Hallo wer-weiss-was Gemeinde,
mein Garten liegt knapp 40 cm über dem Garten meines Nachbarn, jedoch befindet sich der Höhenunterschied erst ca. 1 Meter hinter der Grundstücksgrenze (auf dem Nachbargrundstück).
Mein Nachbar verlangt nun von mir eine Absicherung des Höhenunterschiedes auf seinem Grundstück.
Im Internet finde ich zwar Berichte und Gesetzestexte darüber das derjenige der den Höhenunterschied schafft logischerweise auch für die Absicherung zuständig ist.
Weiterhin habe ich auch erfahren, dass zwischen aufgeschütteter Erde und gewachsenem Boden unterschieden wird.
In meinem Fall handelt es sich um einen natürlichen Höhenunterschied bedingt dadurch, dass die gesamte Siedlung einen Höhenunterschied von mehr als einen Meter hat.
Bin ich nun als höher liegender Hauseigentümer zum Abfangen des Gartens verpflichtet, oder wie sieht die Rechtslage hier aus?
Sicherlich wäre ein teilen der Kosten unter benachbarten Hauseigentümern die einvernehmlichste Variante, was leider in meinem Fall abgelehnt wurde.