Blitz bei roter Ampel

ACHTUNG ACHTUNG gleiche Anfrage steht unter Polizei und Krim… bitte auch dort Antworten. danke
Hallo,

ich habe nachts eine rote Ampel überfahren und wurde dabei geblitzt. Soweit so schlecht, in der folgenden Anhörung habe ich wahrheitsgemäß angegeben, daß der Tatbestand durch mich nicht zu verhindern war, da die Ampel quasi über keine Gelbphase verfügt hat und ohne Verzögerung gradlinig von grün auf rot umgeschaltet hat. Zur Bestätigung habe ich noch einen nicht verwanden Mitfahrer angegeben. Aber alles ohne Wirkung 3Punkte und 135 DM sind die Ausbeute. Macht es Sinn dagegen Einspruch einzulegen und wenn ja, wie rechtlich untermauert?

Mit besten Dank für Eure Bemühungen
bodo

Die Verkehrssignalanlagen werden regelmäßig geprüft. Die Wartungen teilen sich nicht nur in Intervalle auf, sondern auch in ihrem Umfang. Früher jedenfalls sprach man von A-Wartung bis D-Wartung: einfache Sichprüfung bis hin zum kleinlichsten Messen aller Funktionen. Die Schaltzeiten werden dabei sekundenbruchteilgenau erfasst und protokolliert. Wenn die beschriebene Fehlfunktion nicht erklärbar oder gar reproduzierbar ist, wird vom korrekten Funktionieren der Anlage ausgegangen.

Stell Dich mal an die Kreuzung, und schau Dir an, was Dir das Genick brach. Sollte die Ampel nicht gerade Purzelbäume schlagen und einen Tannenbaum imitieren, geht die Aussagekraft Eurer Beteuerungen den Bach runter.

Otto

danke
habe ich die Möglichkeit derartige Protokolle einzusehen bzw. wie kann ich prüfen wann und mit welchem Ergebnis die letzte Wartung war? Die LSA hat ohne Verzögerung umgeschaltet.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bitte nicht…

ACHTUNG ACHTUNG gleiche Anfrage steht unter Polizei und
Krim… bitte auch dort Antworten.

Moin moin

… dort auch noch antworten.
Das zerreisst die Diskussion und in beiden Brettern eröffenen sich neue Nebendiskussionen.

Gruß, masc

Hallo bodo

ich habe nachts eine rote Ampel überfahren und wurde dabei
geblitzt. Soweit so schlecht, in der folgenden Anhörung habe
ich wahrheitsgemäß angegeben, daß der Tatbestand durch mich
nicht zu verhindern war, da die Ampel quasi über keine
Gelbphase verfügt hat und ohne Verzögerung gradlinig von grün
auf rot umgeschaltet hat. Zur Bestätigung habe ich noch einen
nicht verwanden Mitfahrer angegeben. Aber alles ohne Wirkung
3Punkte und 135 DM sind die Ausbeute. Macht es Sinn dagegen
Einspruch einzulegen und wenn ja, wie rechtlich untermauert?

Mit besten Dank für Eure Bemühungen
bodo

ganz kurz:

  1. es macht imho keinen Sinn Einspruch einzulegen da
  2. die Gelbphase mind. 3 sekunden dauert
  3. jede Ampel über ein Selbstdiagnoseprogramm verfügt welches
  4. bei Defekt die Ampel auf Notbetrieb oder Aus schaltet.

So zumindest hier in Bonn

Gruß
HaWeThie

habe ich die Möglichkeit derartige Protokolle einzusehen bzw.
wie kann ich prüfen wann und mit welchem Ergebnis die letzte
Wartung war? Die LSA hat ohne Verzögerung umgeschaltet.

Als Privatperson wirst Du keinen Zugriff darauf haben. Außerdem wäre es sinnlos. Unter dem Protokoll steht eine verantwortliche Unterschrift. Wären die Schaltzeiten nicht okay gewesen, wäre der Fehler korrigiert und wieder mit einer Unterschrift bestätigt worden. Also ist das, was schwarz auf weiß geschrieben steht, unter Garantie nicht das, was Dir weiterhilft. Du kannst nur auf eine aktuelle und nachvollziehbare Fehlfunktion hoffen.

Otto

Ergänzung… fehlende Gelbphase
Hallo Bodo,

da die Ampel quasi über keine
Gelbphase verfügt hat und ohne Verzögerung gradlinig von grün
auf rot umgeschaltet hat.

Ist eigentlich unmöglich. Selbst wenn die Ampelanlage spinnt (habe selbst erlebt, stand mit dem Linienbus vor einer nie grün werdenden Ampel in der Seitenstraße, währen die Hauptstraße immer nur Grün…Gelb…Rot…RotGelb…Grün und zurück spielte) ist die Phasenfolge gegeben.

Ebenso haben Ampelanlagen in den Schaltkästen Relais, welche gegenseitig verriegelt sind. D.h. wenn das Relais für Grün der Hauptstraße betätigt ist, kann das Relais für Grün der Seitenstraße nicht betätigt werden, weil das andere den Stromkreis dafür unterbricht. Unterdrückung verbotener Zustände nennt man das.

Kann es sein, daß Du auf den rechten Ampelmast geschaut hast, wo z.B. die Gelbbirne defekt war ?? Dann geht das grüne aus und nach 3 sec kommt rot (bei 70er Straßen sind es 5 sec). Am linken Mast ging bestimmt alles. Vielleichgt warst Du auch abgelenkt Durch Deinen Beifahrer und hast deswegen den linken Posten nicht beachtet, der Dir ein gelbes Licht zeigte ?? Ist allerdings nur eine Vermutung, Ich möchte Dir nichts unterstellen.

Ampelanlagen schalten sich dann selbst aus, wenn am Ampelmast der Seitenstraße eine rote Glühlampe defekt geht.

gruß

dennis