Brandschutztür offen

Guten Tag,

in einem Mehrfamilienhaus gibt es einen Flur von dem die Wohnungen abgehen. In diesem Flur gibt es eine Brandschutztür welche permanent - sogar mehrmals am Tag - vom Bewohner „X“ „ausgehakt“ wird sodass sie nicht mehr selbstständig schließen kann und somit der Zweck nicht mehr erfüllt ist.

Bewohner „Y“ hat nunmehr diese Brandschutztür über 30 Mal wieder „eingehakt“ um den Brandschutz zu gewährleisten da im Ernstfall Leben davon abhängen kann. Jedoch wird sie immer wieder „ausgehakt“.

„Y“ konnte den Bewohner „X“ leider nie „auf frischer Tat“ erwischen sodass keine Möglichkeit gegeben war ihm klar zu machen dass die Tür einen Sinn hat.

„Y“ fühlt sich dadurch mittlerweile extrem schikaniert und möchte anhand eines Schildes an der Tür darauf aufmerksam machen…

Gibt es eine Gesetzesgrundlage o.ä. auf welche sich „Y“ berufen kann?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen und danke schonmal im Voraus.

Liebe Grüße

Moin,
das Anbringen eines Schildes an einer Brandschutztür führt u.U. zum Erlöschen der Bauartzulassung der Tür und kann erhebliche Schadensersatzforderungen des Eigentümers nach sich ziehen.
Informationen zur Notwendigkeit von Brand- und/oder Rauchschutztüren sind in den einschlägigen Baugesetzen (Bauordnung, Garagenverordnung, etc.) oder/und der Baugenehmigung des Gebäudes zu entnehmen.

vnA

kann Tesa das Gefüge verändern?

Ansonsten steht dazu bestimmt etwas in der regionalen Brandschutzverordnung oder in Betriebs- und Unfallverhütungsvorschriften (oder ist die Tür echt in einem Wohnhaus?)
Wenn es ein Mietshaus ist hilft evtl eine Beschwerde bei der Hausverwaltung/Vermieter, die dann für ein Schild sorgen kann.

Gruß Burli

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Vorschlag: Brief an die Nachbarn
Hallo TobiSN.

Wie wärs, einen kurzen Brief an die Nachbarn zu schreiben und kurz die Funktion der Brandschutztür zu erklären - und eben den Grund, warum die Tür geschlossen sein muss. Nebst Bitte, die Tür geschlossen zu halten.

So eine kurze Notiz könnte man natürlich auch einfach im Flur an die Wand hängen, also in der Nähe der Brandschutztür, falls sehr viele Parteien im Haus wohnen.

Und lieber freundlich und höflich formulieren und nichts von Schikane schreiben :wink:. Vielleicht weiß der Türaushänger nicht, dass es sich um eine Brandschutztür handelt - und wundert sich, wer bitte immer wieder die Tür einhängt, wenns doch viel praktischer ist, wenn die Tür offen ist? :wink: Nicht jeder weiß, was eine Brandschutztür ist.

In dem Mietshaus, in dem ich wohne, gibt es auch Mieter, die die Haustür unten nicht schließen, sondern unbedingt offenhalten wollen. Finde ich nicht so angenehm, wenn jeder Hans und Franz ins Haus kann, ich finde es besser, wenn Leute eben unten klingeln und nicht direkt vor der Wohnungstür stehen. Außerdem eine Frage der Sicherheit. Wir haben dann unten einen Zettel ins Treppenhaus gehängt mit der Bitte, die Tür geschlossen zu halten. Als der Zettel kurz später abgerissen war und sogar der Türschließer kaputt war, haben wir uns an die Hausverwaltung gewandt, die dann ein Schreiben an alle Mieter sandte. Seither ist alles in Ordnung.

Gruß
ute

Schilder werden üblicherweise nicht mit Tesa angeklebt. Und dann ist auch schon Schluss mit lustig.

vnA

Hallo TobiSN,

man sollte das Problem dem Vermieter/der Hausverwaltung mitteilen und diese bitten, einen Rundbrief an alle Mieter zu schicken, in dem auch gleich darauf hingewiesen wird, daß die Lebensdauer des Türschließers durch das dauernde „Aushaken“ stark verkürzt wird.
Diesen Brief kann man dann auch an die Tür kleben. Mit TESA natürlich, mit was denn sonst? :wink:

Gruß Gudrun

ohhh wunder …
Hier unterhalten sich wieder viele Personen die alle keine Ahnung haben !
Ich bin Techniker für Sicherheitselektronic .
Man kann ohne viel Aufwand an die Tür einen automatischen Türschliesser der über 2 Brandmelder gesteuert wird anbringen .
heisst die Tür kann aufbleiben , die kann sogar auf wunsch im geöffneten Zustand einrasten und fällt bei aktiven Brandmeldern ins Schluss und ist dann zu , kann aber jederzeit als Fluchttür manual geöffnet werden , fällt nach betätigung im Alarmfalle immer wieder zu .

Im Streitfalle einfach dem Vermieter diesen Vorschlag machen

http://www.maniago.de/contenido/cms/front_content.ph…

( PS , der Link soll nicht als Werbung verstanden werden , sondern nur zum Verständniss was ich meine )

Hallo Experte,
das was du meinst ist kein Türschließer sondern eine Feststellanlage. Branschutztüren müssen selbstschließend sein. Aber das ist dir als Experte ja bekannt.
http://www.gs-brandschutz.de/05_tueranlagen.html
Traurig nur, dass niemand nach dieser Lösung gefragt hat.

vnA