Buchantiemen

hallo,

meine frage ist bzgl. buchantiemen:

nehmen wir an der autor eines gewissen buches stirbt.
wer kriegt die buchantiemen?
der verlag oder die erben, d.h. familie o.ä.?
oder wird sowas im autorenvertrag geregelt?

danke & mfg

Nach meiner Information ist das Copyright ein Persönlichkeitsrecht. Somit bekommen die Erben die Tantiemen.
Ich hoffe, das stimmt noch so.

hallo,

das urheberrecht (ein copyright haben wir trotz hartnäckiger gerüchte nicht) erlischt 70 jahre nach dem tod des autors und geht für diese zeit selbstverständlich an die erben über. bestehende nutzungsrechte mit verlagen müssen davon nicht unbedingt tangiert sein.

gruß
ann

nachtrag
das urheberrecht ist ist im UrhG geregelt und der verlag hat die erben des autors so zu behandeln, wie den noch lebenden autor, also er muss tantiemen zahlen, solange er nutzungsrechte an dem buch hat. sollte er keine nutzungsrechte an den buch mehr haben, muss er auch nichts zahlen und die erben können mit anderen verlagen verträge abschließen.