Bußgeldbescheid ohne Anhörungsbogen

Hallo Leute,

folgender angenommener Fall:
Person A bekommt einen Bußgeldbescheid über eine im verkehrsrecht (Geschwindigkeitsübertretung)begangene Ordnungswidrigkeit. Es ist Ihm jedoch im Vorfeld keine Anhörung zugegangen (rechtliches Gehör).
Frage: Ist der Bußgeldbescheid nichtig oder nur Rechtswidrig?

hallo, ich glaub ein ähnliches Problem ist weiter unten auf der seite (also zu beginn der woche) schonmal ausführlich diskutiert worden. Greetz

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Hallo Michael,

nur formell rechtswidrig. Das fehlende rechtliche Gehör wird schon durch den Einspruch geheilt.

Grüße
E. K.

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Hi!

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LG
Guido