BVG (Österreich)

Wann wurde das BVG(Österreich) in Kraft gesetzt.

Wann wurde das BVG(Österreich) in Kraft
gesetzt.

Zuerst ein kleiner Hinweis:
Du mußt mit der Abkürzung „BVG“ vorsichtig sein, da hier in Österreich unter den Juristen streng zwischen dem „B-VG“ (Bundes-Verfassungsgesetz; mit Bindestrich) und einem „BVG“ (Bundesverfassungsgesetz; ohne Bindestrich) unterschieden wird.
Denn anders als in D, wo es nur ein Gesetz gibt, das Verfassungsbestimmungen enthält (GG), ist es hier (leider!) möglich, auch Verfassungsbestimmungen außerhalb des B-VG in einfachen Gesetzen oder in eigenen BVG zu erlassen.
B-VG bezeichnet also das „österreichiche Grundgesetz“, wenn man so will, also den „Kerngesetz“ der österreichischen Verfassung, während BVG jedes beliebige andere Bundesverfassungsgesetz ist (zB BVG über den Schutz der persönlichen Freiheit).

Aber genug der Klugscheißerei: *g*

Das B-VG wurde am 1. 10. 1920 von der Konstituierenden Nationalversammlung beschlossen, am 5. 10. 1920 erstmals im damaligen Staatsgesetzblatt verlautbart.
Es trat in einer wiederverlautbarten (weil druckfehlerberichtigten) Fassung am 10. 11. 1920 in Kraft, wobei als neue Fundstelle das Bundesgesetzblatt 1920/1 gilt.

Damit war das B-VG aber noch nicht „komplett“. Insb die „Kompetenzartikel“, also die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, wurde erst 1925 in das B-VG eingefügt, welches seitdem in einer wiederverlautbarten Fassung als „B-VG 1920 in der Fassung von 1925“ bezeichnet wurde.

Die nächste große Änderung gab es 1929, als insb die Rolle des Bundespräsidenten neu definiert wurde. Seitdem heißt es „B-VG 1920 idF 1929“, oder einfach B-VG 1920/29. (Auch heute noch sagt man B-VG 1920/29, obwohl es seitdem noch zahlreiche andere Novellen gegeben hat.)

Aus staatsrechtlicher Sicht muß man heute aber als Datum des (aus heutiger Sicht endgültig relevanten) Inkrafttretens des B-VG eigentlich den 19. 12. 1945 annehmen, da an diesem Tag das B-VG nach der Meinung des VfGH nach der deutschen Okkupation wieder voll wirksam wurde.

Und um die Verwirrung komplett zu machen:
Die „historisch erste Verfassung“, die in Ö gilt, also jene Verfassung, aus dem die heutige Verfassungsordnung ihre Geltung ableitet, ist die Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 (StGBl 1945/1).

:wink:

Gruß,
P.