Bitte schnelle Hilfe: Ebay Verkäufer

Eine Person (Privatperson) ersteigert bei Ebay 2 Artickel per sovort Kauf.
In der Auktion steht das sovort nach Zahlungseingang die Artickel versendet werden.
Die Person schaut sich natürlich vorher die Bewertungend es Verkäufers (Kaufmann- firma) an, über 11000 positive Bewertungen, keine negativen in den letzten paar Monaten.
Die Person Person überweist umgehend nach der Auktion den Betrag an den Verkäufer, sendet den Verkäufer einen Zahlungsbeleg und Informiert den Verkäufer das sie den Artickel schnellst möglich bruacht.
Die Überweisung wurde innerhalb 48 Stunen auf den Konto des Verkäufers gut geschrieben (Käufer und Verkäufer bei Sparkasse)

Nach 8 Tagen wurde der Verkäufer angemailt wo den der Artickel bleibe.
Antwort: Haben sie den von uns eien Zahlungseingang bekommen + Name (Also sonst nichts als Antwort)

Mail an den Verkäufer, das man den Artickel + Versandkosten bezahlt hat und seine Ware bis Freitag Datum 15:00 Uhr haben möchte.
Antwort nächster Tag: Dann müssen sie aber eien Bearbeitungsgebühr von 2,48 Euro zahlen, Name

Mail an Verkäfer, Er sei mit der Ware in Verzug, man würde die Bearbeitungsgebühr sicher nicht zahlen, besteht auf den ihn gesetzten Termin und ansonsten das Geld wieder haben möchte:
Antwort: Er sei nicht in Verzug und warte auf den Eingang der 2,48 Euro Bearbeitungsgebühr, Name

Mail an Verkäufer, Das man den Artickel nicht mehr haben möchte bzw. nun nicht mehr benötige mit Kontodaten wohin er das Geld zurück erstatten solle.
Noch keine Antwoert:


Es handelte sichhier um eine neue CPU für den Druckerserver, der seit nun 11 Tagen nicht benutzt werden kann. Könnt ihr mir bitte helfen ob ich in Recht bin und nach welchen Paragraphen genau.
Ich fahre dann heute Nachmittag und kaufe einen neuen PC als Druckerserver und möchte mein Geld das ich an den Verkäufer bei der Ebay Auktion gezahlt habe wieder haben.

Es handelte sichhier um eine neue CPU für den Druckerserver,
der seit nun 11 Tagen nicht benutzt werden kann. Könnt ihr mir
bitte helfen ob ich in Recht bin und nach welchen Paragraphen
genau.

Ja sicher, Du musst nur Widerruf gem. §§ 312d, 355 BGB erklären (oder Rücktritt - je nachdem was vereinbart). Die Folgen sind die gleichen - der Händler muß mit dem Geld rüberkommen.

Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn es der Händler auf eine Klage ankommen lässt. Ist in bestimmten Branchen nicht unübliche, die Angelegenheit aussitzen zu wollen. Beweissicheres Handeln (Einwurfeinschreiben) ist daher ggf. sinnvoll.

Moien!

Was hier noch ein Einwurfeinschreiben soll ist mir schleierhaft, denn da wirfst du nur den guten Geld noch Schlechtes hinterher! du hast eien Frist gesetzt (auch wenn die rel kurz war) und damit den Verkäufer in Verzug gesetzt!

Die Art wie er reagiert berechitgt dich schon direkt Strafanzeige zu erstatten, denn hier „riecht“ es schon nach gewerbsnäßigen Betrug. Natürlich kannst du auch direkt einen Anwalt einschalten und auf Vertragserfüllung bestehen!

Meine Vorgehensweise wäre direkt Strafanzeige zu erstatten und hiervon den Verkäufer in Kenntnis zu setzen mit nochmaliger Fristsetzung von 14 Tagen!

Gruß
Bernd