Laut STVO ist es mir erlaubt meine Parkscheibe/Parkschein gut sichtbar auszulegen.Dies ich tat auf der Hutablage meines PKW.
Wie nicht anders zu erwarten kriege ich ein Verwanugsgeld augebrummt.Angeblich lag keine Parkscheibe aus.Da ich annehme das die nur hinter der Windschutzscheibe geguckt habe , habe ich das Knöllchen abgelehnt mit der o.a. Begründung.
Die Stadt Meerbusch will jtzt trotzdem Geld von mir.Muss ich denen nachweisen das ich die ausgelegt habe oder müssen die mir beweisen das ich keins hatte?