Blitzversand, stornierung, wer zahlt Versand

Hallo

angenommen Mister X bestellt bei der Company Blitzschnell für sein Fernsehgerät eine Fernbedienung. Mister X will die FB natürlich sehr schnell haben, und überredet die Firma ihm das Din ausnahmsweise per Nachnahme zu senden.

Die Firma sagt ihm schriftlich zu das ding um 14.00 am tag der bestellung zu versenden.

Am Abend dann geht der Fernseher von Mister X kaputt er schreibt der Firma eine Mail das er nun die Bestellung stornieren will.

die Firma antwortet das die Ware wie vereinbart um 14.00 versendet wurde und nun versandkosten mit Nachnahme in Höhe von 11 € entstanden sind und Mister X diese doch bitte zahlen soll.

Was kann Mister X nun machen? Der Warenwert liegt in meinem Beispiel bei 45€

Danke

AH

Hallo

Am Abend dann geht der Fernseher von Mister X kaputt er
schreibt der Firma eine Mail das er nun die Bestellung
stornieren will.

die Firma antwortet das die Ware wie vereinbart um 14.00
versendet wurde und nun versandkosten mit Nachnahme in Höhe
von 11 € entstanden sind und Mister X diese doch bitte zahlen
soll.

Seit einiger Zeit hat man nur Anrecht auf Erstattung der Versandgebühren, wenn man ab einem Warenwert jenseits der 40€s eine Anzahlung geleistet hat. Wie das bei Nachnahme ist, weiss ich jetzt nicht, aber nach meinem dafürhalten kann die Firma ja nix dafür, dass der Fernseher grad auch noch die Hufe hochreisst :wink: und hätte es nicht eine Allroundbedienung für vielleicht 10-20€s ausm Laden um die Ecke getan?

Was kann Mister X nun machen? Der Warenwert liegt in meinem
Beispiel bei 45€

Vielleicht Kulanzregelung auszuhandeln versuchen?

Danke

AH

LG
Mikesch

Hallo,

persönliche, nicht rechtlich fundierte Meinung:

Mister X will die FB
natürlich sehr schnell haben, und überredet die Firma ihm das
Din ausnahmsweise per Nachnahme zu senden.

Wenn ich so ein Fass aufmachen würde (schnell reicht nicht, es muss sehr schnell sein; ich muss jemanden dafür überreden; für mich wird ausnahmsweise so versendet) würde ich ohne zu murren die 11 € bezahlen.

Ansonsten kannst du dir sicher sein, dass diese Firma niemals wieder für irgendjemand eine Ausnahme machen wird. Als Firma würde ich Mister X zukünftig zusätzlich einfach gar nichts mehr verkaufen, auf so einen Kunden würde ich gern verzichten.

die Firma antwortet das die Ware wie vereinbart um 14.00
versendet wurde und nun versandkosten mit Nachnahme in Höhe
von 11 € entstanden sind und Mister X diese doch bitte zahlen
soll.

Was kann Mister X nun machen? Der Warenwert liegt in meinem
Beispiel bei 45€

Mister X hat Zusatzkosten verursacht und sollte sie bezahlen.
Ich kann mir auch durchaus vorstellen, dass der Shop ein Recht auf die Erstattung der unnötig vom Kunden verursachten Kosten hat. Hätte X keine Extrawurst gewollt wären die Kosten schließlich nicht entstanden.

Grüße,
Sue

Hallo

Seit einiger Zeit hat man nur Anrecht auf Erstattung der
Versandgebühren, wenn man ab einem Warenwert jenseits der
40€s eine Anzahlung geleistet hat.

Das gilt AFAIK nur für die Rücksendekosten. Die Versandkosten sind zu bezahlen.

Einfach unter „Pech“ verbuchen - wieso soll der Händler dafür zahlen, daß Dir Dein Fernseher kaputtgeht.

LG
Stuffi