Guten Tag,
in einem Mehrfamilienhaus gibt es einen Flur von dem die Wohnungen abgehen. In diesem Flur gibt es eine Brandschutztür welche permanent - sogar mehrmals am Tag - vom Bewohner „X“ „ausgehakt“ wird sodass sie nicht mehr selbstständig schließen kann und somit der Zweck nicht mehr erfüllt ist.
Bewohner „Y“ hat nunmehr diese Brandschutztür über 30 Mal wieder „eingehakt“ um den Brandschutz zu gewährleisten da im Ernstfall Leben davon abhängen kann. Jedoch wird sie immer wieder „ausgehakt“.
„Y“ konnte den Bewohner „X“ leider nie „auf frischer Tat“ erwischen sodass keine Möglichkeit gegeben war ihm klar zu machen dass die Tür einen Sinn hat.
„Y“ fühlt sich dadurch mittlerweile extrem schikaniert und möchte anhand eines Schildes an der Tür darauf aufmerksam machen…
Gibt es eine Gesetzesgrundlage o.ä. auf welche sich „Y“ berufen kann?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen und danke schonmal im Voraus.
Liebe Grüße