Hallo,
es gibt eine Frage bezüglich der nicht rechtens erhobenen
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten. Nun hat der BGH
die Verjährungsfrist ja auf 2004 runtergesetzt. Wenn jetzt für
einen nach 2004 aufgenommenen Verbraucherkredit keine
Unterlagen mehr existieren, besteht die Möglichkeit noch an
die Gebühren ranzukommen? Wenn ja, gibt es einen Tip oder
Trick der befolgt werden soll/muss?
Ob die Banken nach dem Urteil freiwillig Kopien der Verträge heraus geben, bleibt einmal zweifelhaft, aber der Vertrag wird ja benötigt, um die Ansprüche gegen die Bank geltend zu machen. Der erste Schritt wäre ja die Bank zur Neuberechnung und Erstattung aufzufordern, bevor man Klage erheben kann.
Es gibt zwischenzeitlich ein Gerichtsurteil, welche eine Bank verpflichtete, dem ehemaligen Bankkunden Kopien der Verträge auszuhändigen, war meiner Erinnerung um 2010-2011.
Vielen Dank
Peer