur die Echtheit der
Bilder zu belegen.

You helped me a lot.
Sauberkeit ist schließlich in aller Interesse.

Hallo,

leider kenne ich das Problem von Treppenhäuser zu genüge, ich könnte ein Buch darüber schreiben.

Wichtig wäre es zu wissen, wie lange nach der Reinigung die Fotos gemacht wurden. Das lässt sich in der Praxis wohl schwer umsetzen.
Vielleicht könnte ein Gutachter das mit irgendeiner Mathematischen Formel.
(Einwohner mal 2 Schuhe mal Arbeitstage = Verschmutzungsgrad m³):wink:.

Oder wie lange nach der Reinigung reklamiert wurde.

Normal brauchst Du keine Beweise.Ich habe das in meinen Objekten so geregelt, dass die Treppenhäuser immer zur gleichen Zeit und am gleichen Tag gereinigt werden, somit akzeptieren wir nur noch Reklamationen die unmittelbar nach der Reinigung bei uns eingehen und nicht zwei bis drei Tage später.

Ich weiss, das löst nicht Dein momentanes Problem, aber vielleicht Deine Zukünftigen.

MfG

S.

Hi,

soweit ich weiß, können auch „normale“ Kamera bereits Bilder mit Datum machen. Wir hatten ne zeitlang Dienstkameras, die nicht wirklich teuer (aber auch nicht wirklich gut) waren. Trotzdem hatten wir das Datum auf den Bildern.

Bei einem Lehrgang über Verkehrsüberwachung und in dem Zusammenhang mit Beweissicherung, hatte ich einen sehr sehr guten Dozenten, der auch Amtsrichter in Augsburg ist. Er meinte nur, dass Richter Digi-Fotos gegenüber sehr mißtrauisch sind, da sie ja, wie einige Mitposter hier schon geschrieben haben, verfälscht werden können.

Ich würde als Beweissicherung immer noch auf eine „normale“ Kamera zurückgreifen.

Grüßle,

Bea

Hi Bea,

meinte nur, dass Richter Digi-Fotos gegenüber sehr mißtrauisch
sind, da sie ja, wie einige Mitposter hier schon geschrieben
haben, verfälscht werden können.

Fotos zu fälschen hat in diesem Fall keinen Sinn wegen des Aufwands. Da lohnt es sich eher, das Treppenhaus zu säubern.

Ich würde als Beweissicherung immer noch auf eine „normale“
Kamera zurückgreifen.

Die Anschaffung einer anderen Kamera dürfte auch nicht lohnen.

Grüßle,

Bea

Normal brauchst Du keine Beweise.Ich habe das in meinen
Objekten so geregelt, dass die Treppenhäuser immer zur
gleichen Zeit und am gleichen Tag gereinigt werden, somit
akzeptieren wir nur noch Reklamationen die unmittelbar nach
der Reinigung bei uns eingehen und nicht zwei bis drei Tage
später.

Ich weiss, das löst nicht Dein momentanes Problem, aber
vielleicht Deine Zukünftigen.

Hallo S.,
danke doch löst es das Problem, denn das Treppenhaus wird angeblich zu einem anderen Zeitpunkt gereinigt als vorgeschrieben. Somit müssen nur zum relevanten Tag Fotos geschossen werden.
Franz

Hallo Franz,

ich habe meine Mittarbeiterinnen mittlerweile angewiesen
mit dem Mop dezent aber hörbar „aussversehen“ gegen die Wohnungstüren zu stoßen.

Das hilft ungemein!

Ich denke mir, wer die Putzfrau nicht sieht soll Sie wenigstens hören.

Lass Dir keine grauen Haare wachsen

Gruß

S.

unglückseeligerweise
befindet ausschliesslich der Vorsitzende / die Vorsitzende eines Gerichtes, ob / wie und welche Beweismittel von genau diesem Gericht in genau dieser Sache anerkannt werden. Es gibt keine Erklärungs- oder Erläuterungspflicht des Gerichtes weshalb Beweise anerkannt wurden oder eben auch nicht anerkannt wurden.

Da gibt es, allen anderslautenden Kommentaren und Aussagen zum Trotze, die aberteuerlichsten Geschichten.