Hallo Leute,
folgender angenommener Fall:
Person A bekommt einen Bußgeldbescheid über eine im verkehrsrecht (Geschwindigkeitsübertretung)begangene Ordnungswidrigkeit. Es ist Ihm jedoch im Vorfeld keine Anhörung zugegangen (rechtliches Gehör).
Frage: Ist der Bußgeldbescheid nichtig oder nur Rechtswidrig?