Beweispflicht bei Parkverbot-Knöllchen

Laut STVO ist es mir erlaubt meine Parkscheibe/Parkschein gut sichtbar auszulegen.Dies ich tat auf der Hutablage meines PKW.
Wie nicht anders zu erwarten kriege ich ein Verwanugsgeld augebrummt.Angeblich lag keine Parkscheibe aus.Da ich annehme das die nur hinter der Windschutzscheibe geguckt habe , habe ich das Knöllchen abgelehnt mit der o.a. Begründung.

Die Stadt Meerbusch will jtzt trotzdem Geld von mir.Muss ich denen nachweisen das ich die ausgelegt habe oder müssen die mir beweisen das ich keins hatte?

Hallo,

wenn dem so ist, wie Du schreibst, hast Du Deine Pflicht erfüllt.
Aber…ich denke, das Du da keine Chance haben wirst. Der Beweis der Stadt wird wohl gegeben sein, da die Politessen meistens (immer) zu zweit unterwegs sind. Du glaubst doch nicht im Ernst, das diese Damen zugeben werden, nicht richtig geguckt zu haben.
Leg am besten in Zukunft Deine Parkscheibe hinter das Armaturenbrett, so das auch die Stadtangestellten ohne große Märsche :wink: hinlegen zu müssen, das sehen können.

Gruß
roland
*derdeinenärgergutnachvollziehenkann*

Bescheidene Frage…
Hallo Ronald

Wie kommst Du auf die Idee, die PS auf die Hutablage zu legen ?? Wenn Ich davon ausgehe, daß Du wie Ich oder andere die PS in der Nähe also der Seitentasche der Tür, oder im Handschuhfach deponierst, ist es doch ein gewaltiger körperlicher Aufwand, die PS auf der Hutablage abzulegen…

Auf der einen Seite hast Du Deiner Pflicht genüge getan, andererseits ist es doch das einfachste das Ding aufs Armaturenbrett vor die Windschutzscheibe zu pfeffern…

Also bei uns sind die Damen vom „Amt“ auch immer zu zweit unterwegs… wegen der Beweislage…

dennis